Quick Check DSGVO für Krankenhäuser

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Was ist der Quick Check DSGVO für Krankenhäuser?

Unser Quick Check DSGVO - Krankenhaus ist eine dokumentierte Ist-Analyse darüber, inwieweit Ihr Krankenhaus auf die nahende EU-Datenschutzgrundverordnung vorbereitet ist, welche am 25. Mai 2018 vollumfänglich rechtlich Anwendung findet. Welche Schritte haben Sie bereits unternommen, wie datenschutzrechtlich sicher sind diese und welche Anforderungen müssen Sie noch erfüllen? Wir erarbeiten die Ergebnisse mit Ihnen zusammen im engen Schulterschluss und berücksichtigen dabei ganz individuell die Voraussetzungen des Arbeitsalltags Ihrer Organisation. Für den Quick Check DSGVO - Krankenhaus zahlen Sie lediglich einen vereinbarten Pauschalpreis.

Was erwartet Sie beim Quick Check DSGVO für Krankenhäuser?

Im Zuge eines Workshops, an dem alle datenschutzrelevanten Organisationseinheiten aus Ihrem Krankenhaus teilnehmen, stellen wir Ihnen die wesentlichen Anforderungen, die sich aus der neuen EU-Datenschutzverordnung (EU-DSGVO) ergeben, praxisnah und branchenspezifisch vor.

Datenschutz Schritt für Schritt!

Wir gehen an diesem Termin mit Ihnen gemeinsam einen detailliert ausgearbeiteten Fragenkatalog durch, woraus eine Bestandsaufnahme resultiert. Wichtige Themen sind hierbei unter anderem:

 

  • Datenschutzbeauftragter und organisatorische Abbildung des Datenschutzes
  • Dokumentationen, insbesondere das DSGVO-konforme Verarbeitungsverzeichnis
  • Technische und organisatorische Maßnahmen
  • Auftragsdatenverarbeitung – Soll-Ist-Vergleich
  • Notfallkonzept” (Datenpanne, Auskunfts- und Lösungsrechte)
  • Datenschutzrechtliches Löschungskonzept in der betrieblichen Praxis
  • Personalprozesse
  • Mitarbeiterschulungen und deren Dokumentation
  • Anweisungen und Richtlinien – Soll-Ist-Vergleich
  • Datenschutzkonforme Websites

 

Im Ergebnis erhalten Sie eine übersichtlich aufbereitete Auswertung dieser Analyse. Wir sprechen unter Berücksichtigung der Praktikabilität im Rahmen Ihres Geschäftsmodells erste Handlungsempfehlungen aus. Sie erhalten eine schriftliche Ergebnisdokumentation.

 

Die Datenschutzgrundverordnung kommt, lassen Sie sich von unseren branchenerfahrenen Kollegen dabei helfen, die nötigen Vorbereitungen zügig aufzuarbeiten und vermeiden Sie somit hohe Bußgelder!

 

Weitere Informationen zur Datenschutzgrundverordnung für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft erhalten Sie auf unserer Übersichtsseite.


Für ein unverbindliches und kostenfreies Angebot oder Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung, sprechen Sie uns an!

  

 

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Kontakt

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Christoph Naucke

Betriebswirt (Berufsakademie), Zertifizierter Compliance Officer, Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV, Prüfer für Interne Revisionssysteme (DIIR), Datenschutzauditor (TÜV), IT-Auditor IDW

Associate Partner

+49 911 9193 3628

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Norman Lenger-Bauchowitz, LL.M.

Mediator & Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachberater für Restrukturierung & Unternehmensplanung (DStV e.V.)

Partner

+49 911 9193 3713

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