SEPA – ein europäischer Standard im Zahlungsverkehr

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Von Jonas Ahrens

veröffentlicht am 1. Januar 2014

 

Welche Konsequenzen hat SEPA für Ihre Einrichtung? Welche Vorbereitungen sind zu treffen?

 

Die bereits zum 01. Februar 2014 wirksamen Änderungen im innerdeutschen und europäischen Zahlungsverkehr setzen insbesondere für öffentliche Einrichtungen, die ihre Einnahmen mittels Lastschriften abwickeln, einige wesentliche Vorbereitungen voraus. Ohne diese Anpassungen können ab Februar keine Beträge mehr eingezogen werden, was sich unmittelbar auf die Liquiditätslage der betroffenen Einrichtung auswirken kann. Eine Erleichterung könnte die nun von EU-Kommissar Michel Barnier geplante Fristverlängerung bis zum 01. August 2014 bringen. Diese müsste jedoch noch von den EU-Staaten und dem EU-Parlament genehmigt werden. Ein Ergebnis stand bei Redaktionsschluss noch aus.
  
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat hierzu für die Jahresabschlussprüfung 2013 eine ergänzende Prüfungshandlung vorgeschrieben, um dem daraus resultierenden Risiko von Liquiditätsengpässen und einer daraus resultierenden möglichen Insolvenz zu begegnen. Rödl & Partner berät Sie gerne hinsichtlich erforderlicher vorbereitender Tätigkeiten in Ihrer Einrichtung.
 
Zum 01. Februar 2014 werden die mit der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 verabschiedeten Neuerungen im europäischen Zahlungsverkehr wirksam – sofern nicht eine geplante Fristverlängerung den Einrichtungen weitere sechs Monate Aufschub gewährt. Auch die innerdeutsche Überweisung sowie das Lastschriftverfahren sind hiervon betroffen. SEPA – die Single European Payment Area – wird die Abwicklung des Zahlungsverkehrs in Europa und damit auch in Deutschland vereinheitlichen. Betroffen sind insgesamt 33 Staaten. Neben den 28 EU-Mitgliedstaaten haben sich auch Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und die Schweiz der Vereinbarung angeschlossen.
  
Während bei den innerdeutschen Überweisungen die Änderungen für den Bankkunden überschaubar bleiben (siehe Abbildung 1), sind für den Lastschriftverkehr einige Vorbereitungen unumgänglich.
 
IBAN Beispiel
Abbildung 1: Aufbau der IBAN für Überweisungen
 
Die Vorteile liegen in der standardisierten Abwicklung:

  • elektronisch bei Ihrer Bank oder Sparkasse eingereichte Überweisungen müssen europaweit bereits am folgenden Bankarbeitstag beim Empfänger gutgeschrieben sein. 
  • Außerdem dürfen die Kosten einer SEPA-Überweisung ins europäische Ausland die Gebühren für eine Inlandsüberweisung nicht übersteigen.

 
Für das Lastschriftverfahren werden auch weiterhin zwei Abwicklungswege bestehen bleiben. Bislang unterschied man zwischen der Einzugsermächtigung und dem Abbuchungsverfahren. Die neuen Bezeichnungen lauten „Basislastschriftmandat” und „Firmenlastschriftmandat”.
  
Unabdingbare Voraussetzung für beide Arten des Lastschrifteinzugs ist die rechtzeitige Beantragung der Gläubiger-ID bei der Deutschen Bundesbank (https://extranet.bundesbank.de/scp/). Die bereits von Kunden erteilten Einzugsermächtigungen behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit. Allerdings ist der Kunde schriftlich unter Angabe der Gläubiger-ID und einer Mandatsreferenz darüber zu informieren, dass die von ihm erteilte Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat weitergenutzt wird.
 
Bei der Einreichung der Lastschriften zum Einzug durch die Bank oder Sparkasse müssen nun auch Einreichungsfristen eingehalten werden. Zudem sind bei jedem Einzug auch Mandatsnummer, Gläubiger-ID und gegebenenfalls ein Verwendungszweck- Code anzugeben.
 
Da mit der Umstellung einige Veränderungen in der Zahlungsabwicklung Ihrer Einrichtung erforderlich sind, hat sich auch das IDW mit möglichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss beziehungsweise die Jahresabschlussprüfung auseinandergesetzt. Das IDW kommt zu dem Ergebnis, dass diejenigen Einrichtungen, die ihre Einnahmen durch den Einzug via Lastschrift realisieren, ein Liquiditätsproblem bekommen könnten, sofern die Umstellung auf SEPA nicht rechtzeitig erfolgt.
 
Durch Rödl & Partner kann für Sie analysiert werden, ob die Zahlungsverkehrsdaten und -systeme den neuen Anforderungen entsprechen. Und je nach Umfang können Sie in Ihrem Betrieb eventuell auch durch ein Projektteam bei den SEPA-Anpassungen begleitet werden.
  
Dabei kommt Ihnen der interdisziplinäre Beratungsansatz von Rödl & Partner zu gute, der das Fachwissen aus Wirtschaftsprüfung, Rechts- und Unternehmensberatung abgestimmt auf Ihre Einrichtung zum Einsatz kommen lässt.
  
Sprechen Sie auch mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner bei Rödl & Partner diese Thematik offen an. Eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit den Anforderungen an Ihre Einrichtung wird Ihnen den Umgang mit SEPA erleichtern.

Kontakt

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Heiko Pech

Diplom-Kaufmann

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