Bescheinigung nach §270b InsO

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​​Die Bescheinigung nach § 270b InsO – Die Eintrittskarte in das Schutzschirmverfahren

Mit dem neuen Schutzschirmverfahren (§ 270b InsO) erhält der Schuldner die Möglichkeit im Zeitraum zwischen Eröffnungsantrag und Verfahrenseröffnung ein eigenständiges Sanierungsverfahren durchzuführen. Der Schuldner kann sich für einen Zeitraum von maximal drei Monaten in eine Art "Schutzschirmverfahren" unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters frei von Vollstreckungsmaßnahmen in Eigenverwaltung bewegen. In diesem Zeitraum wird dem schuldnerischen Unternehmen aufgegeben einen Sanierungsplan zu erstellen, der anschließend als Insolvenzplan umgesetzt werden kann.
 
Voraussetzung für die Einleitung eines solchen Schutzschirmverfahrens ist die Vorlage einer mit Gründen versehenen Bescheinigung eines in Insolvenzsachen erfahrenen Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers, Rechtsanwalts oder einer Person mit vergleichbarer Qualifikation, aus der sich ergibt, dass lediglich drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt und die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist. Ist das Unternehmen bereits zahlungsunfähig, scheidet die Möglichkeit eines Schutzschirmverfahrens aus.
 

Das Kompetenzzentrum Restrukturierung und Sanierung bei Rödl & Partner

Das Kompetenzzentrum Restrukturierung und Sanierung​ bei Rödl & Partner erstellt Bescheinigungen im Rahmen des Schutzschirmverfahrens nach § 270b InsO, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. In diesem Zusammenhang wird geprüft, ob das Unternehmen lediglich drohend zahlungsunfähig bzw. überschuldet ist, die Sanierung aber nicht offensichtlich aussichtslos.
 
Dies beinhaltet u.a.
  • Analyse der drohenden Zahlungsunfähigkeit in Abgrenzung zur Zahlungsunfähigkeit gemäß IDW PS 800
  • Kurze Analyse der Krisenursachen
  • Identifizierung offensichtlicher Sanierungshemmnisse
  • Skizzierung des Leitbilds des sanierten Unternehmens
  • Integrierte Sanierungs-/Businessplanung für das laufende Wirtschaftsjahr und mindestens ein Folgejahr (Ergebnis-/Finanz- und Vermögensplan)
 
Darüber hinaus stehen wir auch Sachwaltern und Gerichten zur Verfügung, wenn es um die Beurteilung der Frage geht, ob eine vorgelegte Bescheinigung den gesetzlichen Erfordernissen entspricht.
  

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Mediator & Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachberater für Restrukturierung & Unternehmensplanung (DStV e.V.)

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