Rödl & Partner erstellt im Rahmen der BWD Mitgliedschaft Positionspapier zu Whistleblowing

PrintMailRate-it

Berlin, 12.10.2022: Im Rahmen der Task Force Whistleblowing hat Rödl & Partner zusammen mit anderen Mitgliedern des Bundesverbandes der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) e.V. ein Positionspapier zum Hinweisgeberschutzgesetz erstellt.

 
Am 29.9.2022 hat der Deutsche Bundestag begonnen, sich mit dem Entwurf des „Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden,“ kurz Hinweisgeberschutzgesetz, zu befassen. Mit dem Gesetz, das bis zum Jahreswechsel erwartet wird, soll die europäische Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2019 umgesetzt werden und das Ziel verfolgen, Hinweisgeber künftig vor Repressalien zu schützen. „Hinweisgeber liefern Unternehmen und damit ihren Arbeitgebern oft wertvolle Informationen und sind damit wichtiger Bestandteil von Compliance Management Systemen“, sagt Dr. Michael Braun, Partner bei Rödl & Partner und Leiter der Task Force Whistleblowing beim Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) e.V. und ergänzt: „Eine offene und vertrauensvolle Unternehmenskultur im Umgang mit Hinweisgebern fördert ein faires und regelkonformes Miteinander.“

 
Allerdings birgt der nunmehr im Gesetzgebungsverfahren befindliche Entwurf der Bundesregierung vom 27.7.2022 im Detail einige Hürden, die die Umsetzung des Hinweisgeberschutzes und der Implementierung von Meldestellen in der Praxis erheblich erschweren würden. „Tritt das Gesetz, wie im Entwurf vorgesehen, in Kraft, droht unter anderem das (Nicht-)Zusammenspiel von internen und externen Meldestellen mehr Unsicherheit als Klarheit zu schaffen“, meint Ulrike Grube, Partnerin bei Rödl & Partner. Unter Leitung von Dr. Braun hat sie daher im Austausch mit anderen Kanzleien im Rahmen der Task Force Whistleblowing ein Positionspapier miterstellt, das nun dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestag vorliegt. „Wir erhoffen uns einen konstruktiven Austausch in den offenen Punkten, um der Sicht der Praxis Gehör zu verschaffen“, ergänzt Dr. Braun.

 
Insbesondere bei den folgenden Punkten sieht der BWD Klärungsbedarf:

  • Wie weit reicht der Identitätsschutz?
  • Wie ist das Verhältnis von interner zu externer Meldestelle?
  • Wie sind anonyme Hinweise vom Gesetz erfasst und zu behandeln?
  • Gelingt eine konzerneinheitliche Umsetzung des Gesetzes?

 

Task Force Whistleblowing des BWD

Am 29.3.2022 wurde der „Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) e.V." mit zunächst 39 Kanzleien gegründet. Mit weiteren Kanzleien werden Gespräche geführt. Rödl & Partner war als Gründungsmitglied von Anfang an dabei. Dr. José Campos Nave, Geschäftsführender Partner bei Rödl & Partner und Verantwortlicher für die weltweite Rechtsberatung, unterstützt den Verband als einer von insgesamt acht Vorstandsmitgliedern. Ihm wurde das Ressort „Whistleblowing“ anvertraut. Zweck des Verbandes ist insbesondere die Artikulation der Interessen der Wirtschaftskanzleien gegenüber Gesellschaft, Medien und Politik. Darüber hinaus geht es um die Definition berufsständischer Interessen.

 

Im Zuge der Interessensvertretung haben die Gründungsmitglieder des BWD im März 2022 eine Reihe von kurz- und langfristigen Projekten definiert, die im intensiven Austausch mit den Mitgliedskanzleien in Task Forces bearbeitet werden. Unter der Leitung von Dr. Michael Braun, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei Rödl & Partner, hat die Task Force Whistleblowing unter Mitwirkung von insgesamt sechs Kanzleien ein Positionspapier erarbeitet, um zum Regierungsentwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes vom 27.7.2022 Stellung zu nehmen.

 

Der Verband steht für Umsätze von derzeit gut zwei Milliarden Euro und zählt 4.600 Rechtsanwälte. Insgesamt vertritt der Verband damit rund 14.000 Beschäftigte von Beratungsgesellschaften und Wirtschaftskanzleien in Deutschland.

Kontakt

Contact Person Picture

Dr. Michael S. Braun

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)

Partner

+49 9281 6072 70

Anfrage senden

Profil

Contact Person Picture

Ulrike Grube

Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth), Rechtsanwältin

Partnerin

+49 911 9193 1999

Anfrage senden

Profil

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu