M&A-Transaktionen in den baltischen Staaten – Chancen und „Fallstricke“

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Schnell gelesen:

  • Die baltischen Staaten werden vermehrt zum Ziel ausländischer Investoren – der Anteil von Venture-Capital steigt.
  • Aufgrund der großen Volumen von M&A-Transaktionen sollten Risiken bereits im Voraus erörtert und ausgeschlossen werden.
  • Trotz zunehmender Harmonisierung innerhalb der Europäischen Union gibt es in Bezug auf M&A gewichtige Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern.

Die baltischen Staaten sind nicht zuletzt aufgrund ihrer investitionsfreundlichen Steuersysteme zum attraktiven Ziel neuer Investoren geworden. In der Vergangenheit hatten häufig vor allem strategische Investitionen aus den nordischen Staaten die „Baltischen Tiger" zum Ziel. Heute kommen (auch aufgrund der hohen Start-up-Dichte) Risikokapitalfonds als Akteure hinzu. Und immer häufiger stammen Investoren auch aus anderen europäischen Ländern, wie Deutschland oder Polen.

 

Mergers and Acquisitions (M&A) sind Transaktionen, bei denen das Eigentum an Unternehmen, anderen Konzernen und/oder deren Einheiten übertragen werden. M&A-Transaktionen beinhalten große Volumen und hohe Risiken. Bei deren Durchführung müssen nicht nur die aktuellen Marktentwicklungen, sondern auch enge rechtliche Rahmenbedingungen beachtet werden.  

 

Seit dem Beitritt der baltischen Staaten zur Europäischen Union 2004 wurde auch der europäische Rechtsrahmen für M&A-Transaktionen in die jeweiligen nationalen Rechtssysteme implementiert.

 

Bei aller Harmonisierung liegt der Teufel jedoch im Detail: So sind länderspezifische Besonderheiten, wie etwa das Steuersystem Estlands oder die strengen Arbeitnehmerschutzrechte in Litauen, Themen, die bei den Transaktionen eine gewichtige Rolle spielen können.

 

Dieser Artikel gibt einen Überblick über wichtige Begriffe im Zusammenhang mit einer M&A-Transaktion und beleuchtet eine Auswahl von „Fallstricken" näher.

 

Arten von M&A-Transaktionen

TransaktionsartEigenschaften
Share Deal  Erwerb von Anteilen an einer Gesellschaft
Asset DealErwerb der Vermögensgegenstände einer Gesellschaft
VerschmelzungVerschmelzung einer Gesellschaft auf eine bestehende oder neu gegründete Gesellschaft
SpaltungAufteilung einer Gesellschaft in zwei oder mehrere Gesellschaften oder Weiterbestehen einer Gesellschaft mit Abspaltung einzelner Teile der Gesellschaft, die eigenständig fortbestehen

 

Share Deal

Ein Share Deal beinhaltet den Kauf und die Übertragung von Gesellschaftsanteilen.

 

In Lettland und Litauen unterliegt der Share Deal grundsätzlich keiner bestimmten Form. In Estland können Anteile, die nicht im Wertpapier-Zentralregister eingetragen sind, lediglich durch eine notariell beglaubigte Vereinbarung übertragen werden.

 

Vor- und Nachteile des Share Deals

Auf der einen Seite spielen bei der Entscheidung für oder gegen einen Share Deal im Einzelfall steuerliche Aspekte eine Rolle, auf der anderen Seite sind u. a. folgende Vor- und Nachteile relevant:
VorteileNachteile
  • Erfassung des Kaufgegenstandes verhältnismäßig einfach
  • kurze Durchführungszeit eines Share Deals
  • sämtliche Verträge bleiben unberührt (Ausnahme: Change-of-Control-Klauseln)
  • gesamtes Unternehmen wird veräußert
  • Veräußerer bleibt mit keiner Mantelgesellschaft zurück
  • Übernahme sämtlicher (auch unbekannter) Verbindlichkeiten
  • Bindung an frühere Gesellschafterbeschlüsse
  • eventuell Zustimmungspflicht der nationalen oder europäischen Kartellbehörden notwendig
  • Käufer unterliegt bei Erwerb eines bestimmten Paketes von Anteilen den damit verbundenen Mitteilungspflichten

