Neue Kommandozentrale für Versorgungseinrichtungen

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veröffentlich am 1. Juli 2019

 

​Rödl & Partner und die Privatbank Donner & Reuschel entwickeln spezielles Vermögens-Reporting für Versorgungseinrichtungen

von Alexander Etterer, Peter Kruck (beide Rödl & Partner) und Stefan Ratzmann (Donner & Reuschel)

 

Die Herausforderungen an das Management einer Versorgungseinrichtung sind enorm. Insbesondere die in den letzten Jahren erheblich zurückgegangenen Renditen in der Anlageklasse Anleihen/Renten durch die Niedrigzinsphase stellt die Bewirtschaftung der Prämieneinnahmen vor deutlich komplexere Anforderungen. Um die Renditeansprüche der Versicherten langfristig zu erfüllen, müssen bewusst auch risikoreichere Anlagen, wie z. B. Aktien, in das Portfolio mit aufgenommen werden, die in der Vergangenheit, wenn überhaupt, eher eine untergeordnete Rolle eingenommen haben – auch, weil der risikolose Zins kein Negativzins war. Hierbei gilt es, wie bei jeder diversifizierten Kapitalanlage, die unbestimmten Rechtsbegriffe ausreichende Sicherheit, angemessener Ertrag und rechtzeitige Verfügbarkeit – ggf. ergänzt um Aspekte der Nachhaltigkeit (ESG) – in Einklang zu bringen.

 

Ebenfalls zu berücksichtigen sind umfangreiche aufsichtsrechtliche Belange, versicherungsmathematische Anforderungen und gesetzliche Vorgaben. Ein Portfolio- Reporting, insbesondere für Versorgungseinrichtungen, muss all diesen Ansprüchen gerecht werden. Die üblichen Banken-Reports sind hier nicht zielführend, da sie den individuellen Vorgaben an das Management und die Melde- und Dokumentationspflichten einer Versorgungseinrichtung grundsätzlich nicht gerecht werden können. So steht der Vorstand eines Versorgungswerkes in der Pflicht und in der Haftung, alle Vorgaben, beispielsweise der Anlageverordnung „AnlV”, einzuhalten. Das ist allerdings nur möglich, wenn das Reporting alle
Informationen berücksichtigt und entsprechend beinhaltet. Ein derartiger Vermögensbericht sollte also das Gesamtvermögen in der Logik des jeweiligen Versorgungswerkes abbilden.


Basis ist die strukturierte Zusammenführung aller Anlageklassen (Assets), ob liquide oder illiquide, über alle beteiligten Banken und Initiatoren hinweg. Fondsanlagen werden auf ihre Zusammensetzung überprüft und den entsprechenden Anlageklassen zugeordnet. Ein standardisiertes Bank-Reporting enthält in der Regel folgende Informationen:

 

  • Überblick-Portfolio nach Anlageklassen
  • Detaillierte Darstellung der Einzelinvestments pro Anlageklasse
  • Branchenstruktur der Aktien
  • Kennzahlen zum Rentenmanagement
  • Anlagenstruktur (Asset Allocation)
  • Fondsstrukturen
  • Ertragsstruktur historisch und Forecast
  • Ratingstrukturen
  • Währungsstrukturen
  • Performanceauswertungen, Attributionsanalysen, Index- bzw. Benchmarkvergleiche
  • Betrachtung der Einzelgattungen YTD und historisch etc.


Mit Blick auf die speziellen Anforderungen eines Versorgungswerkes reichen die Informationen aus einem solchen Standard-Reporting nicht aus. Vielmehr muss der Blickwinkel erweitert werden. Beispielsweise werden die ausgewiesenen Einstandswerte um den entsprechenden Bilanzwert ergänzt, um unter anderem Hinweise auf zu erwartende Zu- und Abschreibungen zum Jahresende zu erhalten. Oder jedem Investment wird die nach Vorgaben der „Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke e.V. (ABV)” passende Risikokennziffer (Kennziffer 1 bis 3) zugewiesen. In der Aggregation aller Anlagen ergibt sich hieraus dann das Portfoliorisiko, das in der Regel die Meldeintervalle bestimmt. Ein weiteres Beispiel ist, jedem Wertpapier (Asset) eine dreistellige Kennziffer zur Definition der Anlageform gemäß Anlageverordnung (AnlV) zuzuweisen. In der Zusammenfassung gemäß Durchführungsverordnung lässt sich dann die Einhaltung der definierten Anlagegrenzen (Mischung und Streuung) laufend überprüfen und ggf. anpassen. Die ermittelten Werte können dadurch transparent in das Meldewesen übernommen werden.


