Power-to-Heat – Jetzt wächst zusammen, was zusammengehört?!

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veröffentlicht am 15. Juni 2015

 

PtH-Lösungen stellen Stadtwerke vor neue technische, betriebswirtschaftliche und rechtliche Herausforderungen. Dabei sind Stadtwerke prädestiniert, mit entsprechenden Lösungen zu einer Standardisierung von PtH-Lösungen beizutragen und hierbei unter Wahrung der bereits vielfach bestehenden Wirtschaftlichkeit durch frühzeitige Besetzung einer strategisch wichtigen Schlüsselposition die eigene Zukunftsfähigkeit zu stärken.
 
Mit Power-to-Heat-Technologien (auch als P2H- oder PtH-Technologie abgekürzt) werden Stromerzeugungsanlagen mit elektrischen Wärmeerzeugungsanlagen wirtschaftlich oder auch physisch verbunden. Dabei umfasst das Spektrum der PtH-Technologien inzwischen Anlagenkombinationen unterschiedlichster Größenordnung und Technologien: Von Anlagen zur Deckung des Wärmebedarfs von Privathaushalten (zum Beispiel PV-Anlage mit Wasserboiler oder Luft- oder Erdwärme-Wärmepumpe) bis zu Anlagen im industriellen Maßstab (zum Beispiel   Elektroden-Kessel als Regelenergieanlage in Fernwärmenetzen oder zur Speisewasservorwärmung in Großkraftwerken) findet zur Zeit eine neue technologische Entwicklung in der Energiewirtschaft statt. Treiber dieser Entwicklung ist vor allem der steigende Regelenergiebedarf aus der Zunahme fluktuierender regenerativer Erzeugungsanlagen und dem bedarfsunabhängigen Förderkonzept des Erneuerbaren Energie Gesetzes (EEG). Auch das sog. „EEG-Eigenstromprivileg” setzt einen Anreiz, Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zu der Stromerzeugungsanlage durch elektrische Wärmeerzeuger zu nutzen. Schließlich führt die fluktuierende EE-Erzeugung weiterhin zu Zeiten niedriger Strompreise, sodass in diesen Zeiten die elektrische Wärmeerzeugung gegenüber unmittelbaren Energieumwandlungstechnologien trotz der höheren Umwandlungsverluste wirtschaftlich ist.
 
Dabei werden aber nicht nur Strom- und Wärmeerzeugung verbunden, sondern aufgrund der Regelfunktion der PtH-Anlagen kommt der Technologie auch eine wichtige Funktion für den Stromnetzbetrieb zu. Schon jetzt werden großtechnische PtH-Anlagen für den Regelenergiemarkt genutzt. Aber auch sonst ermöglichen PtH-Anlagen durch die regelmäßig verbundene Möglichkeit zur Speicherung der Wärme die Vermeidung von Stromeinspeise- und –lastspitzen, sodass die Bedeutung gerade in Bezug auf die allgemein prognostizierte Zunahme der volatilen EE-Erzeugung auch für die Netzstabilität nicht zu unterschätzen ist. Damit scheinen PtH-Technologien insbesondere eine passgenaue Lösung für kleine und mittlere Stadtwerke zu sein, die trotz gesetzlicher Entflechtungsvorgaben die unterschiedlichen Bereiche Stromerzeugung, Wärmeversorgung und Stromnetzbetrieb in einer Rechtspersönlichkeit repräsentieren können. Die bei PtH-Projekten auftretenden Schnittstellenprobleme können von den etablierten Marktakteuren deshalb besser bewältigt werden.
 
Durch den Einsatz von PtH-Technologien sollen Abregelungen von regenerativen Erzeugern vermieden bzw. reduziert und der Anteil der regenerativen Stromerzeugung damit gesteigert werden. Die auf diese Weise gewonnene Wärme führt wiederum zur Verdrängung fossiler Energieträger wie Erdgas und Erdöl im Wärmemarkt, sodass der Anteil regenerativer Energieerzeugung durch den Einsatz von PtH-Technologien insgesamt erhöht wird. Dabei hat die Nutzung von Ökostromüberschüssen zum Betrieb von Wärmepumpen von allen Power-to-X-Konzepten, insbesondere auch gegenüber den bisherigen Power-to-Gas-Technologien, aufgrund der höheren Energieeffizienz den größten Umweltnutzen in Bezug auf Treibhausgasreduktion und Einsparung fossiler Energieträger.
 
Inzwischen müssen Stadtwerke häufig schon aus vertrieblichen und wettbewerblichen Gründen PtH-Technologien, insbesondere zusammen mit aktuellen Contracting- und Pachtlösungen für PV-Anlagen, für Privathaushalte und gewerbliche Abnehmer anbieten. Dabei sind aus Sicht der Stadtwerken unter dem Gesichtspunkt der netzlastbezogenen Steuerung der PtH-Anlagen und dem Interesse an einer langfristigen Bindung der örtlichen Energieerzeugungsressourcen selbst bei einer geringeren Wirtschaftlichkeit in der Regel die Contracting-PtH-Modelle vorzuziehen. Dabei haben Stadtwerke hier aber einen Wettbewerbsnachteil gegenüber überregionalen Anbietern, da sich die technologisch, betriebswirtschaftlich und rechtlich komplexen Lösungen nur über die Skaleneffekte eines überregionalen Vertriebs wirtschaftlich umsetzen lassen. Insofern ist hier im Markt bereits, ähnlich wie bei den PV-Pachtmodellen, die Entwicklung von sog. „white-label”-Produkten für Stadtwerke zu beobachten.
 
