Vermögensausschreibung, Reporting und Controlling – ein Dreiklang für mehr Orientierung und Sicherheit bei der kommunalen Geldanlage

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 1. Januar 2014

 

Vermögensausschreibung, Reporting und Controlling und die daraus folgenden Konsequenzen: Orientierung und mehr Sicherheit, Ordnung und willkommene Korrekturbasis.

 

Was vor gut zehn Jahren mit einer kleinen Analysearbeit anfing, ist inzwischen zu einer umfassenden, in den Details sich ergänzenden Dienstleistung für vermögensorientierte anspruchsvolle Mandanten bei Rödl & Partner geworden. Doch auch Kommunen können vom Team „WRC” profitieren, indem sie dieses Wissen nutzen.
  

Vermögensausschreibung

Alle zur Begutachtung wesentlichen Details werden systematisch überprüft und mit den jeweiligen Aussagen zu einer Bewertung gebündelt. Diese Sicherheitsarbeit ist für die Auswahl eines Vermögensverwalters von entscheidender Bedeutung, obwohl auch der Vermögensinhaber in ihr eine grundsätzliche und von ihm mitbestimmte Ordnung findet. Steht am Beginn eines Mandats die Orientierung und Abstimmung der Vorgehensweise, so erscheint am Ende als Resultat die Qualitätssteuerung bis hinein in die Kostenoptimierung, sowie die Vertragsgestaltung, um am Ende die Performanceerwartung und das jeweilige Risiko plausibel erklärt zu erhalten. Mit der Vermögensausschreibung sind für Kommunen folgende Vorteile verbunden:
  • Einholung mehrerer Angebote unter gleichen Bedingungen für einen objektiven Überblick über die Qualität und Leistungsfähigkeit;
  • Systematische und neutrale Auswertung der Angebotsunterlagen durch einen unabhängigen und sachverständigen Dritten;
  • Angebotsanalyse identifiziert leistungsfähige Anbieter – weit weg von den bunten Hochglanzprospekten, in denen sich jeder Anbieter i.d.R. als „der Beste“ darstellt;
  • Weiterführende persönliche Gespräche mit Anbietern der engeren Wahl sollen den theoretischen Eindruck des Angebots bestätigen;
  • Festlegung einer exakt auf individuelle Anforderungen ausgerichtete Gesamtanlagestrategie;
  • Vertragswerk aus Sicht des Anlegers, nicht aus Sicht der Bank;
  • Vermeidung von Konfliktpotenzial bzgl. Haftung, Rendite, Risiko, etc;
  • Bessere Verhandlungsposition bei Konditionen.
    

Reporting

Zahlen erklären sich nur schwer. Deshalb müssen Ergebnisaufstellungen der Vermögensverwalter so plausibel sein, dass sieauch verstanden werden. Es geht dabei auch um die seriöse Darstellung der Leistung, ebenso wie um Orientierung in die Zukunft hinein. Die Grundinformationen tauchen im Reporting auf und gehen weit über die reine Informationsqualität hinaus. Ein gutes Reporting ist immer auch eine ideale Grundlage für den gelebten Dialog zwischen Anleger und Vermögensverwalter. Mit dem „Transparenzbericht” hat Rödl & Partner insbesondere für seine kommunalen Mandanten ein transparentes und aussagekräftiges Instrumentarium entwickelt, das vor allem die Haftungsthemen in Verbindung mit kommunalen Geldern im Fokus hat. Folgende Mehrwerte sind damit verbunden:
  1. Verständlichere und zielorientiertere Aufbereitung von vorhandenen Informationen
  2. Sachgerechte Kontrolle und Überwachung der Anlage von Kapital und der Tätigkeit beauftragter Dritter
  3. Regelmäßige (quartalsweise) Dokumentation über die Auseinandersetzung mit der Kapitalanlage, u. a. mit Anlagerichtliniencontrolling
  4. Höhere und verlässlichere Aussagekraft gegenüber externen Gremien
  5. Unterstützung bei Anlage- und Finanzausschusssitzungen
  6. Minimierung des Informationsdefizits durch zeitnahe und umfassende Einsicht in die Vermögensverwaltung, um so besser begründete Entscheidungen treffen zu können
  7. Grundsätzlich mehr Sicherheit im Umgang mit Kapitalanlage
  8. Herausarbeitung von Risiken und somit bewusste Wahrnehmung
  9. Unterstützung beim Haftungsmanagement (Vermeidung von Organisationsverschulden, Einhaltung von Sorgfaltspflichten, Reduzierung von Haftungsrisiken)
  10. Transparenzbericht erstellt durch einen unabhängigen Dritten
     

