Einrichtung eines Tax Compliance Management Systems in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft

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Einrichtung eines Tax Compliance Management Systems in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft

 

Die Bedeutung von Tax Compliance Management Systemen in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft nimmt stetig zu, denn diese Art des Risikomanagements dient der Einhaltung und Befolgung der Pflichten sowie der Minimierung von haftungs- und steuerstrafrechtlichen Risiken für die Organisation und ihrer Organe. In einem Anwendungserlass vom Mai 2016 hat das Bundesfinanzministerium beispielsweise das Vorhandensein eines steuerlichen Compliance Systems zumindest als Indiz dafür eingestuft, das gegen den Vorsatz oder die Leichtfertigkeit sprechen kann.

 

Um ein funktionierendes Tax Compliance Management System in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft gewährleisten zu können, erfolgt dessen Implementierung in der Regel in den vier Schritten:

 

  • Risikoanalyse
  • Organisation und Kontrolle
  • Kommunikation sowie
  • Dokumentation

 

Wesentliche Tätigkeit ist dabei die ausführliche Analyse des unternehmensspezifischen Risikos in der konkreten Organisation. Dies beinhaltet insbesondere die Betrachtung von speziellen materiell-rechtlichen Fragestellungen der Organisationen der Gesundheits- und Sozialbranche. Die vielschichtige Bandbreite der steuerlichen Fragestellungen von steuerbegünstigten Krankenhäusern und Pflegeheimen über MVZ bis zu gesetzlichen Krankenkassen gilt es hier genau zu untersuchen und auch vor dem Hintergrund der jeweiligen Rechtsform zu würdigen. Denn die Besteuerung von Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts folgt grundsätzlich anderen Grundsätzen als die für Kapitalgesellschaften.

 

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