Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und die Auswirkungen auf die Gesundheitsbranche

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veröffentlicht am 31. Januar 2019, Autorin: Christiane Kraus

 

Mitte Dezember hat das Kabinett das Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschiedet. Ab 2020 soll das Gesetz dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Generell ist es für alle Bereiche der Wirtschaft und nicht nur für die Sozial- und Gesundheitswirtschaft ausgelegt.

 

Grundsätzliches zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Das Gesetz regelt vor allem zwei Bereiche neu: Die Regelungen für eine gezielte Einwanderung von Arbeitskräften nach Deutschland und die Möglichkeit einen dauerhaften Aufenthaltstitel für geduldete Asylbewerber, welche zwar abgelehnt sind, aber aus tatsächlichen, rechtlichen, dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Duldung erhalten, zu erwerben. Die Einwanderung soll soweit erleichtert werden, sodass qualifizierte Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten ohne Arbeitsvertrag einreisen dürfen und sich hier innerhalb von sechs Monaten eine Arbeitsstelle suchen können. Bisher war dies Hochschulabsolventen vorbehalten. Abgelehnte, gut integrierte Asylbewerber werden geduldet und bekommen eine Chance auf ein Bleiberecht, sobald sie mindestens 18 Monate in Vollzeit gearbeitet haben, ihren Unterhalt selbst verdienen, ihre Identität zweifelsfrei geklärt ist und nicht straffällig geworden sind.
Das Gesetz soll zwar die Einwanderung erleichtern, sieht aber auch strikte Kriterien hierfür vor. Diese sind gute Sprachkenntnisse, einen Schulabschluss, eine abgeschlossene Ausbildung sowie der gesicherte Lebensunterhalt der Migranten. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil betont, dass das Gesetz „faire Chancen und klare Regeln” schaffe. Wichtig sei ebenfalls, dass die künftig leichtere Zuwanderung nach Deutschland nicht zulasten der Sozialsysteme geht.
Die grundlegenden Änderungen zur bisherigen Situation liegen darin, dass Beschränkungen auf sogenannte Engpassberufe oder die Vorrangsprüfung entfallen sowie Qualifikationen leichter anerkannt werden. Hiermit werden zentrale Forderungen der Wirtschaft umgesetzt.
In seiner jetzigen Form hat das Gesetz eine Gültigkeit bis zum 29. Juni 2022. Der Gesetzgeber der nächsten Legislaturperiode muss dann entscheiden, ob die Regelungen praxistauglich sind.

Auswirkungen auf die Gesundheitsbranche

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht hierdurch deutliche Verbesserungen für die deutschen Krankenhäuser. Das vereinfachte Verfahren zur Anerkennung von Berufsqualifikationen, der damit einhergehende Abbau von Bürokratie sowie die Möglichkeit zur Nachqualifizierung, wenn Fachkompetenzen noch nicht den deutschen Voraussetzungen entsprechen, sind spürbare Vereinfachungen des Verfahrens.
Die Anforderungshürden zur Einwanderung sind dessen ungeachtet noch hoch. Entscheidend wird in der Praxis sein, welcher Arbeitnehmer aus einem Nicht-EU-Staat die Kriterien erfüllen kann. Absolventen deutscher Auslandsschulen stehen hier speziell im Fokus.
Positiv kann hervorgehoben werden, dass gut integrierte Geduldete eine Beschäftigungsduldung bekommen und einen sicheren Aufenthaltstitel erhalten können, wenn sie oben genannten Kriterien erfüllen. Dies ist ein wichtiges Signal zur Integration geflüchteter Menschen. Die Angst vor plötzlicher Abschiebung für arbeitende Asylbewerbern und deren Arbeitgeber wird dadurch gemildert.
Die Maßnahme der Regierung ist ein Ansatz, um Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten die Einwanderung zu erleichtern und wird sich voraussichtlich gesamtwirtschaftlich positiv auswirken. In der Sozial- und Gesundheitswirtschaft wird der jetzige Gesetzesentwurf alleine den Fachkräftemangel, vor allem in der Pflege, nicht lösen können. Man wird hier voraussichtlich aber Verbesserungen spüren können.

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Magdalena Pieger

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