Rechtssicher und strategisch steuern: Das Urteil des LSG Saarbrücken bestätigt die Bedeutung schlüssiger Konzepte – und das von Rödl & Partner

PrintMailRate-it
​​​​​​​​​
veröffentlicht am 1. Juli 2025


Mit seinem Urteil vom 27. August 2024 (Az.: L 4 AS 4/21) hat das Landessozialgericht Saarbrücken einmal mehr deutlich gemacht, wie hoch die Anforderungen an „schlüssige Konzepte“ zur Ermittlung angemessener Kosten der Unterkunft (KdU) im SGB-II-Leistungsbezug sind – und warum Kommunalverwaltungen gut beraten sind, auf fundierte, validierte Konzepte zu setzen. Im Mittelpunkt des Falls: ein von Rödl & Partner entwickeltes KdU-Konzept für einen Landkreis im Saarland, das im Verfahren ausführlich gewürdigt wurde.

Warum schlüssige Konzepte für Kommunen unverzichtbar sind

Kommunalverwaltungen tragen eine doppelte Verantwortung: einerseits gegenüber den Leistungsempfängern, andererseits gegenüber der Rechtsaufsicht und dem kommunalen Haushalt. Die rechtliche Grundlage für die Ermittlung angemessener Kosten der Unterkunft bildet § 22 SGB II, wonach Bedarfe für Unterkunft und Heizung nur insoweit anerkannt werden, als sie angemessen sind.

Was als „angemessen“ gilt, ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der laut ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im Wege eines mehrstufigen Verfahrens zu konkretisieren ist – basierend auf einem sogenannten „schlüssigen Konzept“.

Ein solches Konzept muss unter anderem:

  • auf repräsentativen Daten beruhen,
  • transparent und nachvollziehbar aufgebaut sein,
  • mathematisch-statistischen Anforderungen genügen,
  • den örtlichen Wohnungsmarkt realitätsgerecht abbilden und
  • regelmäßig fortgeschrieben werden.

Nur wenn die KdU-Ermittlung auf dieser Grundlage erfolgt, sind Rückforderungen, Gerichtsverfahren und finanzielle Risiken vermeidbar. Schlüssige Konzepte sind daher nicht nur ein juristisches „Muss“, sondern auch ein zentrales Instrument für eine moderne, planungssichere und rechtssichere Verwaltungssteuerung.

Was das LSG-Urteil konkret bedeutet – und was es bestätigt

Im Kern drehte sich das Verfahren um die Frage, ob das Konzept zur Ermittlung der KdU-Angemessenheitsgrenzen, das auf unserer Expertise basiert, den strengen Anforderungen der Sozialgerichtsbarkeit genügt. Das Gericht hat – trotz kritischer Einzelfragen – das Gutachten umfassend anerkannt: insbesondere im Hinblick auf die wissenschaftlich fundierte Datenerhebung, die vergleichsraumbezogene Clusterbildung auf Basis des Ward-Verfahrens sowie die Anwendung objektiver Kriterien zur Festlegung von Mietobergrenzen.

Die wesentlichen „Gewinnpunkte“ des Urteils aus Sicht der Gesetzgebung:

  • Bestätigung des mehrstufigen Verfahrens zur Ableitung abstrakt angemessener Mieten gemäß der Produkttheorie
  • Anerkennung der Methodik zur Vergleichsraumbildung, insbesondere der z-Transformation und Distanzmatrizen als mathematisch valide Grundlagen
  • Implizite Legitimation von extern entwickelten Konzepten, wenn sie transparent, systematisch und statistisch nachvollziehbar aufgebaut sind

Zugleich zeigte das Urteil auch auf, wie wichtig die regelmäßige Fortschreibung und methodische Weiterentwicklung dieser Konzepte ist – ein Punkt, den Rödl & Partner aktiv in seine Beratung einfließen lässt.

​Neugierig geworden?

Wir unterstützen Kommunen mit juristischer Expertise, verwaltungswissenschaftlichem Know-how und datenanalytischer Präzision – von der Konzeptentwicklung über die gerichtsfeste Dokumentation bis hin zur Kommunikation mit der Politik und der operativen Umsetzung.

So möchten wir für Kommunen echte Mehrwerte schaffen:


  • Rechtssicherheit durch validierte Methodik
  • Haushaltssicherheit durch präzise Angemessenheitsgrenzen
  • Vertrauenssicherheit gegenüber Öffentlichkeit und Gerichten

Kontaktieren Sie uns sehr gern unverbindlich, wenn Sie an der Erstellung eines schlüssigen Konzepts interessiert sind.

Folgen Sie uns!

AUS DEM NEWSLETTER

Kontakt

Contact Person Picture

Marcel Neuse

M.A. Arbeitsmarktorientierte Beratung

Associate Partner

+49 911 9193 1580

Anfrage senden

WIR BERATEN SIE GERN!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu