Bulgarien – Nationale Bestimmungen im Arbeitsrecht

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Wir, die International Labour and Employment Group von Rödl & Partner, beraten Sie gern in arbeitsrechtlichen arbeits­recht­lichen (individuellen und kollektiven) sowie sozialver­sicherungs­­­rechtlichen Fragen auf globaler, regionaler und lokaler Ebene. 

 

Im Folgenden finden Sie Basis-Informationen über nationale Bestimmungen im Arbeitsrecht in Bulgarien. 




Interview mit georgi Jordanov


Gibt es in dem Land nationale und/oder lokale Tarifverträge, die die Arbeitsbeziehungen regeln?


Ja. Es gibt lokale Tarifverträge. Sie können auch nach Unternehmen, Industrie und Branche abgeschlossen werden.

 

Gibt es je nach Departement/Kanton unterschiedliche gesetzliche Regelungen?


Nein.

 

Gibt es eine Personalschwelle, ab der die Anwesenheit von Personalvertretern obligatorisch ist, und wie hoch ist diese?


In einigen gesetzlich geregelten Fällen ist die Anwesenheit von Personalvertretern unabhängig von der Zahl der Beschäftigten vorgeschrieben. Was die Anhörung und Unterrichtung der Arbeitnehmer betrifft, so liegt die allgemeine Schwelle für eine Arbeitnehmervertretung bei 50 Arbeitnehmern.


Gibt es in dem Unternehmen Gewerkschaften?


Nicht obligatorisch.

 

Falls zutreffend, wie hoch ist die gesetzliche Arbeitszeit? 


In der Regel 40 Stunden pro Woche. Eine alternative Arbeitszeitgestaltung ist möglich. In jedem Fall darf der Arbeitnehmer nicht mehr als 12 Stunden pro Tag arbeiten.

 

Gibt es einen gesetzlichen/tarifvertraglichen Mindestlohn (ja/nein)? 


Ja. Durch das Gesetz und die Tarifverträge geregelt.


Wie hoch ist die Zahl der gesetzlichen bezahlten Urlaubstage?


Mindestens 20 Tage pro Jahr. In einigen Fällen werden zusätzliche bezahlte Urlaubstage gewährt.


Gibt es eine spezifische Einstufung der Mitarbeiter nach ihren Funktionen/Verantwortlichkeiten? 


Ja. Alle Positionen sind nach der Nationalen Klassifikation der Berufe und Positionen definiert.

 

Verpflichtung zur Einrichtung von ergänzenden Sozialversicherungssystemen (Versicherung auf Gegenseitigkeit/Vorsorgekasse/Rente)?


Nein. Es besteht keine allgemeine Verpflichtung zur Einrichtung von Zusatzversicherungen. Für die Beschäf­tigten in bestimmten Positionen besteht eine Pflichtversicherung für zusätzliche berufliche Risiken, z. B. eine Berufsunfallversicherung und/oder eine zusätzliche (Berufs)-Pensionskasse.

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