Förderung in Bayern – 1,5 Milliarden Euro für bayerische Kommunen

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​veröffentlicht am 24. September 2014

 

Nachdem die EU die Förderpläne der bayerischen Landesregierung zum Breitbandausbau genehmigt hat, steht dem großflächigen Glasfaser-Rollout in Bayern nichts mehr im Wege. Seit dem 10. Juli dieses Jahres gewährt der Freistaat Bayern seinen Gemeinden massiv erhöhte Zuwendungen, um die Finanzierung des Ausbaus ihrer Hochgeschwindigkeitsnetze zu vereinfachen. Bis zu einer Millionen Euro beträgt dabei die Förderhöhe, die die einzelnen Gemeinden zur Unterstützung ihres Breitbandausbaus erhalten können. Nach eigenen Angaben strebt die Bayerische Landesregierung außerdem „spürbare Vereinfachungen bei den Förderverfahren” an.

Wir geben einen Überblick der bis zur letztendlichen Auszahlung des Fördergeldes notwendigen Schritte.
 

Zum Hintergrund

Der Stellenwert einer schnellen Internetverbindung hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Die frühere Prognose einer jährichen Steigerung des Bandbreitenbedarfs eines jeden Nutzes um 50 Prozent (Nielsen Gesetz) hat sich nicht nur bestätigt, viel mehr noch ist ein weiterer Anstieg der Nachfrage zu erwarten. Dies begründet sich vor allem in dem aktuellen Trend zur Nutzung von Diensten wie HD-TV und Videotelefonie, der steigenden Anzahl von Zweit- und Drittgeräten pro Anschlussnehmer und der Perspektive eines intelligenten Stromnetzes mit Smart-Metern. 
 
Ein stationäres Glasfasernetz wird dabei zukünftig die entscheidende Technologie sein, um den steigenden Bedarf langfristig decken zu können. Nur übergangsweise kommen auch Alternativtechnologien wie beispielsweise Funk- oder Kupferlösungen infrage, wenn diese zumindest eine vorübergehend ausreichende Bandbreite leisten können. 
 
In vielen Großstädten ist schon jetzt eine vollständige Versorgung mit entsprechend hohen Datenraten sichergestellt. In weniger dicht besiedelten Regionen stellt sich die Situation jedoch anders dar. Aufgrund hoher Leitungslängen einhergehend mit wenigen Abnehmern ist der Breitbandausbau in manchen Regionen für den zuständigen Netzbetreiber unter wirtschaftlichen Aspekten nicht selten lohnenswert. Folglich entsteht eine Wirtschaftlichkeitslücke und notwendige Investitionen in die Infrastruktur bleiben aus. Diesbezüglich stellen die nun von der Bayerischen Landesregierung zur Verfügung gestellten Fördermittel einen maßgeblichen Anreiz dar, um durch das (teilweise) Schließen der Wirtschaftlichkeitslücke den Breitbandausbau in ländlichen Regionen voran zu treiben.
 

Die grundlegenden Voraussetzungen

Empfänger der Förderung sind Gemeinden und Zusammenschlüsse von Gemeinden in Bayern. Die Höhe der Förderung soll etwa 80-90 Prozent der beim Breitbandausbau des betroffenen Gebietes entstehenden Wirtschaftlichkeitslücke decken. Voraussetzung für den Erhalt des Fördergeldes ist eine gesicherte Gesamtfinanzierung des Ausbauprojektes. Folglich muss der verbleibende Teil der Wirtschaftlichkeitslücke anderweitig gedeckt werden. Im Zuge dessen ist ein Finanzierungsplan auszuarbeiten und bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Dabei fordert die Bayerische Landesregierung, dass nach dem durch die Förderung ermöglichten Ausbau dem Endkunden Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s zur Verfügung stehen. Nach dem Erhalt reichen die Kommunen das Fördergeld an den in einem Auswahlverfahren siegreichen Netzbetreiber weiter.
 

Ist-Versorgung und Markterkundung

Im Zuge einer Erhebung der Ist-Versorgung und einer Markterkundung muss die Gemeinde in einem ersten Schritt darstellen, dass eine Unterversorgung im geplanten Ausbaugebiet besteht und ein eigenwirtschaftlicher Ausbau in den nächsten drei Jahren nicht geplant ist. Die Ergebnisse der Erhebung sowie das geplante Ausbaugebiet werden nach Abstimmung mit den Netzbetreibern kartografisch dargestellt und bei der Bewilligungsbehörde eingereicht. Eine separate Bedarfserhebung durch Befragungen der Anschlussnehmer ist für die neue Förderrichtlinie, im Gegensatz zu früher, nicht mehr erforderlich.
 
