Neue Trinkwasserverordnung erhöht Betreiberpflichten

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Von Klaus Forster
Der Facility Manager Oktober 2011
 
Am 1. November 2011 tritt die vom Bundesministerium für Gesundheit verabschiedete Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft. Sie soll bundesweit die Wasserqualität sicherstellen und verbessern sowie den Schutz vor Infektionen mit Legionellen gewährleisten. Von dem genannten Zeitpunkt an haben viele Unternehmer, Betreiber, Vermieter und sonstige Inhaber von Trinkwasserversorgungsanlagen nach Maßgabe der komplexen Regelungen der TrinkwV erhöhte Betreiberpflichten. Insbesondere besteht unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflicht zur jährlichen Untersuchung ihrer Anlagen auf Legionellen-Befall. 
 
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