Saudi-Arabien – Nationale Bestimmungen im Arbeitsrecht

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Wir, die International Labour and Employment Group von Rödl & Partner, beraten Sie gern in arbeitsrechtlichen arbeits­recht­lichen (individuellen und kollektiven) sowie sozialver­sicherungs­­­rechtlichen Fragen auf globaler, regionaler und lokaler Ebene. 

 

Im Folgenden finden Sie Basis-Informationen über nationale Bestimmungen im Arbeitsrecht in Saudi-Arabien. 




Interview mit Tarek Antaki


Gibt es in dem Land nationale und/oder lokale Tarifverträge, die die Arbeitsbeziehungen regeln?


Nein. 



Gibt es je nach Departement/Kanton unterschiedliche gesetzliche Regelungen?


Nein.



Gibt es eine Personalschwelle, ab der die Anwesenheit von Personalvertretern obligatorisch ist, und wie hoch ist diese?


Nein. 


Gibt es in dem Unternehmen Gewerkschaften?


Nein.


Falls zutreffend, wie hoch ist die gesetzliche Arbeitszeit? 


48 Stunden pro Woche (sechs Arbeitstage pro Woche) oder 8 Stunden pro Tag; während des Fastenmonats Ramadan reduziert.

 

Gibt es einen gesetzlichen/tarifvertraglichen Mindestlohn (ja/nein)? 


 Ja. 4.000 SR pro Monat für saudische Staatsangehörige, die in der Privatwirtschaft beschäftigt sind.


Wie hoch ist die Zahl der gesetzlichen bezahlten Urlaubstage?


Abhängig von den islamischen Feiertagen (ca. 9 Tage bezahlter Urlaub).


Gibt es eine spezifische Einstufung der Mitarbeiter nach ihren Funktionen/Verantwortlichkeiten? 


Ja.

 

Verpflichtung zur Einrichtung von ergänzenden Sozialversicherungssystemen (Versicherung auf Gegenseitigkeit/Vorsorgekasse/Rente)?


Ja.
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