Investitionsbedingungen in den baltischen Ländern – investitionsfreundliche Steuersysteme und Freie Wirtschaftszonen

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​Schnell gelesen:

  • In den baltischen Ländern finden wir heute unterschiedliche Steuersysteme und ökonomische Anreizsysteme vor.
  • Steuerliche Anreize, Förderprogramme und Freie Wirtschaftszonen ziehen in allen drei Staaten Investoren an. Allerdings sind die Details von Land zu Land häufig sehr unterschiedlich.
  • Rödl & Partner mit mehr als 20 Jahren Erfahrung bei der Betreuung ausländischer Investoren in den baltischen Ländern unterstützt Sie gerne bei der Entwicklung einer optimalen Investitionsstrategie für Ihr Unternehmen.

​Ideale Bedingungen für ausländische Investoren

Aufgrund der Größe der nationalen Märkte werden Estland, Lettland und Litauen, vor allem in West- und Mitteleuropa, oft als ein einziger Wirtschaftsraum betrachtet. Allerdings bestehen drei unterschiedliche Rechtsordnungen mit ihren individuellen Merkmalen. Insbesondere die Finanzkrise 2008 verstärkte diesen Effekt. Der Zusammenbruch der Bruttoinlandprodukte infolge der Finanzkrise führte in den drei Baltenstaaten unter anderem zu Gehaltskürzungen bis zu 20 Prozent. Bei der Problemlösung verfolgten sie das gleiche Ziel – ausländische Investoren anzulocken. Mit EU-Unterstützung entschieden sich Estland, Lettland und Litauen zur Zielerreichung jedoch zum Teil für völlig unterschiedliche Strategien.
 
So finden wir heute in den drei Ländern unterschiedliche Steuer- und ökonomische Anreizsysteme vor. Darüber hinaus müssen ihre unterschiedlichen ökonomischen Ausrichtungen hervorgehoben werden.
 
Estland, wo Internetzugang Grundrecht ist, ist bekannt als digitaler Pionier in Europa, u. a.  mit einer der weltweit dichtesten Verbreitungen von schnellem mobilem Internet und der e-Residency ID-Karte, mit der Ausländer eine staatlich garantierte digitale Identität erhalten und damit zahlreiche E-Government-Dienste aus dem Ausland nutzen können. Unternehmensgründungen und Behördengänge sind auf diese Weise per Mausklick möglich. Darüber hinaus ist Estlands Steuersystem ein Innovationstreiber.
 
Ausgestattet mit neuen finanziellen EU-Mitteln gewinnt die wirtschaftliche Entwicklung Lettlands nach Prognosen zahlreicher Ökonomen des lettischen Wirtschaftsministeriums, der Nationalbank, der Europäischen Kommission, der Swedbank sowie der Banken Nordea und SEB bis Ende 2017 wieder deutlich an Dynamik. Wachstumsmotoren sind dabei Bruttoanlageinvestitionen, insbesondere im Bausektor.
 
Im Laufe dieses Jahres stärkte Litauen seine Position als attraktivster europäischer Investitionsstandort für Shared Services Center und Business Process Outsourcing. Cushman & Wakefields „Business Process Outsourcing und Shared Service Location Index” listet Litauen 2016 bezüglich der wirtschaftlichen Bedingungen als weltweit führende Volkswirtschaft. Darüber hinaus wird Litauen zunehmend zu einem Automotive-Hub. Mehr als 400 indirekte Automobilzulieferer in Litauen erreichen einen Gesamtumsatz von über 400 Mio. Euro. Dieser Trend wird vom Baltic Automotive Components Cluster (BACC) unterstützt, das mittelgroße deutsche, schwedische, norwegische und litauische Unternehmen in den baltischen Ländern vereint. Erst vor kurzem wurde die Freihandelszone Kaunas zu einem der Hauptstandorte für die Produktion – geplante Mitarbeiterzahl 2.000 – des deutschen Unternehmens HELLA, eines der größten Automobilzulieferer der Welt.
 
