Gericht geht gegen fußgängerfreundliche Gestaltung in Paris vor

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​veröffentlicht am 7. März 2018

 

In Paris wurde die fußgängergerechte Ausgestaltung des rechten Seine-Ufers gerichtlich gestoppt. Die über drei Kilometer lange Uferpromenade ist seit September 2016 Radfahrern und Fußgängern vorbehalten. Das Verwaltungsgericht entschied nun, dass die Basis für das eingeführte Fahrverbot nicht rechtens sei.

 

Die Auswirkungen auf Verkehr und Umwelt seien nur unzureichend untersucht worden, so die Meinung des Verwaltungsgerichts in Paris. Offenbar entstehen durch die Ausweichrouten lange Staus, wodurch v.a. der Pendlerverkehr noch mehr ins Stocken gerate. Der ursprüngliche Gedanke des Fahrverbots war die Umgestaltung der Schnellstraße am rechten Flussufer in eine Promenade für Radfahrer und Fußgänger. Das linke Ufer der Seine ist seit 2013 bereits auf einer Strecke von 2,3 Kilometern für den Straßenverkehr gesperrt.

 

Bewertung für die Praxis

Das Konzept, Straßenraum umzugestalten und dadurch mehr Platz im öffentlichen Raum für den Menschen zu schaffen, wurde bereits wissenschaftlich untersucht. Der dänische Architekt Jan Gehl forscht bereits seit 60 Jahren an menschengerechten Städten. Seine umfangreichen Langzeitstudien belegen, dass es von der Gestaltung des öffentlichen Raumes abhängt, wie dieser letztlich genutzt wird. So tragen attraktive öffentliche Räume dazu bei, dass sich die Menschen häufiger und auch länger dort aufhalten. Interessant ist die Tatsache, dass sich die Art der Fortbewegung entsprechend an die Gestaltung des öffentlichen Raumes anpasst. Ansprechende öffentliche Plätze führen dazu, dass Menschen zu Fuß gehen und ggf. auch zwischendurch verweilen. Analog dazu erhöhen attraktive Radwege die Anzahl der Fahrradfahrer und eine größere Anzahl an Straßen führt über kurz oder lang zu mehr Autos auf dem Asphalt.

 

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