Eindrucksvolle Kosteneinsparung per Nebenkostenkontrolle

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​veröffentlicht am 27. Oktober 2014

 

Wir beraten vorwiegend mittelständische Unternehmen und öffentliche Auftraggeber und sind u.a. auf die Beratung im Bereich gewerbliches und wohnwirtschaftliches Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht und die hierzu notwendige Prozessvertretung spezialisiert. Der sachgerechten Umsetzung und Umlage von Betriebskosten kommt dabei eine besondere Rolle zu.

 

Anlässlich einer Prüfung von stichprobenartig ausgewählten 40 zu zahlenden (wohnungswirtschaftlicher) Betriebskostenabrechnungen durch einen öffentlichen Leistungsträger stellten wir durch einfache Überprüfung der Abrechnungen auf deren formelle Zulässigkeit und Prüfung der Plausibilität fest, dass hiervon weniger als fünf Abrechnungen der strengen Rechtsprechung genügen könnten. Ganz sicher war dies nur für eine Abrechnung feststellbar. Der Leistungsträger wäre deshalb zu einem großen Teil gar nicht und im Übrigen bis zur Richtigstellung der Abrechnung nicht verpflichtet gewesen, diese Betriebskostenabrechungen zu bezahlen.
 
Diese Extremerfahrung bestätigt sich in unserer täglichen Arbeit mit verschiedenen Vermietern und Mietern. Auf beiden Seiten besteht erhebliche Unsicherheit bei der Erstellung und Prüfung der Abrechnungen. Daher werden diese von Vermietern oft fehlerhaft erstellt und von den Mietern nahezu prüfungslos bezahlt.
 
Dabei ist die Prüfung der zur rechtmäßigen Erstellung notwendigen Unterlagen und die daraus folgende Erstellung oder Prüfung der erstellten Abrechnung bei Kenntnis der hierzu ergangenen Rechtsprechung als einfach und wenig zeitaufwendig zu bezeichnen. Eine Betriebskostenabrechnung entwickelt sich aus dem zugrundeliegenden Mietvertrag und sollte (wenigstens) dessen Bestimmungen entsprechen. Darüber hinaus muss die Abrechnung diese Mindestinhalte aufweisen:
 
  • Zusammenstellung der Gesamtkosten,
  • Angabe und Erläuterung der zugrunde liegenden Umlageschlüssel,
  • Berechnung des Anteils des Mieters,
  • Abzug der Vorauszahlungen des Mieters.

Das Einsparungspotenzial ist auf beiden Seiten groß, die Investition in diese Einsparung aber vergleichsweise niedrig. Trotzdem wird diese gescheut. Unsere Erfahrungen zeigen aber, dass nicht unerhebliche Summen generiert bzw. eingespart werden können.

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Andreas Griebel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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