 

Asset Deal

Ein Asset Deal ist eine Unterart des Unternehmenskaufs, bei dem Vermögenswerte eines Unternehmens, wie Grundstücke, Gebäude, Maschinen oder Patente übertragen werden. Jeder Vermögenswert und jede Verbindlichkeit muss mit Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners einzeln an den Käufer transferiert werden.

 

In allen drei baltischen Staaten ist die Übertragung von Vermögenswerten grundsätzlich formfrei möglich. Nur in besonderen Fällen ist eine bestimmte Form (z. B. notarielle Beurkundung) vorgeschrieben, z. B. für die Übertragung von Immobilien.

 

Vor- und Nachteile des Asset Deals

Auch bei der Wahl eines Asset Deals spielen steuerliche Aspekte eine Rolle, die vom Einzelfall abhängen. Darüber hinaus sind u. a. folgende Vor- und Nachteile relevant:
VorteileNachteile
  • Kaufgegenstand exakt definiert
  • Kaufmöglichkeit nur der interessanten Vermögenswerte
  • Verzicht auf einzelne Vermögenswerte
    Erwerb der risikobehafteten Mantelgesellschaft nicht nötig
  • Vermeidung versteckter Verbindlichkeiten durch genaue Benennung der Kaufgegenstände
  • Altverbindlichkeiten unterliegen keiner Haftungskontinuität
  • Zustimmungserfordernisse bei der Übertragung von Rechtsverhältnissen
  • Genehmigungspflicht bei vollständiger bzw. überwiegender Übernahme der Assets eines Unternehmens, da u. U. Kontrollerwerb stattfindet
  • Vertragsübernahmen erfordern aufwendige und teilweise unübersichtliche Zustimmung Dritter

 

Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit einer M&A-Transaktion

Jeder Erwerb erfolgt in der Regel durch dieselben Hauptstadien. Die Akquisition beginnt mit Vorverhandlungen, gefolgt von einer Due Diligence des Zielobjektes durch den Käufer und führt, wenn die ersten beiden Stufen für den Käufer zufriedenstellend sind, zur Unterzeichnung eines Sale and Purchase Agreement (SPA) in Form eines Anteilskaufvertrags oder eines Kaufvertrags über bestimmte Vermögensgegenstände.

 

Dabei sind folgende Fachbegriffe von entscheidender Bedeutung.

 

Non-Disclosure Agreement (NDA)

Ein Non-Disclosure Agreement ist eine Vereinbarung, nach der beide Parteien Informationen miteinander teilen, aber sich gegenseitig verpflichten, die Informationen nicht an Außenstehende weiterzugeben. Es sollte sichergestellt werden, dass die richtige Form für das NDA gewählt wird. In der Praxis nutzen die Parteien zu häufig ein vorformuliertes Muster-NDA, welches nicht für eine M&A-Transaktion maßgeschneidert ist und im Ernstfall erhebliches Konfliktpotenzial birgt.

 

Letter of Intent (LOI)/Memorandum of Understanding (MOU)

Ein Letter of Intent (oder ein Memorandum of Understanding) wird in einem frühen Stadium der Verhandlungen unterzeichnet. Sie beinhalten die wesentlichen Punkte der Vereinbarung und dienen als Grundlage für die Durchführung der Transaktion. In der Regel umfassen Letter of Intent und Memorandum of Understanding eine Exklusivitätsklausel, um Verhandlungen mit anderen potenziellen Käufern auszuschließen. In beiden Fällen handelt es sich grundsätzlich um unverbindliche Absichtserklärungen, welche keine Verpflichtung der Parteien zum Abschluss eines Vertrages darstellen. Jedoch können im Einzelfall auch Schutzpflichten und insbesondere Sorgfaltspflichten (Abbruch von Vertragsverhandlungen, Verletzung von Aufklärungspflichten etc.) vereinbart werden.

