Endlich Klarheit? Die Zinssätze zum 31. Dezember 2016 für die Bewertung von Pensionsrückstellungen

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Alle Jahre wieder erwarten die Bilanzersteller in den ersten Januartagen sehnsüchtig die Veröffentlichungen der Zinssätze für die HGB- und die IFRS-Bewertung ihrer Pensions­verpflichtungen. Damit verbunden ist die spannende Frage, wie hoch die Extra-Zuführung zur Pensionsrückstellung am Ende ausfallen wird oder – wenn die Bewertung bereits auf einen vorgezogenen Stichtag vorgenommen wurde – ob der verwendete Zinssatz gepasst hat oder gar noch eine erneute Berechnung in Auftrag gegeben werden muss.
 
Jetzt herrscht (zumindest für diesen Bilanztag) Klarheit: Die Bundesbank hat die HGB-Zinssätze veröffentlicht und die großen Bewertungsfirmen haben ihre Berechnungen für die IFRS-Zinssätze vorgenommen und ebenfalls publiziert.
 

Zinssatz für die HGB-Bilanzierung

Zur Erinnerung: Der Zinssatz für die HGB-Bilanz berechnet sich als 10-Jahres-Durchschnitt des Zinssatzes von Staatsanleihen mit 15-jähriger Restlaufzeit. Hierfür hat sich nun ein Zinssatz von 4,01 Prozent ergeben. Die Abweichung von den Prognosen mit Stand September 2016 (4,00 Prozent) beträgt lediglich 0,01 Prozent, weshalb unter normalen Umständen nicht von einer Notwendigkeit zur Neuberechnung ausgegangen werden kann.
 

Zinssatz für die IFRS-Bilanzierung

Ungleich schwieriger ist die Ermittlung eines Zinssatzes für die IFRS-Bilanz: Hier besteht die Aufgabe darin, die zukünftige Entwicklung des Zinssatzes für laufzeitkongruente Industrieanleihen bester Bonität zu prognostizieren. Das geschieht üblicherweise durch Ableitung aus der Entwicklung der entsprechenden Zinssätze in der Vergangenheit. Sofern also die Vergangenheit tatsächlich ein zuverlässiger Indikator für eine zukünftige Entwicklung ist, besteht die Aufgabe mit anderen Worten darin, eine Zahlenreihe fortzuschreiben – und selbstverständlich kennt ein Aktuar diverse verschiedene mathematische Methoden, dies zu tun.
 
So unterschiedlich die Methoden sind, so stark ist dann auch die Streuung der Ergebnisse!

Die ermittelten Zinssätze der namhaftesten Gutachterfirmen bewegen sich in den folgenden Bandbreiten (zum Vergleich sind auch die Werte für den 30. September 2016 und den 31. Dezember 2015 aufgeführt):

 

​31.12.2015 ​30.9.2016 ​31.12.2016

​Rentnerbestand

​2,00 – 2,10 %​0,98 – 1,15 %​1,41 – 1,65 %

​Mischbestand

​2,30 – 2,42 %​1,30 – 1,35 %​1,72 – 1,90 %

​Anwärterbestand

​2,40 – 2,64 %​1,35 – 1,52%​1,90 – 1,95 %

 
 
Der niedrigste Punkt wurde Ende September 2016 erreicht. Durch den folgenden, wenn auch nur geringfügigen Anstieg des Zinsniveaus bis Mitte Dezember und anschließenden leichten Rückgang hat sich für das kurze Laufzeitband (Rentnerbestand) die Bandbreite der Hochrechnungen im Vergleich zum 31. Dezember 2015 fast verdoppelt. Dagegen sind sich die Gutachterfirmen im langen Laufzeitband (Anwärterbestand) in ihrer aktuellen Erwartung fast einig.
 
Sicher ist jedoch, dass bei einer Verwendung der Zinssätze vom 30. September 2016, zu dem viele Unternehmen bereits die Berechnungen in Auftrag geben, ein Bewertungsergebnis erzielt wurde, das um mindestens 5 Prozent zu hoch ist. Inwieweit dann ein Korrekturbedarf besteht, kann sicherlich nur im Einzelfall entschieden werden.
 

Fazit

Die Entwicklung der HGB-Zinssätze ist zwar nicht befriedigend, aber doch zumindest planbar. Die IFRS-Zinssätze bzw. deren Entwicklung deuten an, wo die HGB-Zinssätze in spätestens 10 Jahren ankommen werden. V.a. die im Absolutbetrag zwar geringen, in der Relation aber beachtlichen Schwankungen des Zinsniveaus machen eine belastbare Prognose der IFRS-Zinssätze immer schwieriger, wodurch auch die Planbarkeit zunehmend verloren geht.
 

zuletzt aktualisiert am 18.01.2017

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Norbert Steinle

Dipl.-Wirtschaftsmathematiker (Univ.), Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Aktuar (DAV)

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