Gesundheits- und Sozialwirtschaft und die Pandemie - Kommen die größten Herausforderungen erst noch?

PrintMailRate-it

​veröffentlicht am 23. Juni 2020

 

Banner Berge

 

Mit Auftreten der Corona-Pandemie Mitte März wurden alle Krankenhäuser in Deutschland durch das Bundesministerium für Gesundheit sowie durch die jeweils zuständigen Ministerien der Bundesländer dazu aufgefordert, planbare Operationen und Eingriffe soweit möglich in die Zukunft zu verschieben. Darüber hinaus sollten weitere Maßnahmen zur Vorbereitung auf einen deutlichen Anstieg der Behandlungsfälle mit Covid-19, wie beispielsweise die Aufstockung der verfügbaren Intensivbetten, ergriffen werden. Um die enormen wirtschaftlichen Auswirkungen aus diesen Maßnahmen für die Krankenhäuser zu kompensieren, wurde am 27.3.2020 das Gesetz zum Ausgleich Covid-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen beschlossen bzw. im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Allerdings stehen insbesondere Universitätsklinika, Maximalversorger sowie spezialisierte Fachkliniken vor der wirtschaftlichen Herausforderung, dass die gesetzlichen Ausgleichszahlungen die Verluste aus der Nicht-Belegung von verfügbaren Betten nur zum Teil ausgleichen.


Zwischenzeitlich haben erste Bundesländer neuere Allgemeinverfügungen erlassen, die es Plankrankenhäusern und Universitätsklinika erlauben, bis zu 70 Prozent ihrer Intensivkapazitäten sowie 75 Prozent ihrer Normalpflegebetten wieder für die Behandlung von planbaren Behandlungen einzusetzen. Jedoch müssen die Krankenhäuser auch weiterhin in der Lage sein bei einem Anstieg der Infektionszahlen eine Erhöhung der Behandlungskapazitäten für Covid-19-Patienten sicherzustellen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Belegungszahlungen vieler Krankenhäuser ist dies ein erster Schritt in Richtung Normalbelegung, jedoch werden die wirtschaftlichen Herausforderungen die Ergebnisse und vor allem die Liquidität der Krankenhäuser auch weiterhin stark belasten. Nach aktuellem Stand sind von den rund 31.500 gemeldeten Intensivbetten rund 12.000 Betten (38 Prozent) nicht belegt, während sich rund 1.500 Covid-19-Patienten (5 Prozent) in Intensivversorgung befinden.


Für alle Plankrankenhäuser wird es daher in der Zukunft noch stärker darauf ankommen, die verfügbaren Kapazitäten für planbare Behandlungen und Operationen optimal zu steuern, um die wirtschaftlichen Belastungen möglichst gering zu halten. Insbesondere im Bereich des Belegungsmanagements, der Verweildauersteuerung sowie der Leistungsabrechnung wird es daher noch mehr auf die optimale Ausnutzung der verfügbaren Kapazitäten ankommen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen im Jahr 2020 zu reduzieren. Der Krankenhaus Rating Report 2019 stufte bereits vor Auftreten der Corona-Pandemie und den damit verbundenen wirtschaftlichen Auswirkungen fast ein Fünftel der Krankenhäuser bis 2025 als insolvenzgefährdet ein. Daher wird es für die Krankenhäuser in Zukunft neben einer nachhaltigen Ergebnisentwicklung noch stärker auf die Sicherung der Zahlungsfähigkeit ankommen.


Die Träger der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sind ebenfalls durch die Auswirkungen der Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie besonders betroffen. Zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Gesetzgeber bereits im März mit dem „Maßnahmenpaket Pflege” die Grundlagen für kurzfristige Ausgleichszahlungen sowie vorrübergehende Aussetzungen der Betreuungsschlüssel –vorerst befristet bis zum 30.9.2020 - geschaffen. Die Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 150 Abs. 3 SGB XI sehen für die ausbezahlten Mittel jedoch ein umfangreiches Nachweisverfahren vor. Hier gilt es für die Träger der Pflegeeinrichtungen rechtzeitig alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die geltend gemachten Mehraufwendungen sowie Mindereinnahmen auch nachvollziehbar belegen zu können.


Weiterhin haben die letzten Wochen mit Maßnahmen zur Reduzierung von Kontakten im privaten aber auch beruflichen Umfeld eine große Dynamik im Bereich der Digitalisierung im wirtschaftlichen Umfeld gehabt. Während große Teile der Dienstleistungs- und Verwaltungstätigkeiten aber auch z. B. des Schulbetriebs innerhalb kürzester Zeit ins Home Office verlagert worden sind, lag der Fokus auf der Verfügbarkeit der digitalen Infrastruktur. Insbesondere die bestehenden Maßnahmen im Bereich der IT-Sicherheit und des Datenschutzes sollten von den Verantwortlichen kritisch überprüft werden, ob diese noch ausreichend sind und alle Gegebenheiten berücksichtigen. Das Gleiche gilt sicherlich für alle vor Auftreten der Corona-Pandemie entwickelten Verfahrensabläufe und Beschreibungen der internen Kontrollsysteme sowie Compliance-Management-Systeme (CMS). Umso wichtiger wird es für die weitere Wettbewerbsfähigkeit sein, die Investitionen und Erfahrungsgewinne in den Regelbetrieb zu integrieren und hieraus neue Chancen zu realisieren.

 

 

Banner Wild Water Rafting

Kontakt

Contact Person Picture

Daniel Finsterer

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, IT-Auditor IDW

Partner

+49 221 9499 094 21

Anfrage senden

Wir beraten Sie gern!

Liquidität trotz Corona
Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu