Nachhaltigkeit in Gesundheitseinrichtungen – Wie Sie sich auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorbereiten können! Teil 1

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​veröffentlicht am 17. Oktober 2022




Die Aufgabe langfristig nachhaltig zu handeln, ereilt nun auch die Gesundheitsbranche- nicht zuletzt durch die Energiekrise. Mit neuen regulatorischen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung sollten sich Unternehmen der Gesundheitsbranche bereits jetzt strategisch auf die Herausforderungen der Nachhaltigkeitswelt vorbereiten. Schon heute müssen in Gesundheitseinrichtungen die Weichen gestellt werden für eine strategisch nachhaltige Ausrichtung des gesamten Unternehmens. In unserer zweiteiligen Reihe bringen wir Ihnen die GRI-Standards näher, die eine gute Indikation geben, wie nachhaltige Unternehmensführung in Gesundheitseinrichtungen aussehen kann. Im vorliegenden ersten Teil unserer Reihe gehen wir auf die zu treffende Strategie und das Prozessmanagement ein. Der zweite Teil in unserer nächsten Ausgabe beschäftigt sich mit den ökologischen und gesellschaftlichen Fragestellungen, die die Branche umtreibt.


Der Nachhaltigkeitsbericht kommt. Für große börsennotierte Unternehmen ist er bereits da. Die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) regelt aktuell die Pflicht zur Veröffentlichung nichtfinanzieller Informationen. Abgelöst wird sie nun durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Große Unternehmen sowie Unternehmen, die laut Satzung oder Gesellschaftsvertrag ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufstellen, werden nach aktuellem Stand künftig ebenfalls betroffen sein. Insofern Unternehmen, die als Kapitalgesellschaft eine Bilanz-summe größer 20 Millionen Euro haben, mehr als 40 Millionen Euro Umsatz verzeichnen und mehr als 250 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben und derzeit noch nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen, müssen ab dem 1.1.2024 ebenfalls über ihre Nachhaltigkeit berichten. Final werden diese Anforderungen mit der Überführung des CSRD-Entwurfs von 2021 in Gesetz. Damit weitet sich der betroffene Unternehmenskreis deutlich aus. Davon werden auch ein Großteil der Krankenhäuser sowie deren Tochtergesellschaften betroffen sein. 

Perspektivisch sind Unternehmen, die unter die CSRD fallen, auch von der EU-Taxonomie betroffen. Dieses Klassifizierungswerk der EU zu nachhaltigen Aktivitäten erhöht den Informationsdruck auf Unternehmen noch einmal deutlich. Die EU-Taxonomie erfordert eine Klassifizierung von Umsatz, CapEx und OpEx nach den Vorgaben der Taxonomie. Damit steigt die Notwendigkeit von entsprechendem Know-how im Unternehmen. Das erfordert ein frühzeitiges Informieren und Vorbereiten auf zukünftige Berichtspflichten. 

Die nichtfinanzielle Berichterstattung erfordert grüne Zahlen und damit letztendlich eine grüne Strategie. Diese sollte von Anfang an für den ganzen Konzern durchdacht werden, um wie bei der handelsrechtlichen Rechnungslegung auch einen einheitlichen Abschluss zu gewährleisten.

Ein noch zu akkreditierender DNK-Branchenstandard ist derzeit durch den DVKC e.V. in Arbeit. Um diesen inhaltlich zu befüllen gilt es jetzt eine Strategie zu erarbeiten, die spätestens ab 2024 umgesetzt und ab 2025 im Rahmen der CSRD im Lagebericht veröffentlicht werden kann.

Im Rahmen der CSRD ist schließlich der Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit zu beachten, indem – anders als bisher in der CSR-RUG – über die Auswirkungen der zuvor definierten Nachhaltigkeitsaspekte auf Geschäftsergebnis, die Geschäftslage und -verlauf berichtet wird (”Outside-in-Perspektive”) oder die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu betrachten sind (”Inside-out-Perspektive”). Bislang waren für die nichtfinanzielle Berichterstattung beide Kriterien maßgeblich, was auch für die CSRD weiterhin möglich ist.

Auf Basis der CSRD wird aktuell mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ein europäisches Rahmenwerk entwickelt, um die einheitliche Berichterstattung zu verbessern. Dennoch empfiehlt sich bereits heute eine generelle Ausrichtung der Systeme, Prozesse und Strategien mit den Schwerpunkten Umwelt, Soziales und Gesellschaft nach den Global Reporting Initiative (GRI) Standards. Die GRI-Standards beinhalten zum einen Pflichtanforderungen und zum anderen Empfehlungen für die qualitativen und quantitativen Angaben der Leistungsindikatoren. Es gibt drei universelle Standards (GRI 1-3). Diese Standards gliedern sich in die drei Themengebiete ”Ökonomisches”, ”Ökologisches” und ”Soziales” auf. Welche Themen daraus für die jeweilige Gesundheitseinrichtung wesentlich sind, muss jedes Haus selbst eruieren. Grundsätzlich werden jedem einzelnen Thema entsprechende Angaben zum Managementansatz gemäß GRI 3 vorausgeschickt. Da GRI eng in der Erstellung der ESRS involviert war, dienen die GRI-Standards als international anerkanntes Rahmenwerk und als gute Basis für eine nachhaltige Transformation.  

Auf Basis dessen wird im Folgenden auf die möglichen wesentlichen Aspekte sowie die insbesondere für die Gesundheitswirtschaft relevanten Indikatoren eingegangen. Die weitere Entwicklung eines möglichen DNK-Branchenstandards für Gesundheitseinrichtungen ist zu beobachten und die Erfassung sowie Verarbeitung der Zahlen gegebenenfalls dahingehend anzupassen.




Abbildung 1 aus GRI 1 (2021), S. 6


Strategie

Im ersten Abschnitt ”Strategie” wird im Bereich Strategische Analyse und Maßnahmen offengelegt, welche Strategie verfolgt wird, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen und ob diese mit den bestehenden nationalen und internationalen Standards und Richtlinien in Einklang stehen. Dafür ist – sofern noch nicht vorhanden – die Erarbeitung eines Konzern- bzw. Unternehmensleitfadens zur Etablierung einer nachhaltigen Unternehmenskultur wichtig. Strategisch interessant ist dafür z. B. die Einrichtung einer Stabstelle für Nachhaltigkeit und Umwelt-/Klimamanagement bei der Geschäftsführung/Vorstand, bei der auch das Risikomanagement und die Interne Revision mit eingebunden werden sollten.

Die Ermittlung der Wesentlichkeit dient der Darstellung von möglichen Auswirkungen der ergriffenen Maßnahmen für Nachhaltigkeit auf die Geschäftstätigkeit und umgekehrt. Letzten Endes werden an dieser Stelle bereits die Leistungsindikatoren anhand der GRI 200er, 300er und 400er Reihe festgelegt, um schließlich in den Bereichen ”Prozessmanagement”, ”Umwelt” und ”Gesellschaft” qualitativ offengelegt zu werden. Die Gesundheitsbranche ist im Wesentlichen ein Dienstleister der Allgemeinheit und kein produzierendes Gewerbe, sodass hier neben Energie und hygienischen Standards die sozialen Aspekte z. B. Patientenmanagement sowie der Bereich Beschaffung hervorzuheben sind. Diese Bereiche sollten unter Berücksichtigung der entsprechenden GRI-Standards besonders auf ihre wesentlichen nachhaltigkeitsrelevanten Indikatoren untersucht und analysiert werden.

Prospektiv werden schließlich die Ziele dargelegt und erläutert, welche qualitativen und/oder quantitativen Ziele von Nachhaltigkeitsprojekten gesetzt wurden und wie diese erreicht werden können.

Beispiele für mögliche Ziele:


  • Nachhaltige Architektur bei geplanten Baumaßnahmen – u.a. Anbringung von Solaranlagen, Berücksichtigung von möglichen effizienzsteigernden Bauelementen und technischen Anlagen bei Neubauten über die gesetzlichen Anforderungen hinaus sowie Etablierung ökologischer Bauelemente
  • Aufbau und Betrieb eines Blockheizkraftwerks
  • CO2-Reduktion und -Neutralität
  • Mithilfe einer CO2-Bilanz jährliche Messung der CO2-Reduktion
  • Optimierung der Entsorgungslogistik – Anpassung bei der Sortierung, Logistik und interne Prozesse, um Recyclingquote zu maximieren und damit Rückführung von Wertstoffen in den Kreislauf
  • Einhaltung des Konzern- bzw. Unternehmensleitfadens
  • Umstellung im Fuhrpark von Diesel-Fahrzeugen auf Elektroautos und Vergrößerung des Angebots von Ladesäulen
  • Reduzierung von Umverpackungen in der Sterilisation
  • regionaler Einkauf bei der Speisenversorgung sowie Einkauf von Bio-Lebensmitteln 
  • Erhöhung des Angebots von fleischlosen Mittagessen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Patienteninnen und Patienten
  • Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Erreichung nachhaltiger Ziele in Form von 
  • z. B. Wettbewerben, Prämien, Informationsflyern, Kampagnen und Mitmachaktionen 
  • Auswahl von Lieferanten, Vertragspartnern und deren Produkten nach Nachhaltigkeitsaspekten (z. B. Öko-Labels) und der Einhaltung der SDGs (z. B. keine Ausbeutung, keine Kinderarbeit, angemessene Entlohnung)
  • Erreichung einer umweltfreundlichen und nachhaltigen Lieferkette einschließlich klimaneutraler Transportmittel

Die Tiefe der Wertschöpfungskette beschreibt die erbrachten Dienstleistungen und ihre Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit im Rahmen der Wertschöpfungskette. Ausgegliederte Bereiche wie z. B. die Reinigung- oder IT-Dienstleistungen werden dabei ebenfalls dargestellt. Dies ist auch eine Möglichkeit, im Sinne der Wertschöpfungskette auf eine nachhaltige Entwicklung der Lieferanten hinzuwirken und um öffentlichen negativen Reaktionen entgegenzuwirken.

Beispiele für nachhaltige Beschaffung:


  • Bei Abschluss von Rahmenverträgen für Rechner und Drucker Beachtung des Energieverbrauchs, umweltfreundliches Verpackungsmaterial, klimaneutrales Recycling und geringe Geräuschemissionen
  • Einkauf von Produkten mit Umweltzeichen
  • Beschaffung von gebrauchten Geräten in der Medizintechnik und Rücknahme von Altgeräten beim Austausch derselben
  • Bei Erweiterung des Fuhrparks: Beschaffung von Elektroautos

Beispiele zur Verminderung von Abfällen und Abfallvermeidung:


  • Reduzierung von Umverpackungen in der Sterilisation
  • Verwendung von Mehrwegprodukten, wie z. B. umweltfreundliche Mehrweg-OP-Mäntel
  • Umstellung von Produkten auf ressourcenschonende Materialien

Beispiele für nachhaltige Prozesse:


  • Digitalisierung des Abfallprozesses zur Optimierung der Entsorgungslogistik und Bedarfsbehälter, um Abfallleerungen zu reduzieren und Kosteneinsparungen zu erzielen
  • Optimierung von klinischen Prozessen, vor allem der geringere Verbrauch von Narkosegasen in der Anästhesiologie und Intensivmedizin, zur Reduktion des CO2-Fußabdrucks
  • Digitalisierung des Beschaffungsprozesses, wie u.a. Bedarfsmeldungen, Bestellungen, digitale Rechnungsbearbeitung, -verbuchung und -archivierung und dadurch Aufwandsminimierung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Fokussierung bei der Planung und dem Bau von Neubauten auf nachhaltige Bauweise und Baumaterialien, Tageslichtkonzepte und energieeffiziente Beleuchtung sowie technische Ausstattung

Dabei sollten insbesondere Einkauf und Beschaffungswesen, Facilitymanagement, Interne Revision, Abteilung für Vergabeverfahren und das Rechnungswesen unbedingt miteinbezogen werden, um letzten Endes einerseits interne Dienstleistungen sowie auch die Nachhaltigkeit der Lieferanten auch unter Berücksichtigung der DIN ISO-Zertifizierungen (Energiemanagement, Labormanagement, IT-Sicherheitsmanagement) in angemessener Weise abbilden zu können.

Prozesse

Der fortschreitende Klimawandel, knapper werdende natürliche Ressourcen und dadurch steigende Preise, der demografische Wandel und die stetig wachsende globale Bevölkerung fordern auch Gesundheitseinrichtungen immer wieder neu heraus und erfordern es, neue ökologische, soziale und wirtschaftliche Lösungen zu entwickeln. Dabei ist es von hoher Wichtigkeit, Prozesse zu optimieren und nachhaltig zu gestalten.