Dagegen verfügen Stadtwerke im Bereich der großtechnischen PtH-Lösungen häufig über natürliche Wettbewerbsvorteile. Dabei sind derartige Anlagen schon heute hochwirtschaftlich und können aufgrund der Größenordnung kurzfristige erhebliche Deckungsbeiträge für Stadtwerke erwirtschaften.
 
 
Vertragsgestaltung Power to Heat


Zwar ist die Wirtschaftlichkeit in hohem Maße von den wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen (Regelenergiemarkt vs. Kapazitätsmärkte) und den nur eingeschränkt prognostizierbaren, mittelfristigen Entwicklungen des Energiemarkts (Umfang des Überangebots fluktuierender EE-Erzeugung) abhängig. Aufgrund der eingeschränkten Prognostizierbarkeit dieser Entwicklungen müssen PtH-Projekte deshalb mit kurzen Amortisationsfristen auf der Grundlage der Regelenergievermarktung auskommen. Häufig werden dabei aber eine mittel- bis langfristige Vermarktung der Anlagenflexibilität für den Regelbedarf des Verteilnetzes und eine Nutzung des preisgünstigen Überschussstroms lokaler EE-Anlagen als wichtige strategische Chancen in die Projektentscheidung mit einbezogen.
 
In förderrechtlicher Hinsicht entzieht sich die PtH-Technologie bisher gängigen Kategorien, sodass trotz der energiewirtschaftlichen und ökologischen Vorteilhaftigkeit gesetzliche Privilegierungstatbestände nur eingeschränkt in Anspruch genommen werden können. Deshalb wird eine Anpassung des regulatorischen Rahmens zur Förderung von PtH-Technologien, insbesondere der stromkostenrelevaten Regelung (StromStG, StromNEV, NAV, EEG, KWKG, EnWG, EnEV) angemahnt.
 
Vor allem aber die Vertragsgestaltung aktueller PtH-Projekte stellt die Unternehmen vor neue Herausforderungen. Die ohnehin schon komplexe Gestaltung von Contracting- und Erzeugungsanlagenpachtverträgen wird durch die Verbindung von Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen nochmals komplexer.
 
Dabei stehen die Anforderungen aus dem EEG-Eigenstromprivileg, dem Bilanz- und Steuerrecht und dem Finanzaufsichtsrecht (KWG) häufig in einem nur schwer auflösbaren Spannungsverhältnis, sodass die Inanspruchnahme der EEG-Umlagebefreiung aus dem EEG-Eigenstromprivileg und Stromsteuerbefreiung aus dem StromSt-Eigenstrom- und Contractingsprivileg bei gleichzeitiger Fremdbilanzierung ohne eine finanzaufsichtsrechtliche Erlaubnispflicht einer Quadratur des Kreises gleicht. Die fehlende Erfassung durch die gesetzliche Systematik bietet aber auch Chancen: So wird zum Beispiel teilweise vertreten, dass für PtH-Lösungen das Kraftwerks- oder Inselbetriebs-Privileg zur vollständigen Befreiung von der EEG-Umlage in Anspruch genommen werden kann. Weiterhin wird es spannend bleiben, nach welchen Grundsätzen PtH-Anlagen im Einspeisemanagement behandelt werden und wie die Höhe der Entschädigung ermittelt wird. Insofern wird auch die Präqualifikation von PtH-Anlagen für die Regelenergievermarktung noch einige Zeit rechtliches Neuland bleiben. Schließlich fordern fehlende Alternativabsatzmöglichkeiten für PtH-Wärme und die dauerhaftere Verbindung über Leitungs-, Regelungs- und Messtechnik eine entsprechende Gestaltung der Grundstücksnutzungsregelungen und der dinglichen Absicherung der Eigentums- und Absatzinteressen des Anlageninvestors. Dabei gilt es zu beachten, dass Entflechtungs- und kartellrechtliche Grenzen nicht überschritten werden.
 
Damit werden PtH-Lösungen Stadtwerke wohl noch einige Zeit vor neue technische, betriebswirtschaftliche und rechtliche Herausforderungen stellen. Stadtwerke sind dabei prädestiniert, mit entsprechenden Lösungen zu einer Standardisierung von PtH-Lösungen beizutragen und hierbei unter Wahrung der bereits vielfach bestehenden Wirtschaftlichkeit durch frühzeitige Besetzung einer strategisch wichtigen Schlüsselposition die eigene Zukunftsfähigkeit zu stärken.

 Wirtschaftlichkeit PtH Stadtwerke Anlagen
Abbildung: Wirtschaftlichkeit PtH-Stadtwerke-Anlagen (in Anlehnung an Leuphana Universität Lüneburg)
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Joachim Held

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