 

Due Diligence (DD)

Um Risiken und unangenehme Überraschungen zu minimieren, wird eine Due Diligence der Zielgesellschaft vor Abschluss der Akquisition durchgeführt. Zusätzlich zum Share Deal ist dies auch bei einem Asset Deal von Bedeutung, bei welchem alle Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit den Vermögenswerten (dem Unternehmen) automatisch auf den Käufer übergehen (je nach nationalem Recht). 
Legal Due DiligenceFinancial Due DiligenceTax Due Diligence
  • Analyse aller Rechtsgeschäfte sowie deren Auswirkungen
  • Suche nach offenen oder verdeckten Bestands- oder Haftungsrisiken
  • Suche nach Mängeln in den Unternehmenstätigkeiten hinsichtlich aller Rechtsstrukturen
  • Ziel: juristische Absicherung und die Kenntnis der rechtlichen Aspekte des Unternehmens
    • Analyse der „Vergangenheit" und der Wettbewerbssituation
    • Prüfung des vorhandenen Business-Plans/Geschäftsplans auf Stichhaltigkeit
    • Grundlage für die Bewertung des Unternehmens
  • Aufdeckung der Risiken eventueller Steuernachzahlungen
  • Gestaltung des Eigentumsübergangs nach steuerlichen Aspekten

 


Signing

Das Signing umfasst die Unterzeichnung des SPA. Wie bereits erwähnt, unterliegt das SPA je nach Transaktionsart und -gegenstand sowie je nach Land bestimmten Formvorschriften, die zwingend eingehalten werden müssen.

 

Abhängig von der Art der Transaktion können zwischen dem Vertragsabschluss und dem Vollzug der Transaktion (Closing) mehrere Monate vergehen (z. B. wenn die Transaktion durch die Wettbewerbsbehörden zu genehmigen ist).

 

Typischerweise werden im SPA Verpflichtungen des Verkäufers, das Unternehmen mindestens bis zum Closing im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb weiterzuführen sowie Verpflichtungen, nach besten Kräften die Vollzugsvoraussetzungen herbeizuführen, vereinbart. Darüber hinaus beinhaltet das SPA oftmals aufschiebende Bedingungen, welche bis zu einem vereinbarten Stichtag erfüllt werden müssen, damit das Closing stattfinden kann.

 

Häufig kommt es zudem erst nach dem Signing zur finalen Bestimmung des Kaufpreises.

 

Closing

Das Closing ist der Vollzug des SPA nach Erfüllung der vereinbarten aufschiebenden Bedingungen. Als eine der wesentlichen Bedingungen, damit das Closing vorgenommen werden kann, muss regelmäßig die kartellrechtliche Freigabe erfolgt sein. Wie bereits erwähnt, wird das Closing vor diesem Hintergrund üblicherweise mit einem zeitlichen Abstand nach dem Signing durchgeführt.

 

Die Transaktion selbst gilt nach dem Closing zwar als abgeschlossen, jedoch sind häufig weitere Post-Closing-Maßnahmen notwendig, um die erfolgreiche Integration des Zielunternehmens in die neue Konzernstruktur zu gewährleisten (z. B. Bestellung/Abberufung von Geschäftsführern, Beachtung der Rechte der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Unternehmenskauf und der anschließenden Restrukturierung des Zielunternehmens, Implementierung neuer Compliance-Regeln).

 

„Fallstricke"

Representations & Warranties (R&W)

Representations & Warranties bezeichnet die im SPA vereinbarten Gewährleistungen des Verkäufers zu den rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des verkauften Unternehmens. 

Eine Verletzung der R&W gilt grundsätzlich als Vertragsverletzung und berechtigt den Käufer zu gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfen (z. B. Schadensersatz, Minderung, Rücktritt vom Vertrag, Verzugszinsen). 

