Getrennte Abwassergebühren? Ja, aber richtig!

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von Alexander Faulhaber

 

Werden getrennte Schmutz- und Niederschlagswassergebühren erhoben, muss für jede der Gebührenarten eine gesonderte Gebührenbedarfsermittlung erfolgen. Dies hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in einem Beschluss (Az.: 9 A 1884/11 vom 02. Mai 2012) festgestellt und somit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg (Az.: 11 K 1898/10 vom 07. Juli 2011) über die Gebühren der Gemeinde Anröchte bestätigt. Die dort verwendete sogenannte Mehraufwandsmethode, bei der die Kosten der Schmutzwasserentsorgung als Basiskosten angesetzt werden und in Bezug auf die Niederschlagswasserbeseitigung nur ein darauf entfallender Mehraufwand berücksichtigt wird, führe dagegen regelmäßig zu einer nach § 6 Abs. 1 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) unzulässigen Kostenüberschreitung. Die angewandte Kalkulationsmethodik hatte im konkreten Fall die Nichtigkeit der Gebührensätze zur Folge. 
  

 

Die Kalkulation gesplitteter Abwassergebühren ist ein immer wieder verhandelter Themenkomplex der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Ein Vergleich der landesspezifischen Kommunalabgabengesetze und der jeweils einschlägigen Kommentare zeigt, dass dieses Thema zumindest für die Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Schleswig-Holstein schon seit geraumer Zeit Auslöser von Entscheidungen und Urteilen hinsichtlich der Höhe der Abwassergebühren ist. Dabei kristallisieren sich in den genannten Ländern drei verschiedene Ausprägungen im Umgang mit der Frage zur Kalkulation einer getrennten Abwassergebühr heraus:
  • Grundsätzlich verpflichtende Kalkulation einer gesplitteten
    Abwassergebühr (Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein,
    Baden-Württemberg);
  • Verpflichtende Kalkulation einer gesplitteten Abwassergebühr; Ausnahme: Geringfügigkeit der Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung1 (Bayern, Sachsen);
  • Verpflichtende Kalkulation einer gesplitteten Abwassergebühr; Ausnahme: homogene Bebauungsstruktur oder Geringfügigkeit der Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung (Hessen, Sachsen-Anhalt).
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Demzufolge empfiehlt es sich für Abwasserentsorger zumindest in den Ländern Bayern, Sachsen, Hessen und Sachsen-Anhalt im Falle der Erhebung einer Einheitsgebühr regelmäßig die dafür einschlägigen Kriterien zu überprüfen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die satzungsmäßig festgesetzte Gebühr einer gerichtlichen Prüfung standhält.
 
Doch auch die Erhebung einer gesplitteten Abwassergebühr schließt keinesfalls das Risiko der Nichtigkeit derselben aus. Wie das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in Sachen Anröchte zeigt, ist oftmals bereits der eingeschlagene Weg zum Ziel entscheidend für die sachgerechte Ermittlung einer getrennten Abwassergebühr.
  
Das Fundament hierfür bildet eine adäquate Spaltung der Kosten der Entwässerungseinrichtung, in deren Rahmen eine verursachungsgerechte Kostenzuordnung auf die Kostenträger Schmutzwasserbeseitigung und Grundstücksentwässerung erfolgt. Diese sollte elementarer Bestandteil einer jeden Kalkulation gesplitteter Abwassergebühren sein, gestaltet sich in der Praxis jedoch oftmals als schwierig. Unerlässlich für jede Gebührenkalkulation ist eine strukturierte Vorgehensweise, bei der kein wesentlicher Kalkulationsschritt vernachlässigt werden sollte.
  
Rödl & Partner weist Ihnen hierbei den Weg! Der nachstehende Projektzeitplan gibt Ihnen eine kurze Übersicht über eine mögliche Vorgehensweise bei der Neukalkulation Ihrer Abwassergebühren (s. Abbildung).
   
Wie in der Wasserversorgung haben wir mittlerweile auch für den Bereich der Abwasserbeseitigung eine benutzerfreundliche, excelbasierte Kalkulationsdatei entwickelt, die Sie optimal bei der Kalkulation Ihrer Abwassergebühr und der notwendigen verursachungsgerechten Kostenzuordnung unterstützt.
 

Abbildung 1: Projektterminierung mit Meilensteinen. Zum Vergrößern bitte auf die Grafik klicken.
  
Im Rahmen der Neukalkulation Ihrer Abwassergebühren passen wir diese Kalkulationsdatei in einem ersten Schritt Ihren individuellen Bedingungen vor Ort an. Im Anschluss erfolgt die Übertragung der kalkulationsrelevanten Daten in die Kalkulationsdatei. Diese werden selbstverständlich einer stichprobenartigen Plausibilitätsprüfung unterzogen. Zudem nehmen wir die verursachungsgerechte Verteilung der Kosten der Abwasserbeseitigung auf die relevanten Kostenträger vor. Die hierfür regelmäßig notwendigen Schlüssel leiten wir aus der aktuellen Rechtsprechung ab, daneben können wir uns dabei auf eine mehr als zehnjährige Erfahrung in der Kalkulation von Abwassergebühren stützen.
     
Mit erfolgter adäquater Kostenspaltung zeigt sich die Stärke  der Rödl & Partner Kalkulationsdatei: jederzeitige Transparenz hinsichtlich:
  • festgelegter Kostenschlüsselung,
  • Geringfügigkeit der Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung und
  • Auswirkungen der Änderung einzelner Rahmenbedingungen auf die ermittelten Gebühren. 

   
Nun ist es nur noch ein kleiner Schritt bis zur Ableitung einer konkreten Empfehlung hinsichtlich der Höhe der kalkulierten Splitting-Gebühr. Gerade hier profitieren Sie von der integrierten Berücksichtigung unterschiedlicher Kalkulationsszenarien in der Rödl & Partner Kalkulationsdatei, über die Sie „per Knopfdruck“ die Auswirkungen ausgewählter Veränderungen einzelner Rahmenbedingungen auf die Gebühr simulieren können. Denkbar wäre in diesem Zusammenhang beispielsweise eine bislang im Bereich der Abwasserbeseitigung kaum vorhandene, wenngleich vor dem Hintergrund rückläufiger Wasser- und mithin Abwassermengen zwingend notwendige Berücksichtigung einer mengenunabhängigen Grundgebühr. Eine Gebührenspirale, d.h. steigende Mengengebühren durch geringere Abwassermengen, kann somit abgeschwächt werden.
  
Mit der individuell an Ihre Bedürfnisse angepassten Kalkulationsdatei, die Sie im Nachgang zur Kalkulation käuflich erwerben können, halten Sie ein ideales Steuerungsinstrument im oftmals schwierigen Entscheidungsfindungsprozess zur Festlegung sachgerechter Abwasserentgelte in Händen. Damit werden Ihnen auch bei zukünftigen Gebührenkalkulationen Zeit und Kosten erspart.
       
Nutzen Sie diese Chance und sprechen uns an! Wir zeigen Ihnen
gerne Ihren Weg auf!

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Florian Moritz

Diplom-Kaufmann

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