Erhöhte Erkundigungs- und Sorgfaltspflichten

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Bei Baggerarbeiten auf Abwasserleistungen achten

 

Von Andreas Griebel

Bayerische Staatszeitung Nr. 23 vom 7. Juni 2013

 

Der Baggerunternehmer haftet , wenn er bei Arbeiten mit einem Minibagger in einem Bachbett eine darin liegende Abwasserleitung beschädigt, obwohl besondere Anhaltspunkte (hier: Gullydeckel auf beiden Uferböschungen) für das Vorhandensein einer Leitung bestehen. Bestehen solche Anhaltspunkte, so treffen den Bauunternehmer erhöhte Erkundigungs- und Sorgfaltspflichten, so das OLG Celle, im Urteil vom 5. Dezember 2012 - 7 U 59/12

 

 

 

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Andreas Griebel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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