Das gesamte Prozessmanagement wird von GRI 2 erfasst. Dieser deckt das gesamte Organisationsprofil, die Strategie, Ethik und Integrität, die Unternehmensführung, die Einbindung von Stakeholdern sowie die Vorgehensweise bei der Berichterstattung ab. Dadurch wird deutlich, wer die Verantwortung innerhalb der Gesundheitseinrichtung trägt und für welche Bereiche sich die Einrichtung sowohl intern als auch extern verantwortlich zeigt. Unter dem Kriterium Regeln und Prozesse wird dargestellt, wie die jeweilige Nachhaltigkeitsstrategie im Einzelnen im operativen Geschäft in der Gesundheitseinrichtung implementiert wird. Dabei werden nicht nur die entsprechenden Auswirkungen der Strategie hervorgehoben, sondern auch die Chancen und Risiken, die sich aus der gewählten Strategie ergeben, deutlich herausgearbeitet und priorisiert (GRI 2-22 und GRI 2-25). Regeln benötigen ein angemessenes und geeignetes Kontrollorgan. Nicht selten gibt es gerade im Gesund-heitswesen Interessenskonflikte bei ökonomischen, ökologischen und sozialen Themen. Die schnelllebige Gesetzgebung verschärft oder verschiebt viele dieser Konflikte zudem oft zusätzlich, sodass diese Themen regelmäßig einer Kontrolle unterzogen und überprüft werden müssen. In Zukunft werden die ökologischen Themen nicht mehr nur das Zünglein an der Waage sein, sondern es wird drei ausgeglichene Schalen geben müssen. Denkbar ist zum Beispiel, dass die Temperaturen in einem Krankenhaus nicht mehr nur nach dem subjektiven oder gesundheitlichen Nutzen bemessen werden können und ihnen die ökonomische Dimension der Kosten der Anschaffung und des Betriebs der Klimaanlage gegenüberstehen, sondern nun auch noch die ökologische Dimension. In dieser werden neue Lösungen erforderlich sein, um beispielsweise den CO2-Ausstoß der Klimaanlage zu senken, zu kompensieren oder aber sogar durch neue Investitionen zu ersetzen. Man denke hierbei an begrünte Wände, die als natürliche Klimaanlagen fungieren. Diese Investitionen wiederum würden sich positiv auf die gemäß der Taxonomie-Verordnung darzustellenden Geldflüsse und ihren Einfluss auf die Nachhaltigkeit auswirken.

Ziel ist es dabei darzustellen, welche Leistungsindikatoren wie zur Nachhaltigkeit in der routinemäßigen unternehmensinternen Planung und Kontrolle genutzt werden. Dabei wird aufgezeigt, inwiefern die Prozesse sicherstellen, dass Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation zuverlässig, vergleichbar und konsistent sind.

Vorausschauend ist es ratsam, zeitnah mit der Überarbeitung sämtlicher unternehmensinterner Richtlinien und Leitlinien ( z. B. Unternehmensleitbild, QM-Handbuch, Einkaufsrichtlinien, Leitlinien für F&E) zu beginnen und den MA-Verhaltenskodex auf die unternehmensinterne Nachhaltigkeitsstrategie zu überprüfen und gegebenenfalls mit dieser in Einklang zu bringen.

Anreizsysteme


Zur Förderung von Nachhaltigkeitsaspekten ist es von großer Bedeutung, Anreizsysteme einzusetzen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Führungskräfte für das Thema Nachhaltigkeit zu motivieren und damit konsequent Ziele zu verfolgen und umzusetzen.

Daher muss unter diesem Punkt offengelegt werden, inwiefern sich Vergütungen und Zielvereinbarungen der Führungskräfte sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Erreichen der Nachhaltigkeitsziele orientieren. Darüber hinaus wird dargelegt, wie das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) den Erfüllungsgrad der Nachhaltigkeitsziele innerhalb der Geschäftsführung evaluiert. Besonders hervorzuheben sind dabei die GRI 2-19 und GRI 2-20/GRI 2-21:

GRI 2-19: Vergütungspolitik (Remuneration policies)

Das berichtende Unternehmen muss folgende Informationen angeben:
Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:

  • Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien
    – Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz
    – Abfindungen
    – Rückforderungen
    – Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten
  • wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen

