Angemessene Unterkunftskosten in Zeiten steigender Heizkosten und Immobilienpreise

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veröffentlicht am 2. Januar 2023



Die Angemessenheit der Unterkunftskosten unterliegt ständigen Veränderungen und kann sich nicht auf einen starren Beurteilungspunkt, z. B. den Tag der Antragstellung, beziehen. Die örtlichen Träger (Städte oder Landkreise), die für die Bewilligung der Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII zuständig sind, wenden dabei die Angemessenheitsprüfung anhand eines schlüssigen Konzepts an. Ziel ist es, dass der bzw. die Leistungsberechtigte die Möglichkeit hat, eine bedarfsgerechte und angemessene Wohnung konkret anzumieten.


Fühlen Sie sich angesprochen? Wir können Ihnen in dieser Situation helfen. Wir haben bereits in vielen verschiedenen Stadt- und Kreisverwaltungen erfolgreich schlüssige Konzepte erstellt und Fortschreibungen betreut. In 4 Argumenten erläutern wir Ihnen die wichtigsten Vorteile unserer Betreuung bei derartigen Vorhaben:

1. Gesetzeskonforme Umsetzung

Unser schlüssiges Konzept lehnt sich stark an den Vorgaben des BSGs an und beinhaltet folgende Umsetzungspunkte:

  • Bildung von Vergleichsräumen
  • Ermittlung und Analyse des maßgeblichen Wohnungsbestandes unter Beachtung der vom BSG aufgestellten Mindestanforderungen,
  • Getrennte Erhebung und Auswertung von Nettokaltmiete und kalten Betriebskosten
  • Erhebung und Auswertung von Bestandsmieten bei Groß- und Kleinvermietern
  • Erhebung und Auswertung von Angebotsmieten und Abgleich mit der ermittelten Referenzmiete
  • Analyse der Daten zu Bedarfsgemeinschaften aus den Bereichen des SGB II und XII
  • Erstellung eines Ergebnisberichtes
  • Bereitstellung sämtlicher ermittelter Rohdaten

2. Fortschreibungsfähigkeit

Spätestens zwei Jahre nach Abschluss der Datenerhebung muss das Konzept fortgeschrieben werden. Um die vom BSG anerkannten Grundlagen und Methoden umzusetzen, wird im Anschluss ein fortschreibungsfähiges Berechnungstool zur Verfügung gestellt, mit dessen Hilfe folgende Anforderungen erfüllt werden:

Vollständige Dokumentation des schlüssigen Konzepts gegenüber der Sozialgerichtsbarkeit zu Annahmen, Datenbestand, Datenauswertung und Rechenschritten sowie den ermittelten Ergebnissen.
Daten und Erkenntnisquellen können selbstständig fortgeschrieben werden. Das Berechnungsinstrument unterstützt dies durch automatisierte Einlesefunktionen per Knopfdruck, z. B. für SGB II-Daten oder Angebotsmieten.

Den Anforderungen der dynamischen Rechtsprechung in diesem Bereich kann durch eigene Änderungen Rechnung getragen werden, z. B. Änderung der abstrakt angemessenen Wohnungsgrößen.

3. Aktuelle Daten

Mithilfe des Tools können eigenständig Wohnungsmarktbeobachtungen durchgeführt oder Angebotsmieten von Immobilienportalen eingelesen werden. Dabei kann flexibel auf Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt reagiert und eventuelle Unangemessenheit belegbar gemacht werden. Wir haben eine Kooperation mit Immobilienpartnern und können hierzu aktuelle Daten zur Verfügung stellen.

4. Betreuung im Anschluss

Die Erarbeitung des schlüssigen Konzeptes erfolgt in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Diese gilt sowohl während der Projektphase als auch nach dem Projekt. Wir stehen Ihnen für Stellungnahmen bei sozialgerichtlichen Prüfungen, oder wenn Sozialgerichte eine Erörterung des schlüssigen Konzeptes einfordern, zur Verfügung.

Geben Sie in Zeiten weitreichender Veränderungen Ihre Steuerungsmöglichkeiten nicht aus der Hand.

Wir beraten Sie sehr gern und freuen uns über Ihre Anfrage.



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