Mit Subunternehmerquote gegen die Mafia?

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von Holger Schröder​

vergabeblog.de Nr. 42177 vom 21.10.2019

 

Eine hohe Unterauftragnehmerquote führt in der öffentlichen Beschaffungspraxis nicht selten zu mangelhaften, nicht ordnungsgemäßen Leistungen. Solche nachteiligen Folgen zu vermeiden, ist ein legitimes Ziel öffentlicher Auftraggeber. Sie dürfen deshalb von den Bietern verlangen, die Teile des Auftrages zu bennen, die im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden sollen.

 

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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