GRI 2-20/GRI 2-21 Verfahren zur Ermittlung der Vergütung/jährliches Gesamtvergütungsverhältnis (Process to determine remuneration/annual total compensation ratio)

Das berichtende Unternehmen muss folgende Informationen aufführen: 

Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Beteiligung von Anspruchsgruppen

Wie der Dialog und die Zusammenarbeit mit den Stakeholdern über den Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung sich gestalten, wird ebenfalls dargestellt. Dabei ist auch interessant, welchen Nutzen die Einrichtung aus verschiedenen Sichtweisen und nutzbringender Kritik an Unternehmensprozessen durch Anspruchsgruppen zieht. Wichtig ist es hier zu betonen, wer diese Anspruchsgruppen sind, zudem darüber zu berichten, wer an dem Dialogformat teilnimmt und welchen Einfluss die gewonnenen Erkenntnisse auf das eigene Nachhaltigkeitsmanagement haben.

Beispiele für die Beteiligung von Anspruchsgruppen:


  • Interne Newsletter
  • Gesprächsrunden mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Bildung von Projektgruppen
  • Erstellung eines Ideenmanagements über das klinikeigene Intranet zur Einbindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Sicherstellung der Akzeptanz
  • Digitale Umfragen bei Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • Regelmäßige Zusammenarbeit mit Medienvertretern
  • Jährliche Stakeholdertage 

Innovations- und Produktmanagement

Bei diesem Kriterium wird dargestellt, welche Auswirkungen die wesentlichen Dienstleistungen ( z. B. Medizin, Forschung, Lehre) auf soziale und ökologische Aspekte der Nachhaltigkeit haben und wie diese Auswirkungen ermittelt wurden. Da es sich bei den Einrichtungen im Gesundheitswesen nicht um produzierende Gewerbe, sondern um Dienstleistungserbringer handelt, muss hier statt auf die Auswirkungen der Herstellung, Nutzung und Verwertung der Produkte auf die konkrete Umsetzung der Dienstleistungen geachtet werden. Langfristig sollen dadurch die Arbeitsstellen und Einsatzorte möglicherweise überdacht, ergänzt oder neu geschaffen werden. Natürliche Bewegung und Ernährung sind dabei sicherlich physische Schwerpunkte, die sich z. B. wiederum entweder auf die Beschaffung von Lebensmitteln und interne Sportgelegenheiten oder aber auch auf eine Umgestaltung hin zu einem grüneren Krankenhaus mit z. B. eigenem Gärtner und großzügigem Gemüsegarten auswirken.

Außerdem muss erläutert werden, wie die Nachhaltigkeitsleistung durch Innovationsprozesse im Unternehmen gefördert wird, welche Auswirkungen Innovationsprozesse entlang der Wertschöpfungskette im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung haben können und wie Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner sowie und andere Akteure innerhalb der Wertschöpfungskette in Innovationsprozesse eingebunden sind.

Beispiele für nachhaltige Ziele im Einkauf:


  • Anpassung der Einkaufs- und Beschaffungsrichtlinien unter Nachhaltigkeitsaspekten
  • Einkauf von Fairtrade-Produkten
  • Dialogaustausch mit Lieferanten, sodass in neue umweltschonende Produktionsverfahren investiert wird
  • Kostensenkungen und Ressourcenschonung durch Minimierung von Materialeinsatz und Energieverbrauch bei eingesetzten Produkten
  • Einkauf von ökologischen und nachhaltigen Produkten, insbesondere bei medizinischen Verbrauchsartikeln ( z. B. einmalig verwendbares Verbandsmaterial, Kanülen, Spritzen)
  • Beachtung von Umwelt- und Nachhaltigkeitslabeln bei der Auswahl von Lieferanten und neuen Produkten
  • Bei Möglichkeit Verwendung von Mehrwegprodukten anstelle von Einwegartikeln ( z. B. Pfand- und Mehrwegbecher)
  • Umweltfreundliche Verpackungen

Krankenhausträger sollten sich daher fachmännisch beraten lassen. Hierfür stehen auch wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Genau wie für weitere Fragen und Unterstützung mit unserem interdisziplinären Team.



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Katharina Kaiser

B.Sc. Betriebswirtschaft

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Betriebswirtin (VWA), Senior Associate

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