IDW EPS 983: Grundsätze ordnungsgemäßer Prüfung von Internen Revisionssystemen

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Der Aufsichtsrat kann als Grundlage zur Beurteilung der Wirksamkeit der Internen Revision die Unterstützung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers in Anspruch nehmen. Das IDW hat hierfür in Zusammenarbeit mit dem DIIR einen Standard zur freiwilligen Prüfung von Internen Revisionssystemen entwickelt.

 

​[IDW EPS 983, Stand: 14.06.2016; Revisionsstandard Nr. 3: „Prüfung des Internen Revisionssystems (Quality Assessments)”, Stand Juli 2016] 

Standard zur Prüfung von Internen Revisionssystemen

Der Aufsichtsrat ist nach § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG dafür verantwortlich, die Wirksamkeit des Internen Revisionssystems zu überwachen. Diese Überwachungsfunktion muss persönlich durch den Aufsichtsrat wahrgenommen werden. Er kann jedoch als Grundlage für die eigene Beurteilung einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung der Wirksamkeit des Internen Revisionssystems beauftragen und somit einen objektivierten Nachweis der ermessensfreien Ausübung der Organisations- und Sorgfaltspflichten erbringen.

 

Das Deutsche Institut für Interne Revision e.V. (DIIR) und das Institut Deutscher Wirtschaftsprüfer (IDW) haben dementsprechend einen Entwurf zur freiwilligen Prüfung von Internen Revisionssystemen erarbeitet. Dieser wurde im IDW EPS 983 „Grundsätze ordnungsgemäßer Prüfung von Internen Revisionssystemen” sowie in dem überwiegend gleichlautendem DIIR Revisionsstandard Nr. 3: „Prüfung des Internen Revisionssystems (Quality Assessments)” umgesetzt. Der IDW EPS 983 ist laut Tz. A8 nicht nur auf die Prüfung von Internen Revisionssystemen von Unternehmen im rechtlichen Sinne, sondern auch auf andere Einheiten, wie z.B. Eigenbetriebe, Anstalten des öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften und Stiftungen anwendbar. 

Inhalt des IDW EPS 983

Der Standard behandelt die Prüfung der Internen Revision als eine wesentliche Funktion innerhalb des Corporate Governance Systems und als dritte Verteidigungslinie des Three-Lines-of-Defense Modells. Des Weiteren werden neben den Berufspflichten des Wirtschaftsprüfers und Details zur Auftragsannahme insbesondere die Prüfungsplanung, die Prüfungsdurchführung, die Dokumentation und die Berichterstattung geregelt. Zudem sind Anwendungshinweise sowie sonstige Erläuterungen zu finden.

 

Bestandteile der Prüfungsdurchführung sind neben der Prüfung der Ausgestaltung und Aktualität der Beschreibung des Internen Revisionssystems sowie der Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Revisionssystems auch weitere Prüfungshandlungen.

 

Im Rahmen der Prüfung der Angemessenheit muss beurteilt werden, ob die in der Beschreibung des Internen Revisionssystems des Unternehmens dargestellten Regelungen so ausgestaltet und implementiert sind, dass sie in Übereinstimmung mit den angewandten Grundsätzen des Internen Revisionssystems geeignet sind, mit hinreichender Sicherheit die Einrichtung einer Internen Revisionsfunktion sowie die unabhängige und objektive Erbringung von Prüfungs- und Beratungsleistungen durch die Interne Revision zu gewährleisten. Die Angemessenheitsprüfung kann durch Prüfungshandlungen wie Befragungen und Beobachtungen, Einsichtnahme in Dokumente und Aufzeichnungen erfolgen.

 

Die Wirksamkeitsprüfung zielt darauf ab, ob die in der Beschreibung des Internen Revisionssystems dargestellten Regelungen innerhalb des gesamten zu prüfenden Zeitraums wie vorgesehen eingehalten wurden. Als Prüfungshandlungen werden ebenfalls Befragungen und Beobachtungen sowie die Durchsicht der Dokumentation genannt.

 

Um das Interne Revisionssystem entsprechend prüfen zu können, enthält die Anlage 1 zum IDW EPS 983 einen Kriterienkatalog mit 82 Kriterien. Diese stellen ein Hilfsmittel zur Beurteilung dar, wobei sechs der 82 Kriterien als sogenannte Mindeststandards definiert sind. Werden diese nicht erfüllt, kann die Beurteilung des Internen Revisionssystems nicht positiv ausfallen.

 

Der Kriterienkatalog ist an den Anforderungen ausgerichtet, welche sich aus den verbindlichen Elementen der Internationalen Grundlagen für die berufliche Praxis der Internen Revision (IPPF) ergeben. Er ist in folgende Kategorien untergliedert:

 

    • Grundlagen
      I. Organisation, Einordnung im Unternehmen und Tätigkeitsfelder
      II. Budget/Ressourcen
      III. Planung

 

  • Durchführung
    IV. Vorbereitung
    V. Prüfung
    VI. Berichterstattung
    VII. Prüfungsnacharbeit
    VIII. Follow-up

 

  • Mitarbeiter
    IX. Auswahl
    X. Entwicklung/Fortbildung
    XI. Führung der Internen Revision

 

Ein Bewertungsverfahren für die Beurteilung der Kriterien ist in Anlage 2 zu finden. Die Anlage 3 beschreibt die Berichterstattung und in Anlage 4 werden die berufsständischen Unterschiede im Standard zur Prüfung von Internen Revisionssystemen aufgeführt. Außerdem kann die Prüfung von Internen Revisionssystemen nach Vorgaben des Revisionsstandards Nr. 3 vom DIIR nur von anerkannten „Prüfern für Interne Revisionssysteme DIIR” durchgeführt werden. Eine Liste mit allen registrierten „Prüfern für Interne Revisionssysteme DIIR” wird vom DIIR geführt.


Rödl & Partner berät sowohl die interne Revision und unterstützt bei der ordnungsgemäßen Ausführung von Revisionsaufträgen als auch die Unternehmensführung, um diese bei der Wahrung ihrer Sorgfaltspflichten zu stärken.

Fazit

​Der neue Standard zur Prüfung von Internen Revisionssystemen bildet die Grundlage für eine objektive, fachlich fundierte und strukturierte Überprüfung des Internen Revisionssystems und dokumentiert damit die Einhaltung der Sorgfaltspflichten der Unternehmensführung bzw. des Aufsichtsrats.

 

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Kontakt

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Nils Mensel

Diplom-Kaufmann, IT-Auditor IDW, Datenschutzbeauftragter (TÜV), Prüfer für Interne Revisionssysteme (DIIR)

Senior Associate

+49 911 9193 3618

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