Aktuelles aus den Fördertöpfen

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Von Maria Ueltzen
veröffentlicht am 3. Juni 2013
 
Als Beilage der aktuellen Ausgabe des „Fokus Public Sector” finden Sie die neue Broschüre zum Thema „Fördermittel und Finanzierung” von Rödl & Partner. Die Broschüre beinhaltet eine Übersicht mit Darstellung aller notwendigen Schritte zur erfolgreichen Fördermittelakquise von der ersten Projektskizze bis hin zum Verwendungsnachweis.
 
Aktuelle Informationen zum Thema Fördermittel gibt es nachfolgend aus den Bereichen:
  • Förderung von Batteriespeichersystemen
  • Förderprogramm Klimaschutz Plus in Baden-Württemberg
  • Fördermöglichkeiten von Biomasseheizwerken
     

Förderung von Batteriespeichern in Verbindung mit PV-Anlagen

Zum 01. Mai 2013 ist das neue Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Förderung von Batteriespeichern für Photovoltaikanlagen gestartet. 
 
Die Förderung erfolgt über die KfW mittels zinsgünstiger Darlehen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Nettoinvestitionskosten in Verbindung mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Batteriespeichersysteme können in Verbindung mit der Neuerrichtung einer PV-Anlage bzw. einer nach dem 31. Dezember 2012 in Betrieb genommenen Anlage gefördert werden. Die Anlagengröße ist für eine Förderung auf 30 kWp begrenzt. Größere Anlagen sind von einer Förderung ausgeschlossen. Eine weitere Fördervoraussetzung ist die Beschränkung der Leistungsabgabe der PV-Anlage am Netzanschlusspunkt auf 60 Prozent der installierten Leistung. Die Berechnung der förderfähigen Kosten orientiert sich an der installierten Leistung der Photovoltaikanlage und ist für Neuanlagen begrenzt auf 2.000 Euro je kWp sowie für Nachrüstungen auf 2.200 Euro je kWp. Die Investitionskosten für den Speicher werden im Falle von Neuanlagen auf Basis der Gesamtkosten abzgl. eines pauschalen Ansatzes von 1.600 Euro je kWp für die PV-Anlage berechnet. Daraus resultiert der Effekt, dass je geringer der kWp-Preis für die PV-Anlage ist, desto niedriger fällt auch die Förderung für den Batteriespeicher aus. Nachfolgend finden Sie hierzu eine Beispielrechnung zur Ermittlung der Förderhöhe für eine 10 kWp-Neuanlage. Die Berechnung erfolgte für die beiden Szenarien eines kWp-Preises für die Module von 1.600 Euro bzw. von 1.400 Euro. Die angesetzten 20.000 Euro für das Speichersystem stellen lediglich den Förderhöchstbetrag für das Szenario eines kWp-Preises von 1.600 Euro dar und spiegeln nicht die aktuell schwer vergleichbaren Marktpreise wider.
 
Tabelle Investitionen
 
Im Falle einer Nachrüstung von PV-Anlagen sind die tatsächlichen Investitionskosten des Speichers dividiert durch die installierte Leistung der PV-Anlagen Basis für die Berechnung des Tilgungszuschusses. Für das Jahr 2013 stehen insgesamt Mittel in Höhe von 25 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können ausschließlich über Kreditinstitute vor Vorhabenbeginn gestellt werden.
 

Programm Klimaschutz Plus Baden-Württemberg

Seit dem 11. April 2013 ist eine Antragstellung wieder in allen Teilen des Förderprogramms KLIMASCHUTZ PLUS des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg möglich. Das Programm ist nach wie vor unterteilt in einen allgemeinen und einen kommunalen Programmteil sowie ein Programm für Vereine. Anträge können in den Bereichen CO2- Minderung (Antragsfrist 31. Juni 2013), Beratung (Antragsfrist 30. November 2013) sowie für Modellprojekte ausschließlich bei der L-Bank gestellt werden. Eine Förderung erfolgt mittels direkter Zuschüsse.
 
