Die Unparteilichkeit muss außer Zweifel stehen

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von Holger Schröder​

Staatsanzeiger Baden Württemberg Nr. 17 vom 4. Mai 2018, Seite 28

 

An einem Vergabeverfahren darf aufseiten des öffentlichen Auftraggebers niemand mitwirken, bei dem ein Interessenkonflikt besteht. Ein finanzielles, wirtschaftliches oder persönliches Interesse darf die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit nicht infrage stellen. Anders als früher knüpft das Recht nicht automatisch an Verwandtschaftsverhältnisse an.

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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