In Litauen hat die Gerichtspraxis eine Besonderheit erarbeitet: Die gesetzliche Gewährleistung gilt beim Share Deal für die Anteile als Gegenstand der Transaktion und nicht für das erworbene Unternehmen an sich.
 

Vorkaufsrechte

Die Anwendbarkeit eines Vorkaufsrechts bei der Übertragung von Anteilen im Falle von Gesellschaften mit beschränkter Haftung einerseits und Aktiengesellschaften andererseits ist meist unterschiedlich geregelt – begründet  durch deren unterschiedliche Natur. Im Allgemeinen sind Gesellschaften mit beschränkter Haftung für einen „geschlossenen” Kreis von Anteilseignern bestimmt, während Aktiengesellschaften eine größere Anzahl von Anteilseignern und Kapital von außen anziehen sollen.  
 

1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Im Falle einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist in allen drei baltischen Staaten grundsätzlich ein gesetzliches Vorkaufsrecht der Gesellschafter bei der Übertragung von Anteilen vorgesehen. In der Satzung kann jedoch in gewissem Umfang von dieser Anforderung abgewichen werden.

 

In Lettland muss das Vorkaufsrecht innerhalb eines Monats nach dem Zugang der Mitteilung über den Verkauf des Geschäftsanteils an alle Gesellschafter ausgeübt werden, soweit in der Satzung keine kürzere Frist festgesetzt ist. Der Gesellschafter kann auf Ausübung des Vorkaufsrechts durch schriftliche Erklärung vor dem Ablauf der festgesetzten Frist verzichten.

 

Dem Verkäufer des Geschäftsanteils ist innerhalb der genannten Monatsfrist untersagt, über den Geschäftsanteil zu verfügen, die Bedingungen des Kaufvertrages zu ändern oder sonstige Handlungen durchzuführen, durch die sich die Lage des vorkaufsberechtigten Gesellschafters bei Ausübung seines Vorkaufsrechts verschlechtern würde.

 

2. Aktiengesellschaft

In Estland gilt das Vorkaufsrecht nur im Falle der Übertragung von Aktien an Dritte. In Litauen ist die Beschränkung der Übertragung von Aktien einer Aktiengesellschaft durch die Einführung eines Vorkaufsrechts gar verboten (abweichend kann zwischen den Aktionären ein Vorkaufsrecht vereinbart werden, das jedoch nicht gegenüber Dritten gilt).

 

In Lettland kann ein Vorkaufsrecht in der Satzung vorgesehen werden. Dieses ist innerhalb eines Monats nach dem Zugang der Mitteilung über den Verkauf der Aktien an den Vorstand auszuüben. Der Vorstand hat diese Mitteilung unverzüglich nach ihrem Zugang zu verkünden.

 

Übertragung von Genehmigungen und Lizenzen beim Asset Deal

Genehmigungen oder Lizenzen des Verkäufers dürfen nur beim Erwerb der zugrundeliegenden Vermögenswerte auf den Käufer übertragen werden, sofern durch die Genehmigung oder Lizenz selbst ein Übertragungsrecht begründet oder gesetzlich zulässig ist.

 

Im Besitz des Verkäufers befindliche Genehmigungen und Lizenzen werden häufig nicht automatisch auf den Käufer übertragen. Zudem gilt: Obwohl Genehmigungen und Lizenzen in manchen Fällen übertragen werden können, muss der Käufer aufgrund der Gebundenheit an den Eigentümer nicht selten neue Genehmigungen und Lizenzen beantragen. Ausnahme dieser Regel kann die Übertragung eines gesamten Vermögenskomplexes eines Unternehmens darstellen.