 
Ist-Versorgung

Die Auswahl eines Netzbetreibers

Sofern die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, bestimmt die Gemeinde im Zuge eines Auswahlverfahrens einen Netzbetreiber, der den Ausbau entsprechend seinem Angebot umsetzen soll. Die sich bewerbenden Netzbetreiber müssen mit ihrer Bewerbung umfangreiche Konzepte einreichen, die den geplanten Ausbau, die Konsequenzen für den Endverbraucher und die letztendliche Wirtschaftlichkeitslücke darlegen.
Die Gemeinde trifft ihre Entscheidung über den zu beauftragenden Netzbetreiber technologieneutral und anhand vorher definierter Kriterien. Die Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke ist innerhalb der Kriterien am stärksten zu gewichten. Der im Sinne der Auswahlkriterien beste Netzbetreiber erhält dann den Zuschlag für den Breitbandausbau. Gemeinde und Netzbetreiber schließen anschließend einen Kooperationsvertrag über die Planung, den Ausbau und den Betrieb des Breitbandnetzes.

Das Auswahlverfahren kann grundsätzlich ein- oder zweistufig gestaltet werden. Im Gegensatz zum einstufigen erfolgt im zweistufigen Verfahren eine Vorauswahl in einem öffentlichen Teilnahmewettbewerb. Dort wird die fachliche Eignung, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der einzelnen Bieter geprüft. Nach Bestehen dieser Vorprüfung nehmen die zugelassenen Bieter dann am eigentlichen wettbewerblichen Verfahren teil. Im Zuge dessen werden in beiden Verfahrensarten auf Grundlage der abgegebenen Angebote Verhandlungen zwischen Netzbetreiber und Gemeinde geführt und dann das den Kriterien am besten entsprechende Angebot für den Zuschlag ausgewählt.

Aus Sicht der Gemeinde ist zu prüfen, ob eventuell auch ein lokal tätiges kommunales Unternehmen am Verfahren teilnehmen sollte. Abhängig von der Ausgangslage kann durch einen kommunalen Breitbandversorger in einigen Fällen eine Verminderung der Wirtschaftlichkeitslücke erreicht werden. Dies kann sich zum einen durch Synergieeffekte mit anderen Sparten begründen, beispielsweise wenn Stadtwerke weitere Versorgungsnetze im Erschließungsgebiet betreiben oder über ein umfangreich nutzbares Leerrohrnetz verfügen. Zum anderen kann die hohe Vor-Ort-Präsenz eines kommunalen Breitbandversorgers und die damit einhergehende Kundenbindung durch einen bereits bestehenden regelmäßigen Kundenkontakt die Umsätze maßgeblich stabilisieren und die Wirtschaftlichkeitslücke gegebenenfalls signifikant verringern.
 
Hier ist unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben eine strategische Entscheidung der Kommune zu treffen.

Die Wirtschaftlichkeitslücke

Das maßgebliche Kriterium für die Bezuschlagung eines Bieters muss gem. den Förderrichtlinien die Höhe der entstehenden Wirtschaftlichkeitslücke sein. Für die Bestimmung der Wirtschaftlichkeitslücke ist eine Planrechnung erforderlich, die auf Basis von Prämissen die Überschüsse bzw. Fehlbeträge der Planungsjahre ausweist. Dabei sind für einen Zeitraum von sieben Jahren ab Inbetriebnahme die Investitionskosten, die Betriebskosten sowie die Erlöse zu berücksichtigen. Die Überschüsse/Fehlbeträge werden unter Ansatz eines angemessenen Diskontierungszinssatzes auf den Stichtag abgezinst.
 
Wirtschaftlichkeitslücke
Die Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke ist vom Bieter plausibel und nachvollziehbar darzustellen. Dies ist auch für die Gemeinde von zentraler Bedeutung, da die Wirtschaftlichkeitslücke wie oben beschrieben das vorrangige Kriterium bei der Auswahl des Netzbetreibers und die Basis zur Ermittlung der letztendlichen Höhe der Förderung darstellt. Im Zuge der Antragstellung durch die Gemeinde muss diese wiederum die Höhe der ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke plausibel vor der Bewilligungsbehörde darstellen und ggf. rechtfertigen. Ihre Ermittlung sollte insofern naturgemäß einen wesentlichen Anteil im Antragsverfahren einnehmen.
 

Fazit

Der steigende Bandbreitenbedarf in Deutschland ist unbestritten. Weniger dicht besiedelte Regionen geraten schnell ins Hintertreffen, wenn es darum geht, eine flächendeckende Internetversorgung auf einem Niveau über 30 Mbit/s sicherzustellen. Die Auswirkungen sind in vielen Regionen schon jetzt deutlich spürbar. Neubaugebiete ohne Breitbandversorgung sind nahezu nicht mehr vermarktungsfähig, bestehende Gewerbe- und Industriebetriebe sind durch mangelnde Bandbreitenverfügbarkeit nachweislich in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gefährdet. Aus kommunaler Sicht besteht dringender Handlungsbedarf.

Die bayerische Landesregierung geht mit der neuen Förderrichtlinie und mit der damit einhergehenden Verdopplung des maximalen Fördervolumens für einzelne Kommunen einen deutlichen Schritt in Richtung des Breitband-Vollausbaus. Nun sind die Kommunen ihrerseits in der Pflicht, die Möglichkeiten wahrzunehmen und in den Prozess des Breitbandausbaus einzusteigen.
 

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Peer Welling

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