Klimaschutzgesetz betrifft auch die Beschaffung

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​von Holger Schröder

Staatsanzeiger Baden-Württemberg Nr. 6 vom 19. Februar 2021, Seite 28

 

Expertenbeitrag: Bundesrecht

Öffentliche Auftraggeber dürfen selbst bestimmen, was sie beschaffen. Das Bundesklimaschutzgesetz schränkt dieses Recht für den Bund und die Bundesverwaltung zugunsten der Umweltziele ein. Ob auch Bieterrechte betroffen sind, ist in der Norm noch nicht abschließend geklärt.

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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