Mietrechtsänderung tritt in Kraft - Sanierung wird leichter

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Von Andreas Griebel

Bayerische Staatszeitung Nr. 18 vom 3. Mai 2013

 

Im Vorfeld lange diskutiert tritt nun am 1. Mai 2013 die durch die Energiewende ausgelöste und bereits im Koalitionsvertrag 2009 vorgesehene Änderung des Mietrechts in Kraft. Das Änderungsgesetz greift an drei Stellen entscheidend in das Gesetz ein: Das Recht der Modernisierung - insbesondere wegen Energieeinsparung - wird neu geregelt, das so genannte Wärmecontracting erfährt eine gesetzliche Regelung und das Zwangsvollstreckungsrecht wird zugunsten der Vermieter geändert. Das Gesetz erleichtert für den Vermieter die Durchführung energetischer Modernisierungsmaßnahmen, diese hat der Mieter fortan ohne Einwandmöglichkeit zu dulden.

 

 

 

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Andreas Griebel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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