Wann sind Breitbandnetz-Referenzen vergleichbar?

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​Vergabekammer Niedersachsen zur Eignungsprüfung

Von Holger Schröder

Bayerische Staatszeitung Nr. 18 vom 3. Mai 2019, Seite 19

 

Ein öffentlicher Auftraggeber hat Planungsleistungen für die Errichtung eines flächendeckenden, passiven FTTB-Breitbandnetzes in einem Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb europaweit ausgeschrieben. FTTB steht für „Fibre To The Building”, das heißt Glasfaser bis zum Gebäude. In der Auftragsbekanntmachung war zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit unter anderem eine Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen bei Referenzprojekten von bereits durchgeführten FTTB-Netzausbauprojekten hinsichtlich der Netzplanung und Bauüberwachung mit Angabe des Leistungszeitraums, des ungefähren Auftragswertes und der Art der Leistung vorzulegen. Sofern der Bewerber noch keine drei Jahre bestand, sollten entsprechende Referenzen seit Bestehen des Unternehmens eingereicht werden.

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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