Vermögenscontrolling

Alle mit dem Vermögen in Beziehung stehenden Fragen und Arbeitsfelder werden von unserem Controlling-Team in ein systematisches Prüfungsnetzwerk gegeben, um interdisziplinär eine treffsichere Beurteilung zu ermöglichen. Die regelmäßige Auseinandersetzung mit diesen Informationen nennt man „Vermögenscontrolling”. Es steht für den Überblick aller wesentlichen Zahlen und Größen und ist zur Zukunftsgestaltung notwendig. Diese systematische Arbeit stellt sicher, dass das Vermögen nicht in eine dunkle Ecke gerät und Schaden erleidet. Bei regelmäßiger Betrachtung der Daten ist dann immer noch Zeit zur Kurskorrektur. Controlling ist also Vorbeugung, Sicherstellung und Rationalisierung einer zügigen zielorientierten Bewirtschaftung von Vermögen. Damit wird der Mandant sensibilisiert und erhält eine immerwährende Betreuung seines Vermögens. Mit diesem Erfahrungsschatz dürfte er beim Vermögensverwalter ernst genommen werden. Er zwingt ihn zur Akkuratesse. Dies fordert auch der neueste Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Anlage von Kapital durch Gemeinden und Gemeindeverbände in NRW vom 11. Dezember 2012 (34-48.01.01/16-416/12). Folgende wichtige Ausschnitte aus dem Runderlass:

  1. „Die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Haushaltswirtschaft erfordert eine sachgerechte Kontrolle und Überwachung der Anlage von Kapital sowie auch der Tätigkeit beauftragter Dritter ...”. Es ist dabei nicht ausreichend, die Kontrolle und Überwachung nur einmal jährlich vorzunehmen”.
  2. „Für die Anlage von längerfristigem Kapital sollen die Gemeinden und Gemeindeverbände sachgerechte und vertretbare Rahmenbedingungen in eigener Verantwortung und unter Beteiligung ihrer Vertretungskörperschaft schaffen”
  3. „Sie können auch Dritte mit der Anlage von Kapital sowie mit der Bewertung der Chancen und Risiken von Anlageformen beauftragen. Diese Beauftragung entbindet jedoch die Gemeinden und Gemeindeverbände nicht von der Gesamtverantwortung für die Anlage ihres Kapitals”.
  4. „Bei den Kapitalanlagen müssen die möglichen Risiken bekannt, begrenzt und beherrschbar sein. Die örtlichen Anlageentscheidungen sind ausreichend zu dokumentieren”.
  5. „Aus Gründen der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Ablaufprozesses bei der Anlage von Kapital wird der Erlass einer örtlichen Anlagerichtlinie empfohlen”.

 
Nutzen Sie den Jahresbeginn 2014 für eine Überprüfung der Rendite-/Risikostruktur Ihrer kommunalen Kapitalanlagen sowie der Verlässlichkeit und Haftungssicherheit Ihrer Anlagerichtlinie. Wir stehen Ihnen mit unseren Erfahrungen aus über einem Jahrzehnt „Kommunale Geldanlage” für einen unverbindlichen Erfahrungsaustausch jederzeit zur Verfügung.
 
WRC Kernleistungen
Team „Wealth, Risk & Compliance” (WRC) Fach-Know-how und Kernleistungen

 

Kontakt

Contact Person Picture

Alexander Etterer

Diplom-Betriebswirt (FH)

Partner

+49 221 9499 096 00

Anfrage senden

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu