Zukunftsahnungslosigkeit oder Vorsorge durch Compliance?

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Von Andreas Griebel

Der Facility Manager April 2014

 

Durch fortschreitende Technik und deren Auswirkungen auf den Tagesablauf, aber auch allgemein, nehmen Haftungsgefahren in allen Lebensbereichen zu. Die Rechtsprechung stellt sehr hohe Anforderungen an die Überwachung gesetzter Gefahrenquellen. Von dieser Entwicklung sind Grundstückseigentümer, Wohnungs- und Teileigentümer, nach dem Wohnungseigentumsgesetz und deren Verwalter gleichermaßen betroffen.

 

In einer aktuellen Entscheidung des OLG Oldenburg vom 13. Februar 2014, Az.: 1 U 77/13, wurden Wohnungseigentümer verurteilt, Schadensersatz zu leisten, obwohl sie sich der Verkehrssicherungspflicht durch die grundsätzlich zulässige Übertragung der Schneeräumpflicht auf einen Dritten entledigt hatten.

 

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Andreas Griebel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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