SAP-Rückzug aus dem Gesundheitssektor

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​veröffentlicht am 31. Oktober 2022

 

Endlich Gewissheit? Nachdem lange Zeit unklar war, wie es mit der SAP-Branchenlösung IS-H für Gesundheitseinrichtungen weitergehen soll, herrscht nun (leider) Klarheit: IS-H wird nur noch bis Ende der Wartung von ECC 6.0 (Mainstream-Wartungsende 2027 bzw. Ende der Extended-Wartung 2030) verfügbar sein. Eine Nachfolgelösung auf S/4HANA wird es von SAP selbst nicht mehr geben. Für IS-H Anwender bedeutet dies, dass die Funktionalitäten für Patientenmanagement und Patientenabrechnung zukünftig fehlen und hierfür neue Lösungen gesucht werden müssen.


Was bedeutet dies für die Anwender? 

Zunächst einmal bedeutet dies für Krankenhäuser und Kliniken jede Menge Mehrarbeit, denn neben dem Umstieg von SAP ECC 6.0 („R3”) auf SAP S/4HANA ist ein weiteres Großprojekt zu stemmen: Es müssen Möglichkeiten gefunden werden, wie das Patientenmanagement und die Patientenabrechnung zukünftig erfolgen können. Dabei sind bereits heute IT-Projektmanager in der IT-Abteilung nicht ausreichend vorhanden oder mit anderen Projekten aus dem KHZG beschäftigt.


SAP zieht die Patientenadministration und Patientenabrechnung zukünftig als Teil des jeweiligen Krankenhausinformationssystems (KIS). Es liegt am Kunden bzw. jeweiligem KIS-Anbieter die Funktionen mit dem damit verbundenen Aufwand ins KIS zu integrieren. Insbesondere bei Maximalversorgern, die quasi alle möglichen Leistungen anbieten, bedeutet dies einen enormen zeitlichen und finanziellen Aufwand.


Sofern dies geschehen ist, können die Abrechnungsdaten über eine API-Schnittstelle in das S/4HANA-System übertragen werden – somit wäre auch ein Betrieb On-Premise (also auf den eigenen Servern der Gesundheitseinrichtung) möglich. Es müssten keine Daten in die Cloud fließen.


Sofern aber FHIR-Schnittstellen (Fast Healthcare Interoperability Resources) benötigt werden, ist ein reiner On-Premise Betrieb nicht mehr möglich. Es wird dann zusätzlich die Industry Cloud benötigt, welche moderne Anbindungsmöglichkeiten unterstützt.


Auch wenn SAP es allen Partnern ermöglicht, auf der Industry-Cloud entsprechende Lösungen zur erweiterten Integration von KIS und S/4HANA über FHIR-Schnittstellen zu entwickeln, wird es spannend, ob KIS-Hersteller diese Möglichkeit in Anspruch nehmen. Aktuell laufen in diesem Zusammenhang noch Gespräche – im Dezember soll dann eine Liste der zukünftigen Anbieter bekanntgegeben werden.

 

Was ist zu tun?

Eine schnelle Entscheidungsfindung ist kaum möglich, da zum heutigen Zeitpunkt noch zu viele Punkte unklar sind. Sprechen Sie mit Ihrem KIS-Anbieter, ob es hier bereits Lösungsideen gibt. Das Problem dürften die meisten Kunden haben – daher muss der KIS-Anbieter auch einheitliche Lösungen anbieten, welche nicht kundenindividuell auf Kosten der einzelnen Kunden zu entwickeln sind.


Klären Sie, ob Ihr Landeskrankenhausgesetz die Nutzung von Cloud-Diensten im Zusammenhang mit Patienten überhaupt erlaubt oder ob Änderungen absehbar sind. Zuletzt wurde z.B. das strenge Auslagerungsverbot im Bayerisches Krankenhausgesetz (Art. 27 BayKrG) gestrichen. Für den Einsatz potenzieller Cloud-Services im klinischen Bereich müssen jedenfalls noch Rahmenbedingungen und Details (z.B. BSI C5-Zertifizierung als Mindeststandard) geklärt werden.


Sofern Sie vor der S/4HANA Einführung stehen, sollten Sie diese Änderungen mit im Blick behalten und ggf. Ihre IT-Strategie überprüfen und neu bewerten.

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