Trinkwasserverordnung (TrinkwV): Die Novellierung der Novellierung!

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Von Klaus Forster

Facility Manager Ausgabe Mai 2013


Die erneute Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) hat die Frist, in der Immobilieneigentümer und -betreiber die verbindliche Erstüberprüfung ihrer Trinkwasseranlagen auf Legionellenbefall durchführen müssen, bis zum 31.12.2013 verlängert. Zudem gilt nun anders als ursprünglich vorgesehen kein einjähriges, sondern nur noch ein dreijähriges Prüfintervall für Trinkwasserinstallationen, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit genutzt werden. Für alle Trinkwasserinstallationen im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit, d.h. für den überwiegenden Teil der kommunalen Liegenschaften, bleibt es hingegen bei dem einjährigen Prüfintervall. Herr RA Klaus Forster beschreibt die wesentlichen Erneuerungen und Betreiberpflichten.

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Klaus Forster, LL.M.

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