Die Qualitätsakademie „Hilfen zur Erziehung” – Ein praxisnaher Lösungsansatz für Mit- und Umdenker

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veröffentlicht am 27. Oktober 2014

 

Mit der Einführung des § 79a SGB VIII verpflichtete der Gesetzgeber die Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Entwicklung, Anwendung und regelmäßigen Evaluation von Qualitätskriterien u.a. im Bereich der Erziehungshilfen als ein Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe. Was dies in der Praxis bedeuten sollte, blieb und bleibt in der Verantwortung der kommunalen Jugendämter.

 

 

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Diese sind allerdings in der Masse, auch zwei Jahre später, überfordert. Was fehlt, sind konkrete Umsetzungsideen, die die Realität der kommunalen Jugendhilfe zwischen knapper Personalausstattung und steigenden fachlichen Anforderungen berücksichtigt.
 
 
 
 
 

Beobachtungen aus 20 begleiteten Jugendhilfeverwaltungen im Jahr 2014

Die fortlaufende Kinderschutzdebatte hat in den meisten Jugendämtern zu Absicherungswellen geführt und die wiederum zu einer Flut an Dienstanweisungen, Meldebögen und Formularen.

 

Über 100 gesichtete Fallakten aus acht Gebietskörperschaften haben gezeigt: Entwickelte Standards und Verfahrensabläufe, Formulare und Vordrucke kommen im Einzelfall nicht an. Als häufige Fehlerquellen sind dabei vor allem identifiziert worden:

  • Schlechte Aktenführung: fehlende Dokumente (z.B. Antragsformulare, Bescheide, Schweigepflichtsentbindungen, Hilfepläne oder Hilfeplanfortschreibungen), fehlende oder nicht dokumentierte Zuständigkeitsprüfung
  • Schwer nachvollziehbare oder überhaupt nicht dokumentierte Einschätzungen zum Hilfebedarf, mangelnde Beziehungsgestaltung, Überreaktion oder Unterlassung bei der Wahl der Hilfe, fehlende sozialpädagogische Instrumente (z. B. Genogrammarbeit), schlechte Zielformulierung
  • Unzureichende Zusammenarbeit mit anderen Professionen (Schule, Kita, Therapeuten etc.)

 

Grund hierfür waren meist strukturelle Defizite wie z.B. hohe Fallzahlen pro Fachkraft oder ein fehlendes Prozesscontrolling, das die Einhaltung der Standards nachgehalten hätte.

 

Kontinuierliche Qualitätsentwicklung ist aufgrund fachlicher Defizite in der Fallarbeit, die aus Ausbildungsmängeln und Personalfluktuation in den Sozialen Diensten resultieren, kaum zu gewährleisten.

 

Problematik des Qualitätsbegriffs: Was ist Qualität? Welche Qualitätsindikatoren gibt es, die die Besonderheit der Sozialen Arbeit (als von externen Einflüssen wie etwa der Mitwirkungsbereitschaft der Klienten abhängige Variabel) berücksichtigen?

 

Die Idee, die Aufgabe und Verantwortung für die Qualitätsentwicklung organisatorisch bei der Jugendhilfeplanung anzugliedern (vgl. § 79 Abs. 2 SGB VIII), hat aus mangelnden personellen Ressourcen in den meisten Fällen nicht funktioniert.

 

Häufig Konzentration auf Struktur- und Prozessqualität. Ergebnisqualität steht noch nicht im Fokus der Jugendämter. Systematische Informationen zur Wirksamkeit von Erziehungshilfen werden noch nicht aus den Einzelfällen erhoben oder gar ausgewertet. Methoden und Instrumente für die Auswertung liegen nicht vor oder werden nicht genutzt.

 

Die Qualitätsakademie HzE: Ein begleiteter Qualitätsentwicklungsprozess für Soziale Dienste

 
Die Qualitätsakademie HzE ist ein partizipativer Ansatz zur Analyse des Hilfeplanverfahrens gem. § 36 SGB VIII hinsichtlich möglicher Risiken, Fehler und Schwachstellen sowie die gemeinsame Entwicklung von Qualitätskriterien mithilfe externer Begleitung und Moderation.
 
 
Vorgehensweise im Überblick
 
Vorteile der Qualitätsakademie
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Thomas Seitz

Diplom-Betriebswirt (FH)

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