 

Betriebsübergang

In Estland und Lettland gelten Arbeitsverträge fort, wenn Arbeitsverhältnisse auf einen neuen Arbeitgeber übertragen und die gleichen oder ähnliche Tätigkeiten fortgesetzt werden. Die Übertragung eines Unternehmens kann nicht als Grundlage für die Beendigung des Arbeitsvertrages dienen. Gleiches gilt für Kollektivverträge. Obwohl Arbeitsverträge automatisch übertragen werden, sollte beachtet werden, dass das Gesetz bestimmte Informations- und Konsultationsverpflichtungen des aktuellen und zukünftigen Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer vorsieht.

 

Die litauischen Regelungen sehen keine automatische Übertragung von Arbeitsverhältnissen im Zusammenhang mit einem Unternehmenskauf vor. Der Transfer von Arbeitnehmern zwischen dem aktuellen und dem zukünftigen Arbeitgeber sollte daher gesondert vereinbart und die Zustimmung zur Übertragung von jedem Mitarbeiter eingeholt werden.

 

Grundsätzlich gelten Kollektivverträge bei einem Betriebsübergang in allen drei baltischen Staaten fort. In Lettland dürfen die Kollektivvertragsbedingungen überdies innerhalb eines Jahres nach dem Betriebsübergang nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden.

 

Zusammenschlusskontrolle

M&A-Transaktionen unterliegen ab einer bestimmten Umsatz- und damit Marktbedeutung der beteiligten Unternehmen der Zusammenschlusskontrolle. Zuständig sind entweder die nationalen Wettbewerbsbehörden oder bei höheren Umsätzen der Zusammenschlussbeteiligten die Europäische Kommission. Die Wettbewerbsbehörde prüft die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf die Marktstrukturen. Hätte der jeweilige Zusammenschluss nach Ansicht der zuständigen Wettbewerbsbehörde kritische Auswirkungen auf den Markt, kann ein Zusammenschluss untersagt oder eine Freigabe mit bestimmten Auflagen verknüpft werden.

 

Eine M&A-Transaktion unterliegt in den baltischen Staaten der staatlichen Zusammenschlusskontrolle bei folgenden Gesamtumsatz bzw. Einzelumsätzen der Transaktionsbeteiligten:                       
EstlandLettlandLitauen
  • der Gesamtumsatz aller am Zusammenschluss beteiligten Parteien in Estland betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr mehr als 6 Mio. Euro und
  • der Umsatz von mindestens 2 am Zusammenschluss beteiligten Parteien in Estland betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr jeweils mehr als 2 Mio. Euro
  • der Gesamtumsatz aller am Zusammenschluss beteiligten Parteien in Lettland betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr mehr als 30 Mio. Euro und
  • der Umsatz von mindestens 2 am Zusammenschluss beteiligten Parteien in Lettland betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr jeweils mehr als 1,5 Mio. Euro
  • der Gesamtumsatz aller am Zusammenschluss beteiligten Parteien in Litauen betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr mehr als 14,5 Mio. Euro und
  • der Umsatz von mindestens 2 am Zusammenschluss beteiligten Parteien in Litauen betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr jeweils mehr als 1,45 Mio. Euro

 

Die Meldung muss vor Abschluss der Transaktion erfolgen. In der Praxis wird die Meldung nach dem Signing, jedoch vor dem Closing (und als Bedingung des Closings) durchgeführt.

 

Zusammenfassung:

  • M&A stellen ein wirkungsvolles Instrument für wachstumsorientierte Unternehmen aller Industriezweige dar.
  • Eine erfolgreiche M&A-Transaktion kann sowohl den kurzfristigen als auch den langfristigen Ausblick vieler Unternehmen positiv beeinflussen.
  • M&A-Transaktionen bergen häufig erhebliche Risiken – insbesondere bei Cross-Border-Transaktionen liegt der Teufel im Detail.
  • Risiken können jedoch durch kompetente M&A-Planung und -Begleitung eliminiert werden.
  • Gerne unterstützt Sie Rödl & Partner als erfahrener Berater bei allen Fragen rund um das Thema M&A.

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