Sondergutachten zum Klimaschutz im Verkehrssektor

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​veröffentlicht am 2. Mai 2018

 

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung (SRU) empfiehlt in seinem Sondergutachten ein Ende der steuerlichen Bevorteilung des Diesel sowie eine verbindliche Quote für reine Elektrofahrzeuge von mindestens 25 Prozent bis 2025. Der SRU spricht sich in diesem Kontext für die Fortführung des aktuellen Förderprogramms zum Ausbau der Elektromobilität des Bundes nach 2020 aus.

 

​In seinem Gutachten „Umsteuern erforderlich: Klimaschutz im Verkehrssektor” benennt der SRU konkrete Maßnahmen für eine Verkehrswende. Neben einer Reform der Steuersätze für Energieträger im Verkehrsbereich wird eine zeitnahe Festsetzung der CO2-Grenzwerte von Pkw-Flotten für 2025 und 2030 empfohlen. Vorgaben zum CO2-Verbrauch von schweren Nutzfahrzeugen sollten ebenfalls eingeführt werden. Des Weiteren wird eine streckenabhängige Pkw-Maut in Betracht gezogen. Sie könnte bei zukünftig autonom fahrenden Fahrzeugen eine steigende Beförderungsleistung verhindern, Leerfahrten vermeiden und eine intermodale Mobilität forcieren.

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