Herausforderungen der Internationalen Compliance am Beispiel Portugal

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veröffentlicht am 22. November 2018


Mit der Teilnahme an internationalen Märkten eröffnen sich unternehmerische Chancen. Es stellen sich aber auch neue, Compliance-relevante Risiken. Unternehmen tun gut daran, sich im Einzelfall mit den Bestimmungen eines Landes zu beschäftigen. Denn nur so kann ein Fehlverhalten ver­hindert und empfindliche Strafen vermieden werden. Die Aufgaben, die sich dabei stellen, werden im Folgenden anhand des Beispiels Portugals aufgezeigt.


Mittelständische Unternehmen, die in zahlreiche Auslandsmärkte expandieren, müssen auch die Regelungen in den jeweiligen Ländern befolgen. Diese Notwendigkeit wird oft unterschätzt, häufig fehlt den Verant­wortlichen in den Unternehmen das Problembewusstsein oder die normativen Vorgaben sind unbekannt oder werden leicht unterschätzt. Dabei ergeben sich gerade in den verschiedenen Ländern spezifische Herausforderungen für die Compliance-Organisation, die die genauen Kenntnisse der gesetzlichen Anforderungen voraussetzen.

 

Internationale Compliance am Beispiel Portugal

Die gesetzlichen Vorgaben stehen in Beziehung zur Compliance-Organisation, da sie nicht losgelöst von den gesetzlichen Vorgaben betrachtet werden kann. Portugal verfügt über einen umfangreichen Rechtsrahmen, um die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten.

 

Eine gesetzliche Verpflichtung zum Aufbau eines Compliance-Systems besteht in Portugal nicht. Unternehmen arbeiten aber von sich aus an firmeninternen Regelungen, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten und Fehlverhalten zu bekämpfen. Von Unternehmerseite gibt es ein klares Bewusstsein der Bedeutung Compliance-relevanter Maßnahmen. Das wird durch eine steigende Anzahl von nationalen als auch internationalen compliance-relevanten Gesetzen und Richtlinien gefördert. Große Strafverfahren gegen bekannte Politiker haben Fehlverhalten außerdem sehr prominent in das öffentliche Bewusstsein gerückt.

 

Während Deutschland bisher noch kein Unternehmensstrafrecht kodifiziert hat, findet sich ein solches in Portugal. Nach portugiesischem Recht können Unternehmen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, die Haftung greift dabei für alle Handlungen der Angestellten, die sie im Rahmen ihres Arbeitsverhältnis aus­führen. Sie entfällt entsprechend, wenn die Angestellten gegen Dienstanweisung handeln.

 

Die Geschäftsführung hat folglich die Aufgabe, die Organisation so zu gestalten und zu führen, dass Fehl­verhalten vermieden wird. Das schließt die Schaffung von Präventionsmechanismen ein.

 

Sanktionsmöglichkeiten finden sich verteilt im portugiesischen Strafgesetzbuch sowie in Spezialgesetzen und können dabei von Geldstrafen über eine Einschränkung des Tätigkeitsfeldes bis hin zur Geschäftsauflösung gehen.

 

Compliance hat besonders Sorge zu tragen in den Bemühungen zur Bekämpfung von Geldwäsche, Bestech­ung und Korruption. Gesetze, die derartige Anforderungen definieren, sind insbesondere im portugiesischen Straf­gesetzbuch (Código Penal) zu finden, wie z.B. das Gesetz zur Korruptionsbekämpfung (Art. 373 und 376 Código Penal) oder das Gesetz zur Bestechung (Art. 363 Código Penal).

 

Handlungsempfehlungen

Unternehmen mit Niederlassung in Portugal sollten interne Regelungen und Richtlinien festschreiben, die sich an alle Mitarbeiter – besonders aber solche in Führungspositionen – richten. Die Richtlinien sollten den Angestellten Handlungsanweisungen an die Hand geben, die helfen können, Fehlverhalten zu verhindern.

 

Compliance-relevante Risiken sollten aufgrund ihrer Komplexität immer im konkreten Einzelfall betrachtet werden. Hier finden u.a. bei grenzüberschreitendem Handel die beteiligten Länder und die Korruptions­erfahrung vor Ort, die konkrete wirtschaftliche Aktivität, involviertes Kapital, Dauer des Projekts und die beteiligten Vertragsparteien Beachtung. Ebenfalls wichtig sind Due Diligence, Verhaltensregeln in Hinblick auf identifizierte Risiken und eine sorgfältige Buchführung.

 

Aufgrund der vielschichtigen Regelungslage stehen Unternehmen vor großen Herausforderungen. Die Einführung einer Compliance-Organisation ist unverzichtbar.

Kontakt

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Dr. Susana Campos Nave

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht

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