Verstoß gegen Arbeits-, Sozial- und Umweltrecht ahnden

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​von Holger Schröder

Staatsanzeiger Baden-Württemberg Nr. 7 vom 22. Februar 2019, Seite 40
 
Unternehmen sind bei der Ausführung öffentlicher Aufträge vergaberechtlich verpflichtet, alle für sie geltenden rechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Durch die Ausschlussoption wird aber dem Vergabegrundsatz, strategische Ziele zu verfolgen, besonders Rechnung getragen. Denn durch den möglichen Bieterausschluss kann angemessen gewährleistet werden, dass die Anforderungen des Umwelt-, Sozial- und Arbeitsrechts eingehalten werden.
 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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