Gemäß dem Ranking des „Doing Busness 2016”-Berichts der Weltbank, der die Unternehmensfreundlichkeit in 189 Ländern untersuchte, rangieren die Baltenrepubliken unter den Top 25: Estland – Rang 12, Lettland – Rang 14, Litauen – Rang 21. Zu den günstigen Investitionsbedingungen zählt das niedrige Lohnniveau. Die offiziellen durchschnittlichen Monatslöhne betragen aktuell:
  • Estland – 1.153,00 Euro (brutto)
  • Lettland – 886,00 Euro (brutto)
  • Litauen – 808,70 Euro (brutto)
 
Alle drei Länder besitzen heute bilaterale Investitionsabkommen (BIT) mit den meisten der großen Weltwirtschaftsnationen, darunter auch Deutschland. BIT sind internationale Verträge zwischen Staaten, die Rechtsschutz für Direktinvestitionen ausländischer natürlicher oder juristischer Personen (z. B. Unternehmen) in einem anderen Land bieten, insbesondere gegen Eigentumseingriffe wie Enteignungen. BIT beinhalten folgende Grundsätze:
  • Nichtdiskriminierungsprinzip – ein ausländischer Investor darf nicht schlechter behandelt werden als ein inländischer Investor
  • Schutzfunktion – Investitionsschutzvereinbarungen bewahren einen Investor vor unlauterer Behandlung und garantieren die Einhaltung internationaler Mindeststandards
  • Streitbeilegung – bei Streitigkeiten kann, neben den nationalen Gerichten, ein internationales Schiedsgericht wie z. B. ICSID (New York) oder SCC (Stockholm) angerufen werden

Das zentrale Prinzip des Wirtschaftsrechts der drei Baltenstaaten ist die Gleichbehandlung ausländischer Investoren und inländischer Unternehmen. Ausländische Unternehmen können in allen drei Ländern gegründet werden und/oder Beteiligungen von bis zu 100 Prozent an inländischen Gesellschaften erwerben.

Steuersituation

Der erfolgreiche Schritt ins Ausland hängt entscheidend von den dortigen steuerlichen Bedingungen ab. Finanziell relevante Bestimmungen, wie Steuern und Abgaben, müssen überaus sorgfältig in die Planung einbezogen werden. Gleichzeitig sollte der ausländische Investor zwei Ziele beachten:  Zum einen sollte er zur Vermeidung von Strafen oder Sanktionen die unterschiedlichen ausländischen steuerlichen Bedingungen und Pflichten kennen und einhalten. Zum anderen sollte er durchaus die Besonderheiten und Vorteile des ausländischen Steuerrechts nutzen, um zum Beispiel Vorzugssteuersätze oder Steuervergünstigungen zu erhalten.


Estland, Lettland und Litauen besitzen Doppelbesteuerungsabkommen mit allen wichtigen Industriestaaten, einschließlich Deutschland.


Steuerermäßigungen

Das estnische Einkommensteuergesetz unterstützt Investitionen durch Erlass der KSt auf reinvestierte Gewinne. Für ausländische Investoren gibt es keine besonderen Vorteile.
 
Mit dem Inkrafttreten des neuen KSt-Modells mit Jahresbeginn 2018 werden auch in Lettland reinvestierte Gewinne nicht mehr besteuert. Nur ausgeschüttete Gewinne unterliegen dann einer Besteuerung.
 
In Litauen bestehen folgende Steuererleichterungen:
  • Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren, können das Dreifache ihrer Kosten von der Bemessungsgrundlage für die KSt abziehen.
  • Durch Nutzung bestimmter Investitionsprogramme können Unternehmen ihre KSt bis 2018 in Bezug auf bestimmte Kosten um bis zu 50 Prozent senken.