Aber auch der sogenannte Stresstest ist ein wichtiger Bestandteil solch eines individuellen Reportings. Der Stresstest ist eines der verschiedenen Instrumente des der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Verfügung stehenden Frühwarnsystems. Er bezieht sich auf Kapitalmarktentwicklungen und simuliert krisenhafte Veränderungen des Kapitalmarkts auf die Anlagenstruktur der Versorgungseinrichtung. Im negativen Ergebnis soll er ein Signalgeber sein, rechtzeitig erforderliche Gegenmaßnahmen zu veranlassen, um einer Minderung der Risikotragfähigkeit zu begegnen. Der Stresstest sieht vier Stressszenarien in drei Anlageklassen (Renten, Aktien und Immobilien) vor: (1) Test isoliertes Rentenszenario (z. B. Kursrückgang festverzinslicher Wertpapiere um 10 Prozent), (2) Test isoliertes  Aktienszenario (Kursrückgang der Aktien entsprechen Indexstand zum 31. Dezember), (3) Test Renten- und Aktienszenario (z. B. Kursrückgang der Aktien entsprechen Indexstand zum 31. Dezember und Kursrückgang festverzinslicher Wertpapiere um 5 Prozent) und (4) Test Aktien- und Immobilienszenario (z. B. Kursrückgang der Aktien entsprechend Indexstand 31. Dezember und Marktwertrückgang der Immobilien um 10 Prozent).


In den Stresstests wirken die von der BaFin definierten vier Szenarien auf maximal zwei Anlageklassen (z. B. Renten und Aktien oder Aktien und Immobilien). Jede Einzelanlage im Portfolio muss dabei den drei Anlageklassen Renten, Aktien und Immobilien zugeordnet werden. In den Rententests werden zusätzlich Bonitätsrisiken anhand des Ratings jeder einzelnen Anleihe mit Abschlägen von 0 bis 30 Prozent berücksichtigt. Das Marktrisiko Aktien ist dynamisch und wird auf Basis des europäischen Aktienindex (EuroStoxx 50 Kursindex) bestimmt. Das heißt, dass bei gestiegenen Kursen der anzuwendende Stressfaktor zunimmt. Im Fall gesunkener Kurse wird der anzuwendende Abschlag hingegen reduziert, um prozyklischem Anlageverhalten entgegenzuwirken. Währungsrisiken werden pauschal mit 10 Prozent berücksichtigt. Sind die gestressten Anlageklassen in den einzelnen Szenarien größer als die Deckungsrückstellung, gilt der Test als bestanden, niedrigere Werte können bzw. sollten zu Anpassungen führen.


Ein Anpassungsbedarf ergibt sich unter Umständen auch bei den Erträgen. Mit Blick auf den versicherungsmathematischen Rechnungszins werden auch hier die vier o. g. Szenarien durchgerechnet. Aufgrund der umfangreichen Datenbasis des individuellen Reportings sind auch über die von der BaFin definierten Szenarien hinaus individuelle Berechnungen denkbar.

 

So umfangreich und aufwendig diese über das normale Maß weit hinausgehenden Berechnungen und individuellen Berichte auch erscheinen, sie bringen einen erheblichen Vorteil mit sich. Um als verantwortlicher Vorstand einen klaren Blick auf das Gesamtvermögen, die aktuelle Gewichtung der jeweiligen Anlageklassen, den Grad der Ausschöpfung der Grenzen der Anlagerichtlinie etc. zu haben, ist ein konzentriertes, aussagekräftiges Reporting (Dashboard) notwendig. Vor allem, wenn neues Geld zur Anlage in die jeweiligen Anlageklassen fließen soll, braucht der Vorstand eine Kommandozentrale, die ihm u. a. ermöglicht

 

  • auf einen Blick zu erkennen, wann in welchen Anlageklassen bestimmte Anlagegrenzen (Limite) nach den Regelungen der Anlagerichtlinie ausgenutzt sind, 
  • mit Asset Managern und Vermögensverwaltern auf Augenhöhe über mögliche Neuanlagen zu sprechen, 
  • zu wissen in welchen Anlageklassen er wie viele Neuanlagen tätigen kann, ohne die vereinbarten Anlagegrenzen (Limite) zu verletzen – auch unter Berücksichtigung seiner eigenen Präferenzen (z. B. Fokus auf Anlagen mit ordentlichen Erträgen) und der finanz- und realwirtschaftlichen Situation,
  • jede Anlageentscheidung auf eine breite und nachvollziehbare Basis zu stellen – auch im Hinblick auf die Erweiterung der Anlagestruktur um mögliche neue Anlageklassen
  • sämtliche Anlagen zu planen, zu steuern, zu überwachen und zu kontrollieren.

 

Das speziell für Versorgungseinrichtungen entwickelte Vermögens-Reporting liefert Informationen, die über die BaFin-Anforderungen hinausgehen. Sie ermöglichen dem Vorstand, die Risiken der Kapitalanlage angemessen erkennen, messen, überwachen, managen, steuern und berichten zu können. Darüber hinaus unterstützt es den Vorstand, Sorgfaltspflichten einzuhalten, Organisationsverschulden zu vermeiden und Haftungsrisiken zu reduzieren sowie die Corporate-Governance- Anforderungen (i. V. m. dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht/ „Prudent Person Principle”) zu erfüllen.

 

 

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