HOAI-Leistungen – mehr Eigenleistung wagen?

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Von Hendrik Ahrens

veröffentlicht am 1. Januar 2014

 

Nachdem lange Zeit öffentliche Bauherren HOAI-Leistungen zunehmend an Architekten- und Ingenieurbüros vergeben haben, lässt sich in den letzten Jahren eine Gegenbewegung feststellen.

 

Auf kommunaler Ebene wie bei Landesbaubetrieben gibt es Bestrebungen, einen höheren Anteil der HOAI-Leistungen wieder selbst zu erbringen. Grund hierfür ist zum einen die Erkenntnis, dass ohne eigene Fachkompetenz auf diesem Gebiet die Leistungen beauftragter Architekten oder Projektsteuerer nicht hinreichend zu kontrollieren sind. Zum anderen zeigen sich teilweise auch wirtschaftliche Nachteile einer vollständigen Fremdvergabe. Die mit der Novellierung der HOAI im Jahr 2013 verbundenen Honorarkostensteigerungen bieten aktuell Anlass, die Frage nach dem optimalen Eigenanteil bei HOAI-Leistungen neu zu stellen.

 

Beschränkung auf Bauherrenfunktion birgt Risiken

Ein Teilnehmer des 2. Bauamtsleitertages Bayern 2013 in Nürnberg brachte es auf den Punkt: „Das Problem ist, dass wir in den Kommunen nicht mehr selber planen und somit das Know-how verloren geht.” Die Problematik nicht mehr ausreichenden Wissens über Planungs- und Projektsteuerungsleistungen beschreiben landauf, landab Vertreter von Bauämtern, insbesondere auf der kommunalen Ebene. Sie ist Ergebnis einer Entwicklung über viele Jahre, in denen Kommunen wie auch andere öffentliche Bauherren HOAI-Leistungen, d.h. Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, zu immer größeren Teilen an externe Dienstleister vergeben haben, verbunden mit einem Abbau des Personals in ihren Hochbauämtern bzw. -abteilungen.
 
Mittlerweile stellen öffentliche Bauherren immer wieder fest, dass ohne eigenes, qualifiziertes Personal auch die Vergabe von HOAI-Leistungen Risiken birgt. Viele Bauverwaltungen können aufgrund fehlender Kapazitäten die Leistungen externer Planer und Projektsteuerer nur noch unzureichend beurteilen. Damit ist eine fachlich angemessene Kontrolle im Sinne der nicht delegierbaren Bauherrenaufgaben kaum möglich. Auch ist mit dem Verzicht auf eine eigene, vorgelagerte Bedarfsplanung und Kostenermittlung ein nicht zu unterschätzendes Budgetrisiko verbunden. Zudem können durch Schlechtleistung externer Dienstleister entstandene Schäden eingeklagt werden. Neben dem damit verbundenen Aufwand für den Bauherrn und den Prozessrisiken trägt dieser jedoch in der öffentlichen Wahrnehmung auch den größten Teil des Imageschadens.
   

Wirtschaftliche Nachteile einer vollständigen Fremdvergabe

Die Erfahrung insbesondere öffentlicher Hochbauabteilungen zeigt, dass auch bei vollständiger Vergabe von Planungs- und Projektsteuerungsleistungen an externe Dienstleister ein signifikanter Anteil dieser Leistungen weiterhin selbst erbracht werden muss, um die geschilderten Risiken zu vermeiden. Zudem ergibt sich in öffentlichen Bauverwaltungen ein relativ hoher Aufwand für die Kommunikation mit externen Dienstleistern aus den besonderen Anforderungen der öffentlichen Bautätigkeit, die bspw. in den vielfach zu beobachtenden Veränderungen der Leistungsverzeichnisse nach dem eigentlichen Abschluss der Planungsphase bestehen.
 
Qualifizierte Schätzungen gehen – je nach Umfang und Komplexität der Baumaßnahmen – von einem Anteil zwischen 20 und 40 Prozent der vergebenen Planungs- und Projektsteuerungsleistungen aus, die vor allem für Kommunikations- und Koordinationserfordernisse zwischen Bauherren und externen Planern und Projektsteuerern weiterhin in den öffentlichen Bauabteilungen anfallen. Dabei liegt der Anteil in der Regel bei kleineren Baumaßnahmen höher als bei großen Projekten. Angesichts des Umfangs der trotz vollständiger Vergabe der Leistungsphasen weiterhin in den Bauabteilungen zu erbringenden Leistungen ist die Feststellung eines kommunalen Hochbauleiters in Baden-Württemberg nachzuvollziehen: „Wenn wir ohnehin ständig und intensiv mit dem Projekt befasst sind, könnten wir es auch gleich ganz selbst machen.”
 