Förderprogramme 

EU-Strukturfonds

Wie alle EU-Mitglieder erhalten auch die baltischen Länder Fördermittel aus den EU-Strukturfonds für die unternehmensbezogene Regional- und Arbeitsmarktentwicklung. Der Höchstbetrag wird durch das EU-Förderrecht je nach Region und Größe des Unternehmens bestimmt. Es gelten folgende Bedingungen:
  • die tatsächliche Förderung wird durch Programme definiert
  • Förderanträge müssen bei den nationalen Behörden eingereicht werden

Förderung durch die Europäische Freihandelsassoziation 

Die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) und Norwegen haben für den Zeitraum 2014-2021 Finanzierungsmechanismen ins Leben gerufen, die Förderungen in Höhe von 2,8 Mrd. Euro in 15 Ländern bereitstellen, um die Wirtschaft und die institutionelle Struktur auf EU-Ebene zu entwickeln. Der Schwerpunkt liegt auf Klima- und Umweltschutz sowie Nachhaltigkeit und sozialer Entwicklung, wie Gleichstellung der Geschlechter.
  1. In Estland stehen für 12 Programme, die u. a. von Enterprise Estonia, Open Estonian Foundation und SA Archimede koordiniert werden, über 44,6 Mio. Euro zur Verfügung.
  2. In Lettland  ist für die Förderungssumme von insgesamt 102,1 Mio. Euro die Investitions- und Entwicklungsagentur Lettlands (LIAA – Latvijas Investīciju un attīstības aģentūra) zuständig.
  3. In Litauen  fällt die Unterstützungssumme in Höhe von 117,6 Mio. Euro in den Zuständigkeitsbereich der Zentralen Projektmanagement-Agentur (Centrinė projektų valdymo agentūra), diese ist verantwortlich für die Verwaltung von EU-Fonds und internationaler Finanzinstitute.

Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)

Die Förderung von KMU in den baltischen Ländern umfasst weitgehend die Umsetzung der EU-Strukturfonds. Zur Unterstützung von KMU können die drei Länder zudem die Förderungen aus den EU-Programmen COSME (Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU) und Horizont 2020 (Programm für Forschung und Innovation) nutzen.


COSME

Die Ziele von COSME umfassen die Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungen für KMU und die Schaffung eines günstigen Umfelds für Existenzgründung und Expansion. Im Mittelpunkt dieser Initiative steht die Förderung der unternehmerischen Kultur in Europa, die Steigerung der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen, die Unterstützung von KMU bei der Auslandsexpansion sowie die Verbesserung ihres Marktzugangs. COSME umfasst insgesamt ein Budget von 2,3 Mrd. Euro. Begünstigte des Programms sind Unternehmen, insbesondere KMU sowie öffentliche und private Akteure, die im Bereich der Unternehmensförderung tätig sind. Das Programm wird auf Grundlage der von der Europäischen Kommission erstellten jährlichen Arbeitsprogramme durchgeführt. Diese definieren die Prioritäten, Maßnahmen, Partizipationsanforderungen und Partizipationsregeln.
 
Die finanzielle Unterstützung für Unternehmen erfolgt über Finanzintermediäre oder durch spezifische Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die im Amtsblatt der EU und im Internet veröffentlicht werden. Eine direkte Bewerbung durch Unternehmen ist im Rahmen des Programms nicht möglich, ausgenommen sind Demonstrations- und Technologie-Marketing-Projekte.
 
Ausschreibungen für Netzwerkprojekte und -analysen richten sich insbesondere an öffentliche und private Innovationsakteure, aber auch Unternehmen können an den Ausschreibungen teilnehmen.

Horizont 2020

Horizont 2020 ist ein EU-Förderprogramm für Forschung und Innovation der Europäischen Kommission für den Zeitraum 2014 bis 2020. Horizont 2020 vereint bestehende Forschungsrahmenprogramme mit dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) sowie den Programmen des Europäischen Instituts für Innovation und Technologie (EIT). Die Fusion führte zu einem deutlich höheren Förderrahmen von mehr als 79 Mrd. Euro.
 
Vorschläge für Projekte (d. h. Anträge auf Förderung für Forschung und Innovation) können nur im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung eingereicht werden. Das elektronische Teilnehmerportal bietet nicht nur einen Überblick über alle Angebote, hier werden auch alle Maßnahmen im Zuge der Bewerbungsvorbereitung, der Vertragsschließung und der Projektdurchführung abgewickelt. Ebenfalls zu finden sind auf dem Portal zentrale Informationen und relevante Dokumente sowie Zugangsdaten der nationalen Beratungsstellen.

