KWK-Ausschreibungsverordnung in Kraft getreten – Leitfaden verfügbar

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Die KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV) ist zum 18.08.2017 in Kraft getreten. KWK-Anlagenbetreiber, -Projektentwickler und Stromnetzbetreiber müssen sich auf die ersten Ausschreibungen am 01.12.2017 und 01.06.2018 vorbereiten.

 

Nachdem bereits mit dem Beschluss des Bundestags vom 29.06.2017 das Gesetzgebungsverfahren zur KWK-Ausschreibungsverordnung inhaltlich abgeschlossen worden ist (Lesen Sie hierzu mehr), ist die KWK-Ausschreibungsverordnung nunmehr in dieser Fassung im Bundesgesetzblatt (BGBl., Jahrgang 2017, Teil I Nr. 57 vom 17.08.2017, S. 3167 ff.) veröffentlicht worden und damit zum 18.08.2017 in Kraft getreten.


Zum 01.12.2017 soll bereits die erste Ausschreibung für KWK-Anlagen über 1 MW – 50 MW und zum 01.06.2018 die erste Ausschreibung für die neue Förderkategorie der innovativen KWK-Systeme von der Bundesnetzagentur (BNA) durchgeführt werden. KWK-Anlagenbetreiber, Projektentwickler und Stromnetzbetreiber müssen sich deshalb bereits jetzt auf die ersten Ausschreibungen vorbereiten.


Rödl & Partner hat für die ARGEnergie e.V., einem Verband von mehr als 120 Stadtwerken aus Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Thüringen und Nordrhein-Westfalen, einen „Leitfaden KWK-Ausschreibungsverordnung” erstellt, der neben anderen Anwendungshilfen und Musterverträgen zum KWKG 2017 über die ARGEnergie e.Vbezogen werden kann.

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Joachim Held

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