Das Hebammenstellen-Förderprogramm soll die Betreuung von Schwangeren verbessern

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​veröffentlicht am 30. November 2021, Autorin: Christiane Kraus

 

Das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz sieht ein dreijähriges Förderprogramm von zusätzlichen Stellen von Hebammen und unterstützendes Personal in den Fachabteilungen für Geburtshilfe und Gynäkologie von Krankenhäusern vor. Mit diesem Hebammenstellen-Förderprogramm soll die Betreuungsrelation zwischen Hebammen und Schwangeren verbessert sowie Belastungsspitzen abgedeckt werden.

 

Im Rahmen des Gesetztes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege – auch Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) – wurde ein Förderprogramm für Hebammen aufgesetzt. Der neue § 4 Abs. 10 KHEntgG fördert die Neueinstellung oder Aufstockung vorhandener Teilzeitstellen von Hebammen sowie unterstützendes Fachpersonal, welche in der Versorgung von Schwangeren in den Fachabteilungen für Geburtshilfe und Gynäkologie von Krankenhäusern in den Jahren 2021 bis 2023 zusätzlich entstehen. Grundlage hierfür war ein vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragtes Gutachten zur Situation der Geburtshilfe in Krankenhäusern. Dieses hat ergeben, dass zwar kein genereller Hebammenmangel vorliegt, die Betreuungsrelation von Hebammen zu Schwangeren jedoch regional sehr unterschiedlich ausfällt.

 

Insbesondere in Großstädten kann es zu Belastungsspitzen und Personalengpässen kommen. Mit dem Hebammenstellen-Förderprogramm soll eine Verbesserung der Betreuungsrelation von Hebammen zu Schwangeren angestrebt werden, die im Regelfall bei 1:2 und unter optimalen Bedingungen bei 1:1 liegen soll.

 

Es werden 0,5 Vollzeitstellen für Hebammen pro 500 Geburten in einem Krankenhaus refinanziert. Als Bemessungsgrundlage wird der Durchschnitt der Geburten der Jahre 2017 bis 2019 verwendet sowie die im Vergleich zum 1. Januar 2020 zusätzlich geschaffenen Stellen. Daher wird die Anzahl der Geburten für jedes Krankenhaus einmalig auf Grundlage der durchschnittlichen Anzahl an jährlichen Geburten in den Jahren 2017 bis 2019 bestimmt. Grundsätzlich ist zu beachten, dass nur Löhne und Gehälter bis zur Höhe tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen gefördert werden.

 

Des Weiteren werden die Personalkosten, die für zusätzliche Personalstellen für unterstützendes Fachpersonal in den Fachabteilungen für Geburtshilfe und Gynäkologie in den Jahren 2021 bis 2023 entstehen, finanziert. Hierbei ist die Gesamtzahl der geförderten Personalstellen für unterstützendes Fachpersonal auf bis zu 25 Prozent der in Vollzeitkräften umgerechneten beschäftigten Hebammen begrenzt.

 

Als unterstützendes Fachpersonal zählen medizinische Fachangestellte sowie Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste mit der Fachrichtung Medizinische Dokumentation.

 

Der geförderte Betrag wird jährlich mit den Krankenkassen im Rahmen der Budgetvereinbarung verhandelt. Das Krankenhaus muss hierbei zum einen die neugeschaffenen Stellen durch eine schriftliche Vereinbarung mit der Arbeitnehmervertretung belegen und zum anderen nachweisen, dass dieses Personal nicht in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen eingesetzt wird.

 

Das Krankenhaus hat bis zum 28. Februar des folgenden Jahres den Vertragspartnern die Prüfung einer notwendigen Rückzahlung oder Minderung eine Bestätigung des Jahresabschlussprüfers vorzulegen. Diese Bestätigung beinhaltet folgende Tatbestände:

  • Einmalige Bestätigung über die Anzahl der Geburten in den Jahren 2017 bis 2019
  • Einmalige Bestätigung über die zum 1. Januar 2020 Stellenbesetzung auf Stationen für Geburtshilfe insgesamt sowie unterteilt nach Hebammen und unterstützendes Fachpersonal
  • Bestätigung über die im Förderjahr zum 31. Dezember festgestellte jahresdurchschnittliche Stellenbesetzung auf Stationen für Geburtshilfe
  • Bestätigung über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel

 

Die DKG begrüßt die grundsätzliche Einführung des Förderprogramms, bemängelt jedoch die Eingrenzung der Fördermittel auf Klinken, die mindestens 500 Geburten im Jahr zu verzeichnen haben. Durch die Beschränkung werden kleinere Häuser ausgeschlossen und ist laut DKG als Verteilungsmechanismus ungeeignet. Außerdem wäre es wünschenswert, wenn die Fördermittel dauerhaft zur Verfügung stehen würden. Eine Förderung über das Jahr 2023 hinausgehend ist jedoch bisher nicht beabsichtigt.

 

Ob durch das Förderprogramm die geplanten 600 zusätzlichen Hebammenstellen und bis zu 1.750 weitere Stellen geschaffen werden können und die Versorgung verbessert werden kann, bleibt abzuwarten. Oftmals ist nicht alleinig die Finanzierung der Stellen auf den Fachkräftemangel zurückzuführen, die Arbeitsbedingungen und -belastungen in Krankenhäusern tragen ihren Beitrag bei.

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Tino Schwabe

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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