Förderprogramme des Investitionslandes

Estland

Seit 2003 gibt es sogenannte regionale Entwicklungszentren in den einzelnen Regionen, die heute Entwicklungsorganisationen genannt werden. Es gibt 15 Organisationen, die über das Land verteilt sind.
 
Zur Entwicklungsunterstützung ländlicher Regionen unterstützt der Fonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (Maaelu Edendamise Sihtasutus) Landwirte, aber auch andere KMU, mit Kreditgarantien und Darlehen.
 
Darlehen, Eigenkapital sowie Kreditgarantien für Investitionsprojekte von KMU, die nicht älter als drei Jahre sind, werden vom Kredit- und Exportgarantiefonds (KredEx) gewährt. Antäge werden von der estnischen Bank des Antragstellers eingereicht. Es gibt u. a. ein Start-up-Darlehen – maximal 64.000 Euro – für junge Unternehmen.
 
Darüber hinaus hat die Stadt Tallinn eigene Förderangebote gestartet, z. B. zur Schaffung neuer Arbeitsplätze. Arbeitgeber erhalten demnach:

bis zu 5.000 Euro fürmindestens 2 neu geschaffene Arbeitsplätze
bis zu 10.000 Euro fürmindestens 3 neu geschaffene Arbeitsplätze
10.000 bis 20.000 Euro fürmindestens 5 neu geschaffene Arbeitsplätze

Diese neuen Vollzeitstellen müssen innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsunterzeichnung zwischen dem Zuschussempfänger und dem Tallinn Enterprise Board geschaffen werden, zudem müssen die Stellen mindestens 3 Jahre bestehen bleiben.
 
Überdies hat Tallinn im Rahmen der allgemeinen Unternehmensförderung eine Reihe von Industrie- und Gewerbeparks eingerichtet.

Lettland

Staatliche Garantien

Die bestehende lettische Garantieagentur wurde am 15. April 2015 mit zwei weiteren Institutionen zur staatlichen Entwicklungsfinanzierungsanstalt ALTUM zusammengeschlossen. Sie bietet Darlehens- und Leasinggarantien sowie Risikokapital für KMU verschiedener Branchen. Das Ziel der Kreditgarantien ist es, in Lettland registrierten Unternehmern für deren Geschäftsentwicklung Darlehen dann zu gewähren, wenn deren Sicherheiten nicht ausreichen würden, um Zugang zu notwendigen finanziellen Mitteln zu erhalten.
 
Die Kreditgarantien können bis zu 80 Prozent der zu erhaltenden Finanzdienstleistungen abdecken, ein Unternehmen erhält jedoch nicht mehr als 1,5 Mio. Euro. Die Garantien werden von ALTUM ausgegeben.


Kofinanzierung (Mezzanine-)Darlehen und Mikrokredite

Ein Kofinanzierungsdarlehen (Mezzaninedarlehen) wird Unternehmen in Lettland zur Deckung von Investitionsausgaben im Zusammenhang mit der Diversifizierung des eigenen Produktsortiments, der Erweiterung der Produktionskapazitäten oder einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses, der Gründung einer neuen Niederlassung oder der Kapazitätserweiterung eines bestehenden Betriebs gewährt.
 
Der Höchstbetrag eines Kofinanzierungsdarlehens beträgt 5 Mio. Euro und darf 45 Prozent der gesamten Projektkosten nicht übersteigen (für Darlehen zwischen 2 Mio. Euro und maximal 5 Mio. Euro darf der Höchstbetrag 35 Prozent des Gesamtbetrags der Projektkosten nicht übersteigen). Der Mindestbetrag des Darlehens beläuft sich auf 50.000 Euro.
 
Die Laufzeit eines Kofinanzierungsdarlehens beträgt bis zu 15 Jahre für Investitionsvorhaben im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Bau oder dem Wiederaufbau von Immobilien. Für andere Investitionsprojekte beträgt die Laufzeit bis zu 10 Jahre. Die Darlehen werden von ALTUM gewährt.

Arbeitsbezogene Anreize

Arbeitsbezogene Anreize spielen eine wichtige Rolle bei der Suche nach qualifiziertem Personal und dessen Ausblidung. Arbeitsbezogene Anreize sind besonders für Unternehmen in arbeitsintensiven Industrien wichtig. Es gibt zwei Agenturen in Lettland, die arbeitsbezogene Anreizprogramme anbieten.
 
Die Stellenausschreibung und Mitarbeiterauswahl erfolgt durch die staatliche Arbeitsagentur. Dies umfasst eine kostenlose Stellenangebotsregistrierung und Mitarbeitersuche mithilfe der größten Lebenslauf/Stellenangebots-Datenbank des Landes und bietet Zugriff auf die EU-Datenbank EURES, Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Kandidaten sowie Unterstützung bei der Vorauswahl potenzieller Mitarbeiter.
 
Darüber hinaus bietet die staatliche Arbeitsagentur eine Ausbildung von Arbeitssuchenden auf Antrag des Arbeitgebers für Berufe mit hoher Nachfrage an. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, die ausgebildeten Personen mindestens 6 Monate nach Abschluss der Ausbildung zu beschäftigen. Es gibt keine Beschränkung für die Zahl der an der Ausbildung teilnehmenden Arbeitssuchenden. Die maximal förderfähigen Kosten für die Ausbildung eines Arbeitssuchenden hängen vom Programm und der Qualifikation ab; sie variieren zwischen 355  und 1.547 Euro.
 
Zudem werden von der staatlichen Arbeitsagentur verschiedene Maßnahmen für Unternehmen, Selbständige und Verbände/Organisationen angeboten:
  • Ein Zuschuss von 50 Prozent des Monatsgehalts für Arbeitgeber, die Arbeitssuchende aus benachteiligten Gruppen beschäftigen (Programm kofinanziert von EU-Strukturfonds): der Zuschuss darf das nationale Mindestmonatsgehalt nicht überschreiten, der Zuschuss wird für höchstens 6 Monate gezahlt
  • Ein monatlicher Zuschuss – für maximal 2 Jahre – für Arbeitgeber, die behinderte Menschen beschäftigen (staatlich kofinanziertes Programm): ein Zuschuss von 100 Prozent des nationalen Mindestmonatsgehalts für jede Person mit Behinderung, ein einmaliger Zuschuss für den Erwerb von Ausrüstung und Einrichtungen zur Anpassung der Arbeitsplätze für behinderte Menschen, Kostenersatz für Dienstleistungen von Gebärdendolmetschern, Dolmetschern, Begleitern oder Ergotherapeuten

Litauen

Darlehen und arbeitsbezogene Anreize von INVEGA 

Die UAB „Investicijų ir verslo garantijos” (INVEGA) hat die Aufgabe, den Zugang zu Finanzierungsmitteln für KMU zu erleichtern. Sie bietet z. B. reduzierte Finanzierungsanforderungen und Kreditgarantien:
  • Die Garantien stellen die Deckung von bis zu 80 Prozent eines gewährten Darlehens sicher. Wenn das Unternehmen seit weniger als 3 Jahren besteht, gilt eine Obergrenze von 579.240 Euro. Besteht das Unternehmen länger, beträgt die Obergrenze 1.448.100 Euro.
  • Darüber hinaus ermöglicht der Fonds den KMU zusammen mit den Geschäftsbanken zinsgünstige Darlehen.

INVEGA ist auch verantwortlich für die Leitung des Programms „Unterstützung für den ersten Job”. Arbeitgeber erhalten einen Zuschuss von 23,3 Prozent des Bruttogehalts für die Beschäftigung neuer Arbeitnehmer zwischen 16 und 29 Jahren, die noch keine Berufserfahrung besitzen.

Freie Wirtschaftszonen (FWZ) und regionale Entwicklungszentren

Estland 

Estland besitzt insgesamt drei Freihäfen, in Muuga (gehört zu Tallinn), Paldiski und Sillamäe, in denen es auch möglich ist, zu produzieren. Darüber hinaus gibt es eine Freihandelszone (FHZ) in Valga. In diesen vier FWZ sind Unternehmen von der Umsatzsteuer sowie von Zöllen und Steuern auf den Transitverkehr befreit. Auch die estnische Spezialität – keine KSt auf reinvestierte Gewinne – gilt in diesen Zonen.
 
Waren in der FWZ gelten als außerhalb Estlands belegen. Waren, die für die spätere Wiederausfuhr in die FWZ gebracht werden, unterliegen weder der Umsatzsteuer noch Zöllen:

Steuer/ZahlungFWZRegelsatz
USt0 %20 % oder 9 %
Zölle0 %je nach Waren


Darüber hinaus gibt es auch weniger Verwaltungsaufwand. Dienstleistungen in FWZ unterliegen jedoch im Regelfall der üblichen Besteuerung.
 
Alle FWZ in Estland sind offen für ausländische Direktinvestitionen.
 
Um Waren in der FWZ zu lagern oder herzustellen, muss ein Unternehmen zunächst eine Genehmigung des estnischen Steuer- und Zollamtes erhalten, welche über das elektronische System LUBA (Teil des E-Tax Board/E-Customs-Systems) beantragt wird.
 
Informationen zur Verfügbarkeit von Pachtgrundstücken in der FWZ und weitere allgemeine Informationen sind auf den Internetseiten der Häfen von Tallinn und Sillamäe auch in englischer Sprache zu finden.

Lettland

Es gibt fünf FWZ in Lettland – die Freihäfen von Ventspils und Riga sowie die Zonen Liepaja, Rezekne und Latgale. Vergünstigungen für Unternehmen, die in den Freihäfen und FWZ tätig sind, umfassen u. a. Ermäßigungen betreffend Grundsteuer, Körperschaftsteuer, Quellensteuer auf Dividenden, Verwaltungsgebühren und Zahlungen für die Nutzung von geistigem Eigentum für Nichtansässige. Unternehmen, die in einer FWZ ansässig sind, erhalten u. a. Vorteile in Bezug auf Infrastruktur, Verkehrsverbindungen, Fachleute und hochqualifizierte Arbeitskräfte sowie günstigere Rechts- und Steuerregelungen.
 
Die wichtigsten Steuererleichterungen sind:
  • 80 Prozent Körperschaftsteuer-Ermäßigung auf ausgeschüttete Dividenden
  • bis zu 100 Prozent Ermäßigung auf die Grundsteuer

Diese Steuervorteile dürfen nicht mehr als 35 Prozent des investierten Betrags betragen (für KMU 45 Prozent bis 55 Prozent).
 
Unternehmen, die auf dem Territorium eines Freihafens oder einer FWZ tätig sind, erhalten eine Körperschaftsteuer-Ermäßigung auf ausgeschüttete Dividenden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  • die Investition ist bis zum 31. Dezember 2035 erfolgt
  • die Erlaubnis zur Anwendung einer direkten Steuererleichterung wird während der Laufzeit der Förderung gewährt

Sofern ein Steuerzahler eine Zahlung an eine verbundene Gesellschaft leistet, die Steuerbefreiungen nach Freihafen- bzw. FWZ-Gesetzen erhält, gelten für eine solche Zahlung (wie für eine Zahlung an einen Gebietsfremden) folgende Steuersätze:
  • bei Management- und Beratungsleistungen gilt ein Satz von 20 Prozent
  • bei einem Verkauf lettischer Immobilien (oder den Verkauf von Anteilen an einer Immobiliengesellschaft) gilt ein Satz von 3 Prozent

Ein Unternehmen, das in einem Freihafen oder einer FWZ tätig ist und solche Zahlungen erhalten hat, hat ein Recht auf Abzug der Aufwendungen im Zusammenhang mit diesen Einnahmen, muss Körperschaftsteuer nur auf Gewinne zahlen und kann somit die Steuerlast senken.
 
Alle FWZ in Lettland sind offen für ausländische Direktinvestitionen.

