Einholung von verbindlichen Zusagen bei Finanzbehörden

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Im Anschluss an eine steuerliche Außenprüfung können Sie von den Finanzbehörden eine verbindliche Zusage anfordern, in der vereinbart wird, wie ein für die Vergangenheit geprüfter Sachverhalt in Zukunft steuerrechtlich behandelt werden wird. Dazu muss die steuerrechtliche Behandlung für die geschäftlichen Maßnahmen von Bedeutung sein. Ein Antrag auf verbindliche Zusage kann durch die Finanzbehörden nur ausnahmsweise abgelehnt werden. Sie ist bindend, sofern sich der beurteilte Sachverhalt nicht verändert hat.
  
Auf diese Weise sorgen wir in Ihren künftigen unternehmerischen Handlungen für Gewissheit.
   
Nicht nur nach steuerlichen Außenprüfungen haben Unternehmen und Unternehmer den Wunsch, Sicherheit über steuerliche Gestaltungen zu erlangen. Dabei muss es sich jedoch um Rechts-, nicht aber um Sachverhaltsfragen handeln. Unsere erfahrenen Experten unterstützen Sie gerne dabei, bei den Finanzbehörden eine verbindliche Zusage einzuholen.

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