Im Bereich CO2-Minderung werden Maßnahmen hinsichtlich

  • energetischer Sanierung (Erneuerung von Heizungsanlagen, Verbesserung baulicher Wärmeschutz, Sanierung von Beleuchtungs- und Lüftungsanlagen)
  • Einsatz regenerativer Energien (Holzpelletheizungen, Elektro- Wärmepumpen, Solarwärme-Anlagen)
  • rationeller Energieanwendung (Errichtung von Blockheizkraftwerken sofern nicht vergütungsfähig nach EEG)
  • Sanierung der Straßenbeleuchtung
   
gefördert. Der Fördergegenstand im Bereich Beratungsleistungen variiert je nach Antragsteller und beinhaltet u.a. Energieberatung, Gründung von Energieagenturen und Bilanzierung von CO2-Emissionen. Weiterhin gefördert werden im Bereich „Modellprojekte” Vorhaben unter Einsatz innovativer Techniken hinsichtlich Energieeinsparung, rationeller Energienutzung und Nutzung erneuerbarer Energien. 
 

Förderung von Biomasseheizwerken

Fördermöglichkeiten für Biomasseheizwerke bestehen auf Landes- und Bundesebene und sind unter anderem abhängig von der Anlagengröße. Somit erhöht sich die maximale Förderung auf 27 Euro pro Jahrestonne kalkulatorisch eingespartem CO2. Die Förderobergrenze je Projekt beträgt 200.000 Euro. 
 
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften. Bewilligungsbehörde ist das Technologie- und Förderzentrum Straubing (TFZ).
 
Gerne unterstützen wir Sie bei der projektspezifischen Recherche nach aktuellen Fördermöglichkeiten, bei der Abstimmung mit den beteiligten Fachbehörden sowie der konkreten Antragstellung und Fördermittelabwicklung.
 
Im Marktanreizprogramm des Bundes wird bei der Förderung von Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse zur thermischen Nutzung zwischen Anlagen bis 100 kWth und Anlagen mit einer höheren Leistung unterschieden. Anlagen ≤ 100 kWth werden mittels Investitionszuschüssen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gefördert. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom eingesetzten Brennstoff (Pellets bzw. Holzhackschnitzel) und kann um eine Bonus- sowie eine Investitionsförderung ergänzt werden.
 
Große Biomasseanlagen (> 100 kWth) werden hingegen über das KfW-Programm Erneuerbare Energien Premium mittels zinsgünstiger Darlehen in Verbindung mit Tilgungszuschüssen gefördert. D.h. Voraussetzung für einen Zuschuss ist die Aufnahme eines Förderdarlehens. Ohne Darlehen kann auch kein Tilgungszuschuss gewährt werden. Die Grundförderung beträgt 20 Euro je kW installierter Nennwärmeleistung, maximal jedoch 50.000 Euro je Anlage. Sie kann ergänzt werden bei Einhaltung niedriger Staubemissionen (20 Euro/kW) sowie bei Errichtung eines Pufferspeichers (10 Euro/kW). Die kumulierte Maximalförderung ist gedeckelt auf 100.000 Euro.
 
Als Landesförderung soll beispielhaft das Programm Bioklima in Bayern genannt werden.
 
Eine Förderung von automatisch beschickten Biomasseheizanlagen erfolgt mittels direkter Zuschüsse, die Grundförderung beträgt 20 Euro pro Jahrestonne kalkulatorisch eingespartem CO2. Die Höhe der Zuschüsse wird für eine Laufzeit von sieben Jahren berechnet. Weiterhin besteht die Möglichkeit der Gewährung eines Effizienzbonus bei Einbau eines Economisers bzw. einer Abgaskondensation mit Nutzung der anfallenden Wärme sowie eines Emissionsbonus. Die Berechnung der Förderung folgt somit folgender Systematik:
 
Berechnung Förderung

Kontakt

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Maria Ueltzen

Europäische Dipl.-Verwaltungsmanagerin (FH)

Associate Partner

+49 911 9193 3614

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