Der Weg zur „Zonengesellschaft” in Lettland
Nach Gründung einer Gesellschaft und deren Eintragung in das Handelsregister wird ein Antrag bei der Zonenbehörde gestellt bei gleichzeitiger Vorlage folgender Dokumente:
  • Registrierungszertifikat
  • Satzung
  • Jahresberichte der vergangenen 2 Jahre (falls vorhanden)
  • Investitionsplan

Der eingetragene Sitz des Unternehmens und der tatsächliche Ort der Geschäftstätigkeit müssen innerhalb der FWZ liegen. Ein Grundstück in einer FWZ muss langfristig gepachtet werden oder im Eigentum der Gesellschaft stehen. Überdies muss das Unternehmen folgende Kriterien erfüllen:
  • Produktion/Erbringung von Erzeugnissen, Dienstleistungen oder Frachtumsatz im Hafen
  • Investition in Immobilien oder langfristige Vermögenswerte
  • Schaffung neuer Arbeitsplätze
  • Gehälter dürfen nicht unter dem Durchschnittsgehalts am Standort liegen

Die Tätigkeiten der ansässigen Gesellschaft  müssen den Gesetzen der FWZ und das Profil der Gesellschaft muss den Entwicklungsplänen der FWZ entsprechen. Der Investor muss zudem über alle für seine Tätigkeit erforderlichen aktuellen sowie gültigen Genehmigungen und Lizenzen verfügen.

Die Erlaubnis für die Niederlassung in einer FWZ wird von der FWZ-Verwaltung gewährt. Diese bewertet den Antrag und erteilt oder verweigert die Genehmigung zur Gründung oder zum Umzug einer Gesellschaft in die FWZ. Die Antragsbewertung erfolgt im Einzelfall nach folgenden Kriterien:
  • Höhe der geplanten Investitionen
  • Anzahl der neugeschaffenen Arbeitsplätze
  • Gehälterhöhe
  • Technologietransfers
  • generiertes Handelsvolumen
  • geplante Nutzung der lokalen Ressourcen

Keine Genehmigung erfolgt, wenn der Investor die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt oder das gewünschte Grundstück in der FWZ bereits vergeben ist und kein anderes zugeordnet werden kann. 

Litauen

Litauens sieben FWZ befinden sich in den Wirtschaftszentren des Landes – Akmenė, Kaunas, Klaipėda, Panevėžys, Marijampolė, Kėdainiai und Šiauliai – und bieten ideale Bedingungen für die Geschäftsentwicklung, indem sie Ready-to-Build-Industriegrundstücke mit körperlicher und/oder rechtlicher Infrastruktur, Unterstützung von Dienstleistungen sowie steuerliche Anreize bieten.
 
In allen sieben FWZ gelten folgende privilegierte Bedingungen:
  • Befreiung von der Körperschaftsteuer in den ersten 6 Jahren und eine Ermäßigung von 50 Prozent (d. h. Steuersatz in Höhe von 7,5 Prozent) für die folgenden 10 Jahre
  • Befreiung von der Grundsteuer
  • Befreiung von der Steuer auf Dividenden

Diese Vorteile stehen produzierenden Unternehmen zur Verfügung, die mehr als 1 Mio. Euro investieren, sowie Dienstleistungsunternehmen, die mehr als 100.000 Euro investieren und über 20 Vollzeitkräfte beschäftigen.
 

Darüber hinaus bieten die FWZ fertige Industriegrundstücke mit der gesamten erforderlichen physischen und rechtlichen Infrastruktur – von Einrichtungen, die gemietet werden können bis hin zu einer Reihe von Support-Services.
 
Alle FWZ in Litauen sind offen für ausländische Direktinvestitionen.


Aktuell in der Diskussion: FWZ in Litauens Hauptstadt Vilnius

Der Vilniusser Bürgermeister Remigijus Šimašius und der litauische Ministerpräsident Saulius Skvernelis erörtern seit längerem die Möglichkeiten der Errichtung eines FWZ in der Nähe der litauischen Hauptstadt Vilnius auf dem gegenwärtigen Territorium des 460 Hektar umfassenden Logistikzentrums Vilnius.

Demnach besteht berechtigte Hoffnung, dass die Stadt ab 2020 über eine FWZ von mehr als 400 Hektar verfügen wird. Derzeit erfolgt eine rechtliche Bewertung dieses Planes. Die Gründung der FWZ Vilnius würde die Attraktivität Litauens für Investitionen erheblich steigern. Für die FWZ wären allerdings umfangreiche Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen erforderlich, im Konkreten der Ausbau der Verbindungsstraße zwischen Vilnius und der weißrussischen Hauptstadt Minsk. Die notwendigen gewaltigen staatlichen Investitionen wiederum würden jedoch Bauunternehmen enorme Chancen bieten.

