Laden von Pedelecs beim Arbeitgeber lohnsteuerfrei

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veröffentlicht am ​7. Februar 2018

 

Halter von Pedelecs können nun den betrieblichen Ladestrom des Arbeitgebers lohnsteuerfrei erhalten. Bislang hat das „Gesetz zu steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr” zwar elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge steuerlich bevorteilt, jedoch keine elektrisch betriebenen Fahrräder.

 

In seinem Schreiben vom 17. Oktober 2017 betrachtet das Bundesfinanzministerium (BMF) den vom Arbeitgeber bezogenen Strom für das Laden von Pedelecs nicht mehr als Arbeitslohn. Somit kann dieser ohne Abführen der Lohnsteuer am Arbeitsplatz geladen werden. Der Deutsche Fahrradclub ADFC begrüßt diese Entscheidung und macht darauf aufmerksam, dass dennoch eine Erlaubnis eingeholt werden muss, wenn das Pedelec am Arbeitsplatz geladen werden soll.

 

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