Mediation – mehr als nur eine Alternative zum Gerichtsentscheid?

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veröffentlicht am 01. August 2018

 

Ist es zu kurz gegriffen, Mediation als strukturierte, immer gleichlaufende, Alternative zum gerichtlichen Verfahren zu begreifen? Ja! Die Beschäftigung mit möglichen Anwendungsfeldern von Mediation zeigt, dass sich Zielgruppen und Zielsetzungen als extrem vielschichtig darstellen.

 

​Vielfach wird Mediation in einen Vergleich mit dem gerichtlichen Verfahren gesetzt und sodann als die billigere, schnellere, effizientere, konstruktivere, interessensgerechtere, integrativere, menschenfreundlichere und auf langfristige Konfliktlösung zielende Verfahrensalternative definiert. Auch wenn viele – wenn auch selbstverständlich nicht in jedem Fall alle – dieser Eigenschaften zutreffen, kann Mediation weit mehr, als in einem ganz konkreten Streitfall eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen.


Mit Mediation können vielfältigste Erwartungen verbunden und Ziele verfolgt werden. Will das Verfahren und der Mediator diesen Erwartungen und Hoffnungen gerecht werden, muss der konkrete Verfahrensablauf zwangsläufig an das erklärte Ziel der Parteien angepasst werden. Im folgenden Beitrag soll beleuchtet werden, welche Zielsetzungen, d.h. Erwartungen an das Prozessergebnis im Rahmen der Mediation verwirklicht werden können.

 

Im deutschen Rechtsraum wird Mediation in unterschiedlichen Themenkomplexen als Verfahren zur Konfliktlösung herangezogen oder zumindest diskutiert. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, welche konkreten Ziele und Lösungen in der Praxis eines Immobilienunternehmens mit dem Mittel der Mediation verfolgt werden können.

 

In Konflikten mit anderen Unternehmen, Mietern oder innerhalb der WEG könnte die maßgebliche Motivation für die Durchführung eines Mediationsverfahrens in der Erlangung einer kostengünstigen, zügigen, vertraulichen und fairen Lösung eines konkreten Konflikts liegen. Sodass verschiedene Einigungs- und Wertschöpfungsmöglichkeiten möglichst effizient ermittelt werden.

 

Das Augenmerk liegt auf der zügigen und aufwandsarmen Herbeiführung eines Ergebnisses. Das verfolgte Metaziel kann sodann als „ergebnis- und kostenorientierte Lösungsfindung” kategorisiert werden.

 

Der Mediator wird in solchen Fällen eine relativ starke und lenkende Position einnehmen, um mögliche Einigungsalternativen schnell auszumachen und Lösungen festzuhalten.

 

Bei Konflikten zwischen Gesellschaftern bzw. zwischen Arbeitnehmern soll dagegen vielfach versucht werden, die hinter dem Konflikt stehenden Spannungen zu identifizieren und aufzulösen. Über die reine konkrete Konfliktbearbeitung hinaus soll in einem weiteren Schritt das Zusammenwirken der Beteiligten neu überdacht werden, um die Zusammenarbeit zukünftig zu verbessern.

 

Einem ganz ähnlichen Ziel dient der Einsatz von Mediation bei öffentlichen Vorhaben. Diese wird bereits vorbeugend, zur Verhinderung von Konflikten – zum Beispiel im Rahmen eines Großbauprojektes – eingesetzt. Durch die frühzeitige Einbindung aller tatsächlich oder potenziell durch das Vorhaben Betroffenen können Bedürfnisse und Bedenken herausgearbeitet werden. Diese fließen daraufhin zu einem sehr frühen Zeitpunkt in die Planungen ein. Zudem dürfen die Beteiligten bereits frühzeitig an der Verwirklichung dieses Projektes mitwirken. Dadurch wird einerseits Akzeptanz für das konkrete Projekt und andererseits eine breite Kooperations- bzw. Gesprächsbasis zwischen Bürgern, den verwirklichenden Immobilienunternehmen und der öffentlichen Hand geschaffen.

 

In diesen beiden Anwendungsbereichen verfolgen die Beteiligten mit der Wahl der Mediation als Verfahren zur Konfliktbeilegung das konkrete Ziel, eine Gesprächsebene zu schaffen. Das Ziel kann somit mit „Ausbilden einer Gesprächsebene” kategorisiert werden.

 

In solchen Mediationsprojekten nimmt der Mediator vielfach die Rolle eines reinen Katalysators ein. Insofern übernimmt er auch eine eher defensive, rein moderierende Rolle. Emotionen werden in diesen Verfahren ausdrücklich zugelassen.

 

Im Zuge von Konflikten zwischen Arbeitnehmern – beispielsweise in Fällen von Mobbing – ist Initiator des Mediationsverfahrens in der Regel der Arbeitgeber. Er verfolgt mit der Einleitung des Mediationsverfahrens das übergeordnete Ziel, Sozialverhalten und Konfliktkompetenz der Beteiligten zu fördern. Als Nebenprodukt kann damit auch eine Verbesserung des Arbeitsklimas einhergehen. Das verfolgte Metaziel kann somit mit „Ausbildung von Konfliktkompetenz” umschrieben werden.

 

Der Mediator wird in diesen Fällen eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Konfliktlösung durch die Medianden fördern und sich auf eine moderierende Rolle beschränken. Weiter werden den Parteien im Zuge der Durchführung des strukturierten Mediationsverfahrens die notwendigen Ansätze für eine künftig eigenständige Konfliktvermeidung und Konfliktlösung vermittelt.

 

Fazit

Mediation ist viel mehr als nur ein konkretes Verfahren. Je nach Anwendungsbereich können mit dem Mediationsverfahren verschiedenartige Ziele, die weit über die bloße Lösung eines konkreten Streitfalles hinausgehen, verfolgt und vor allem auch erreicht werden.

 

Dass sich das Verfahren zudem als – wie vielfach beschworen – kostengünstig, effizient, konstruktiv und interessensgerecht darstellt, wirkt als weiterer Benefit, der die Auswahl des Mediationsverfahrens im Konfliktfall und weit darüber hinaus begünstigen sollte.

 

 

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Ester Thanner LL.M.

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Wirtschaftsmediatorin (MuCDR), Zertifizierte Mediatorin

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