Wandel bei der Bewertung von Eigen- und Fremdleistung

Angesichts der beschriebenen Probleme und Nachteile einer vollständigen Fremdvergabe von HOAI-Leistungen streben auf der einen Seite kommunale Hochbauabteilungen ebenso wie Landesbaubetriebe verschiedener Bundesländer an, zukünftig wieder einen größeren Anteil der Planungs- und Projektsteuerungsleistungen selbst zu erbringen. Ziel dabei ist es, zum einen Schnittstellenverluste bei der Koordination mit externen Dienstleistern zu vermeiden und zum anderen über ausreichende Kompetenzen für die eigenständige Abwicklung von Baumaßnahmen sowie insbesondere die Kontrolle von Fremdleistungen zu verfügen.
 
Auf der anderen Seite gelten auch weiterhin die Vorteile der Fremdvergabe, darunter insbesondere die Entlastung der öffentlichen Bauherren vom Auslastungs- und Personalrisiko sowie die Möglichkeit, mit dem Einkauf von Architekten- und Ingenieurleistungen kontinuierlich spezielles Fachwissen einbinden zu können, das insbesondere kleine und mittlere Kommunen nicht für sämtliche Baumaßnahmen vorhalten könnten.
 

Honorarkostensteigerungen im Zuge der HOAI-Novellierung 2013

Ein zusätzliches Argument für einen höheren Eigenanteil bei HOAI-Leistungen stellt die Novellierung der HOAI dar, die am 17. Juli 2013 in Kraft getreten ist. Durch Anhebung der Tafelwerte, unter anderem als Folge erweiterter Leistungsbilder, ist nach Berechnungen des Deutschen Städtetags mit der neuen HOAI eine Steigerung der Honorare um durchschnittlich 17 Prozent verbunden, unabhängig von der Entwicklung der für die Honorarberechnung zugrunde zulegenden anrechenbaren Kosten. Für kleinere Baumaßnahmen, die einen großen Teil der kommunalen Investitions- und Bauunterhaltungstätigkeit ausmachen, ist sogar mit einer überdurchschnittlichen Honorarsteigerung um bis zu 30 Prozent zu rechnen. Kommunale Spitzenverbände sowie kommunale Hochbauabteilungen rechnen angesichts der Honorarsteigerungen mit deutlichen Kostensteigerungen für Hochbaumaßnahmen. Ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass sich durch die Honorarkostensteigerungen die Gesamtkosten einer Kommune für Baumaßnahmen im Vergleich zur HOAI 2009 um durchschnittlich 3,39 Prozent erhöhen werden.
  

Höherer Eigenanteil bei HOAI-Leistungen – Chance oder Risiko?

Vor dem dargestellten Hintergrund stellt sich für öffentliche Bauherren die Frage neu, ob ein höherer Eigenanteil bei HOAI Leistungen wirtschaftlich sinnvoll ist. Dabei gilt es, Risiken wie Auslastungsprobleme bei schwankenden Bauvolumina, Schwierigkeiten des öffentlichen Dienstes bei der Gewinnung qualifizierten Personals, Herausforderungen der Personalsteuerung etc. gegen die Chancen von mehr hausinterner Fachkompetenz sowie einer höheren Wirtschaftlichkeit gegenüber der vollständigen Fremdvergabe abzuwägen.
 
In der Regel wird der optimale Eigenanteil bei HOAI-Leistungen – je nach Umfang der Bautätigkeit des öffentlichen Bauherrn – nur einen Teil der Projekte und Leistungsphasen umfassen. In Projekten von Rödl & Partner konnte ein wirtschaftlicher Vorteil eines höheren Eigenanteils bei HOAI-Leistungen, verbunden mit einem Aufbau personeller Kapazitäten für Planungs- und Projektsteuerungsleistungen, von teilweise 20 bis 30 Prozent gegenüber der vollständigen Fremdvergabe nachgewiesen werden. Für die fundierte Beurteilung und Abwägung von Chancen und Risiken sind vor allem eine qualifizierte Abschätzung der zukünftigen Baubedarfe, eine exakte Personalbedarfsbemessung sowie die Analyse der organisatorischen Anforderungen und der Umsetzungsvoraussetzungen, wie bspw. die Einführung einer professionellen Personalsteuerung erforderlich. Durch die Bündelung von juristischem Sachverstand, Ingenieurwissen und betriebswirtschaftlicher Kompetenz bietet Rödl & Partner sämtliche Leistungen für die Analyse der optimalen Ausrichtung öffentlicher Bauabteilungen aus einer Hand an.

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Heiko Pech

Diplom-Kaufmann

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