Externer Datenschutzbeauftragter in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft

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Externer Datenschutzbeaufragter Datenkabel

 

Seit dem 25. Mai 2018 findet die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) rechtliche Anwendung. Für viele Unternehmen wird die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten und die Meldung der Kontaktdaten an die zuständige Aufsichtsbehörde verpflichtend. Zwar ist diese Verpflichtung keine Neuerung, jedoch verfolgt der Gesetzgeber nun im Zuge der EU-DSGVO, dass dem Datenschutz in Unternehmen ein höherer Stellenwert beigemessen wird.

 

Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft sind uneingeschränkt betroffen und haben ganz besondere Herausforderungen. Das Aufkommen personenbezogener Daten ist vielgestaltig und umfangreich. Zu den potenziellen Betroffenen zählen Bewohner und Klienten, Mitarbeiter, aber auch Angehörige, Betreuer u.v.a.m. Um die komplexen Anforderungen juristischer Art, in den Prozessen sowie der damit verbundenen rasanten Entwicklung im IT-Bereich zu erfüllen, ist es notwendig, eine Person mit entsprechendem Know-how für die Aufgabe des betrieblichen Datenschutzbeauftragten auszuwählen

 

Da viele Unternehmen intern auf entsprechendes Personal nicht zurückgreifen können oder die damit verbundenen Kosten, wie beispielsweise die fortlaufende Weiterbildung, nicht tragen möchten, bietet es sich alternativ an, auf einen externen Datenschutzbeauftragten zurückzugreifen.

 

Die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft:

  • Lösung des Problems, dass intern kein geeigneter und/oder williger Mitarbeiter zu gewinnen ist

  • Abgabe der Haftung des Datenschutzbeauftragten nach außen

  • Befristeter Vertrag als Alternative zu der sehr langfristigen Bindung, die mit der Bestellung eines internen Datenschutzbeauftragten einher geht

  • Geringer Umsetzungsaufwand durch vorhandene Praxis- und Branchenerfahrung

  • Externe Berater genießen einen hohen Akzeptanzgrad bei internen Gremien, Behörden etc.

  • Keine Weiterbildungskosten, kein Risiko der Abwerbung des internen Datenschutzbeauftragten durch andere Unternehmen, keine Risiken des Ausfalls durch Erkrankung, Elternzeit u.ä.

 

Was können wir Ihnen bieten?

  • Externe Gestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • Wahrnehmung der gesetzlichen und ggf. weiterer durch Sie zu definierender Aufgaben durch diesen, wie beispielsweise:

      • Analyse des Ist-Zustandes hinsichtlich des Datenschutzes, Benennung der Handlungsbedarfe
      • Ggf. Auswahl einer Datenschutz-Software
      • Aufbau eines Datenschutzkonzeptes / Datenschutzmanagementsystems
      • Fortlaufende Betreuung. Als Ansprechpartner stehen wir dem Unternehmen sowie den Mitarbeitern in allen Fragestellungen zum Datenschutz zur Verfügung.
      • Repräsentation des Unternehmens gegenüber Aufsichtsbehörde und Betroffenen
      • Erstellung von Tätigkeitsberichten und regelmäßige Kommunikation mit der Unternehmensleitung
      • Durchführung von Sensibilisierungsmaßnahmen im Mitarbeiterkreis

 

Unser Expertenteam steht Ihnen gerne bei individuellen Fragestellungen zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach und unverbindlich an!

 

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Kontakt

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Christoph Naucke

Betriebswirt (Berufsakademie), Zertifizierter Compliance Officer, Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV, Prüfer für Interne Revisionssysteme (DIIR), Datenschutzauditor (TÜV), IT-Auditor IDW

Associate Partner

+49 911 9193 3628

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