NIS-2 Meldepflicht

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​Gemäß § 32 BSIG werden besonders wichtige und wichtige Einrichtungen sowie Betreiber kritischer Anlagen verpflichtet, erhebliche Sicherheitsvorfälle dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unverzüglich nach Kenntniserlangung zu melden. Als Kenntniserlangung gilt dabei der Zeitpunkt, zu dem ein Mitarbeiter der betroffenen Einrichtung im Rahmen seiner Tätigkeit Kenntnis von einem erheblichen Sicherheitsvorfall erlangt. Der Begriff "unverzüglich" besagt, dass die Meldung ohne schuldhaftes Zögern erfolgen muss. Gemäß dem Grundsatz "Schnelligkeit vor Vollständigkeit" ist eine Meldung zu tätigen, auch wenn noch nicht alle Informationen vollständig vorliegen. ​​


Ein erheblicher Sicherheitsvorfall liegt vor, wenn es zu schwerwiegenden Betriebsstörungen der angebotenen Dienste, zu relevanten finanziellen Verlusten oder zu bedeutenden Beeinträchtigungen Dritter – materieller oder immaterieller Art – kommt oder kommen könnte. Das BSI weist ausdr​​​ücklich darauf hin, dass bei der Meldung von Sicherheitsvorfällen das Verdachtsprinzip gilt. Dies bedeutet, dass bereits bei dem Verdacht auf eine rechtswidrige oder böswillige Handlung mit potenziell grenzüberschreitenden Auswirkungen eine Meldung erfolgen sollte.​


Stufen und Fristen des dreistufigen Meldev​erfahrens:
  1. Erstmeldung innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung
  2. Detailmeldung innerhalb von 72 Stunden mit zusätzlichen Angaben zum Vorfall
  3. Abschlussmeldung mit finaler Bewertung oder Folgemeldung spätestens nach 30 Tagen 

Darüber hinaus besteht auf Ersuchen des BSI die Möglichkeit, eine Zwischenmeldung über relevante Statusaktualisierungen anzufordern. Daher ist es unerlässlich, dass die Kontaktstelle stets erreichbar ist, um auf mögliche Änderungen oder Anfragen zeitnah reagieren zu können. 

 

Inhalte der Meldungen 

Die Meldung an das BSI muss zusammengefasst folgende Angaben beinhalten:

  • den Schweregrad des Vorfalls,
  • Beschreibung der Auswirkungen auf die Einrichtung und Dritte
  • etwaige Kompromittierungsindikatoren (z. B. Hinweise auf Sicherheitslücken, Malware, Datenverlust)
  • Beschreibung der soweit bekannten Ursachen
  • Getroffene oder geplante Reaktionsmaßnahmen zur Behebung​ des Vorfalls
  • sowie die Kontaktdaten der zuständigen Stelle enthalten.

Da erhebliche Sicherheitsvorfälle in der Regel mit erhöhtem Ressourcenbedarf und organisatorischem Aufwand einhergehen, ist eine frühzeitige Vorbereitung der Meldeprozesse sehr ratsam.​

Wir unterstützen Sie!​

Wir unterstützen Sie gerne bei der Erfüllung Ihrer Pflichten gegenüber BSI und BBK:​

  • Einrichtung eines Meldeprozesses 
  • Gewährleistung der Erreichbarkeit Ihrer Kontaktstelle durch unsere Rufbereitschaft
  • Aufbereitung der Sicherheitsvorfälle gemäß Vorgaben von BSI. 

Sie haben eine Frage zum Thema oder möchten mehr Informationen? Dann nehmen Sie unverbindlich mit uns Kontakt auf!





Kontakt

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Carina Richters

Rechtsanwältin, Compliance Officer (TÜV)

Associate Partner

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Manager, Consultant, Dipl.-Wirtschaftsinformatiker, IT Compliance Manager, IT-Risk-Practitioner (ITRP), Information Security Officer (ISO)

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