Neues aus der internationalen Rechnungslegung

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Liebe Leserin, lieber Leser,

wir freuen uns, Ihnen zu Beginn der Abschlusssaison wieder einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet der internationalen Rechnungslegung geben zu dürfen. Einmal mehr wird die hohe Änderungsdynamik der IFRS durch die Veröffentlichung erster Änderungen am neuen Standard zur Umsatzrealisierung verdeutlicht auch wenn IFRS 15 erst ab 2018 verpflichtend anzuwenden ist. Daneben hat der IASB klarstellende Änderungen an IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung sowie Änderungen an IAS 7 Kapitalflussrechnungen mit neuen Angabepflichten zu Veränderungen der Finanzschulden veröffentlicht. Details hierzu sowie zu weiteren Änderungen und Neuerungen finden Sie wie gewohnt in unserer Rubrik „Kurzinformationen im Überblick”.

„Im Fokus” dieser Ausgabe steht eines der immer wieder kontrovers diskutierten Themengebiete der IFRS: die Folgebewertung des Goodwill, auch bekannt als Impairment Only Approach. Der IASB hat hierzu im letzten Jahr ein Forschungsprojekt initiiert. Es zeichnen sich gegenwärtig einige Änderungen bei der künftigen Behandlung dieses bedeutenden Bilanzpostens ab. Selbst eine Rückkehr zur planmäßigen Abschreibung wird vom Standardsetzer in Betracht gezogen. Mit unserem Beitrag möchten wir Sie auf den aktuellen Diskussionsstand bringen.

Ich wünsche Ihnen nun viel Spaß bei der Lektüre.

Ihr Dr. Peter Bömelburg
Geschäftsführender Partner

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