Der Weg zur „Zonengesellschaft” in Litauen (am Beispiel der FWZ Kaunas)
Als Verwalterin der FWZ Kaunas agiert das gewinnorientierte Privatunternehmen UAB „Kauno laisvosios ekonominės zonos valdymo” auf Grundlage eines Vertrages mit dem litauischen Wirtschaftsministerium, das auch den litauischen Staat als Eigentümer des Grundstücks vertritt. Gleichzeitig hat die Verwaltungsgesellschaft alle Grundstücke in der FWZ für 99 Jahre vom litauischen Staat gepachtet.
 
Vor der Niederlassung in der FWZ ist eine Genehmigung für die Ausübung von Aktivitäten in der FWZ erforderlich. Obwohl inoffizielle Gespräche und Verhandlungen zwischen dem Investor und der Verwaltungsgesellschaft bereits vor der Gründung der Investorengesellschaft in der FWZ möglich sind, muss der offizielle Niederlassungsantrag von einer Projektgesellschaft des in Litauen registrierten Investors eingereicht werden. Nach Genehmigungserhalt kann die Gesellschaft einen Unterpachtvertrag und eine Vereinbarung über ihre Aktivitäten in der FWZ mit der Verwaltungsgesellschaft schließen.
 
Die Vereinbarung über die Aktivitäten regelt die wesentlichen Rechte und Pflichten des Investors sowie seine wirtschaftliche Tätigkeit in der FWZ. Der Investor verpflichtet sich, bestimmte Leistungsindikatoren zu erreichen, die in der Vereinbarung festgelegt werden, wie zum Beispiel:
  • Frist für den Antrag auf Baugenehmigung
  • Datum der Fertigstellung der Arbeiten
  • Anzahl der neu zu schaffenden Arbeitsplätze
  • Investitionsbetrag über einen bestimmten Zeitraum

Nach Schließung beider oben genannter Vereinbarungen muss die Projektgesellschaft des Investors ihren Status als „Zonengesellschaft” im litauischen Handelsregister registrieren.
 
Die FWZ-Verwaltungsgesellschaft hat das Recht, den Vertrag im Falle einer schwerwiegenden Verletzung zu kündigen, einschließlich der Nichterfüllung von Leistungsindikatoren. Durch diese Kündigung kann der Investor seinen Status als Zonengesellschaft verlieren und der Hauptpächter kann den Unterpachtvertrag ebenfalls kündigen. Aus Sicht des Investors empfiehlt es sich daher, die Haftung zwischen dem Eigentümer, dem Pächter und dem Unterpächter im Einzelnen vertraglich zu regeln sowie das Eigentum an den zu errichtenden Gebäuden und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten zu vereinbaren. Die rechtlichen Konsequenzen im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages und deren Auswirkungen auf bereits getätigte Investitionen können und sollten im Detail im Rahmen der Vereinbarung über die Aktivitäten geregelt werden.
 
Die Vertragsbedingungen zwischen FWZ-Verwaltungsgesellschaft und Investor sind frei verhandelbar. So lassen sich die FWZ-Modalitäten flexibel mit den Bedürfnissen des Investors und der geplanten Investition in Einklang bringen.

Empfehlungen

  • Vor allem die Anlaufphase einer ausländischen Investition kann kostenintensiv sein. Steuerliche Anreize und insbesondere FWZ können zu einem effektiven Abfedern dieser Kosten beitragen.
  • Nicht jedes Förder- oder Steueranreizprogramm eignet sich für jede Art von Investition. Daher sollte ein Investor stets den Rat eines lokalen Beraters einholen, um lokale Steuererleichterungen und Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen.
  • Rödl & Partner, als führender Berater im Investitionsrecht Estlands, Lettlands und Litauens, unterstützt Sie gerne bei der Erstellung einer individuell auf Sie zugeschnittenen Investitionsstruktur sowie bei der Umsetzung Ihres Projektes in den baltischen Ländern.

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