Unternehmen können Preisprüfung verlangen

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Urteil des Bundesgerichtshofs

von Holger Schröder
Bayerische Staatszeitung Nr. 16 vom 21. April 2017, Seite 21

 

Aufgrund des signifikanten Abstands zum nächstgünstigen Gebot oder ähnlicher Anhaltspunkte, wie etwa der augenfälligen Abweichung von preislichen Erfahrungswerten aus anderen Beschaffungsvorgängen, erscheint ein Angebotspreis ungewöhnlich niedrig. In diesem Fall können die Mitbewerber verlangen, dass die Vergabestelle in die vorgesehene nähere Prüfung der Preisbildung eintritt (Urteil vom 31. Januar 2017 – X ZB 10/16).

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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