Update Mieterstromgesetz: Bundesrat fordert großzügigere Mieterstromförderung und steuerliche Privilegien

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Die Verbände erhalten Unterstützung durch den Bundesrat. In einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom (Mieterstromgesetz) fordert die Länderkammer neben der Erweiterung des räumlichen und leistungsmäßigen Anwendungsbereichs auch steuerliche Privilegien für die Wohnungswirtschaft.

 

​Als Mieterstrom wird der Strom bezeichnet, der in einer PV-Anlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an Letztverbraucher (insbesondere Mieter) in diesem Wohngebäude geliefert wird. Allerdings sind trotz der ökologischen und energiewirtschaftlichen Vorteile Mieterstrommodelle mit PV-Anlagen häufig unrentabel. In Zukunft soll Mieterstrom aus Photovoltaik durch eine zusätzliche Förderung nach dem Mieterstromgesetz wirtschaftlich werden.

 

Der Bundesrat hat sich in einer Stellungnahme (Bundesrats-Drucksache 347/17 vom 02.06.2017) für eine Ausweitung der bislang vorgesehenen Vorgaben für eine Förderung von Mieterstrom ausgesprochen und folgt damit der Auffassung zahlreicher Verbände. Der Referentenentwurf sieht vor, dass lediglich dann Fördergelder ausgezahlt werden, wenn der Strom in dem Gebäude verbraucht wird, in dem er erzeugt wird.

 

Gefordert wird eine Ausweitung des Mieterstrombegriffs auf gebäudeübergreifende Wohnkomplexe und eine Anhebung der Leistungsschwellenbegrenzung auf 250 kW, da durch die Eingrenzung des Förderanspruchs die Potenziale von PV-Mieterstrom nicht ausgeschöpft werden. Das Gesetz soll insbesondere hinsichtlich des räumlichen Anwendungsbereichs flexibler ausgestaltet werden und auch Gebäude im Zusammenhang (Beispiel: Wohnquartier) erfassen.

 

Daneben fordert der Bundesrat im weiteren Gesetzgebungsverfahren, zu prüfen, ob die steuerlichen Privilegien bei der Gewerbe- und Körperschaftssteuer ausgeweitet werden können, um der Wohnungswirtschaft einen Anreiz zu geben, in PV-Mieterstrommodelle zu investieren.

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Joachim Held

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