Datenschutz in der Pflege

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Auch in der Pflege gilt der Grundsatz: Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten besteht ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Das bedeutet, dass für die Verarbeitung dieser Daten einer der im Gesetz vorgesehenen Rechtsgründe erfüllt sein muss. 

 

Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten 

Bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten gelten die besonderen Datenschutzanforderungen nach Art.  9 DSGVO. Damit die Pfleger/innen die Bewohner richtig versorgen können, bedarf es einer Vielzahl an gesundheitlichen Informationen. Gesundheitsdaten sind natürlich besonders sensible und damit schützenswerte Daten und müssen deshalb mit größter Sorgfalt behandelt werden.

Deshalb ist es besonders wichtig, diese datenschutzrechtlichen Anforderungen bei der täglichen Arbeit in der Wohngruppe oder auf der Station miteinzubeziehen.

 

Was heißt das in der Praxis?

 

Es heißt beispielsweise, dass

  • Bewohnermappen nicht frei zugänglich sein dürfen,
  • der Zugriff auf die elektronische Bewohnermappe auf diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschränkt werden muss, die diesen Zugriff tatsächlich für ihre Tätigkeit benötigen,
  • sofern eine digitale Wunddokumentation erfolgt, dürfen dafür nur Geräte der eigenen IT-Infrastruktur der Einrichtung verwendet werden und keine Privatgeräte,
  • die Rechtsgrundlagen für eine bewohnerbezogene Informationsweitergabe an Angehörige, Arzt und Krankenhaus jeweils sorgfältig datenschutzkonform bedacht werden müssen,
  • das Recht auf Vertraulichkeit auch für Kolleginnen und Kollegen gilt. Das bedeutet, dass Dienstpläne zum Beispiel angemessen vertraulich zu behandeln sind.

 

Als Spezialisten für die Pflegebranche kennen wir die datenschutzrechtlichen Anforderungen ebenso wie die praktischen Prozesse in den Pflegeeinrichtungen und den ambulanten Pflegediensten, sodass wir Ihnen praxistaugliche Lösungen für Ihre alltäglichen Probleme empfehlen können.

 

Sind Ihre Mitarbeiter aktuell und nachweisbar zum Datenschutz geschult?

Das nachweisbare Bemühen der Geschäftsführung um das datenschutzkonforme Verhalten der Mitarbeiter gehört zu denjenigen organisatorischen Maßnahmen, ohne die der erforderliche Nachweis der Einhaltung der Datenschutzpflichten des Verantwortlichen faktisch nicht geführt werden kann. Die Datenschutz-Schulung der Mitarbeiter in der Pflege wird damit unerlässlich. Wenn sie fehlt oder nicht nachgewiesen werden kann, besteht daher die Gefahr eines Organisationsverschuldens und insoweit ggf. auch ein persönliches Risiko für Geschäftsführer oder Vorstände.

 

Kennen Sie schon unser E-Learning Datenschutz in der Pflege?

 

Unsere Datenschutzschulung für die Pflege, stattet Sie mit dem notwendigen Datenschutz-Know-how anhand von praxisnahen Beispielen aus.

 

 

 

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Darum sollten Sie sich für die Datenschutzschulung von Rödl & Partner entscheiden:


  • Einfache Umsetzung
  • Durchführung schichtdienst- und ortsunabhängig möglich
  • Browserbasiert, daher Endgerät unabhängig
  • Auch für kleinere Einrichtungen geeignet
  • Branchenbezogene Inhalte und Probleme, wie beispielsweise Schweigepflicht und Datengeheimnis, Datenschutz, Kommunikation mit Angehörigen
  • Planbare, begrenzte Kosten
  • Aktuelle Inhalte durch regelmäßige Updates
  • Rechtssicherheit  

 

​Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann buchen Sie unser E-Learning Datenschutz über den d.velop store. d.velop bietet Ihnen gerne einen unverbindlichen Beratungstermin an, bei dem Sie die Umsetzung Ihrer Datenschutzschulung oder möglicherweise auch weitere von Ihnen gewünschte Schulungen mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner planen können.

Kontakt

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Christoph Naucke

Betriebswirt (Berufsakademie), Zertifizierter Compliance Officer, Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV, Prüfer für Interne Revisionssysteme (DIIR), Datenschutzauditor (TÜV), IT-Auditor IDW

Associate Partner

+49 911 9193 3628

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Denise Klante

Master of Laws, Compliance Officer (TÜV), Datenschutzbeauftragte DSB-TÜV

+49 911 9193 1178

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